Wie komme ich aus Arbeitsverhältnis?

Ich bin gelernte Zahnarzthelferin.
Seit 1,5 Jahren arbeite ich bei einem ambulanten Pflegedienste als Betreuungskraft.
In diesem Pflegedienst fühle ich mich absolut nicht mehr wohl und bekomme dadurch langsam gesundheitliche Probleme.
Dort haben die Chefs keine Ahnung von Mitarbeiterführung und es herrscht viel Boshaftigkeit und Schikane.

Jedoch habe ich ab Februar die Aussicht auf eine Arbeitsstelle in einem neu eröffneten Pflegedienst.

Jetzt meine Frage: hilft mir das Arbeitsamt, wenn ich dort die Situation schildere?
Ich möchte lieber jetzt als gleich dort weg.

Am 27.12. fahre ich mit meiner Tochter zur Kur, vorher würde ich am liebsten die Kündigung abgeben.

Kann mir jemand sagen, wie ich am besten vorgehen soll???
Aushalten oder anderweitige Hilfe???

Ich bin sehr dankbar für hilfreiche Antworten.

Konfuzius spricht: kündige erst, wenn der unterschriebene Vertrag auf Deinem Schreibtisch liegt. Er spricht weiter: sonst wird das Arbeitsamt böse, sehr böse.

Halte durch und warte mit einer Kündigung - kündige besser erst, wenn Du einen neuen Arbeitsvertrag in Händen hast. Aussicht ist Aussicht - also keinerlei Sicherheit. Bedenke doch auch diese kurze Zeit bis Februar - außerdem macht es bei Deiner neuen Arbeitsstelle ein viel besseres Bild, wenn Du Dich aus einer ungekündigten Anstellung heraus bewirbst.

Mit guten Wünschen
Mannema

Schritt 1: Neues Arbeitsverhältnis ab 01.02.2018 in trockene Tücher bringen.
Schritt 2: Anhand der vereinbarten Kündigungsfrist vom Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses aus zurückrechnen, wann die Kündigung beim Arbeitgeber sein muss.
Schritt 3: Kündigung zuz diesem Termin dem Arbeitgeber zukommen lassen.

Schöne Grüße

MM

Geh zu deinem Hausarzt und besprich das Ganze (psychische Belastung). Wenn er bereit ist dir das zu attestieren, gehst du zu deinem Arbeitgeber und bittest ihn um einen Aufhebungsvertrag.

Sobald du weißt, wann der Aufhebungsvertrag wirksam wird, musst du direkt zum Arbeitsamt gehen und dich „voraussichtlich“ arbeitssuchend ab dem Tag X.
Dann sagst du denen direkt, dass du aus gesundheitlichen Gründen gekündigt hast und schon einen neuen Arbeitgeber hast zum 1. Februar. Dann müssten Sie dir ein Formular mitgeben. Dieses muss dein Hausarzt ausfüllen und dem Arbeitsamt zuschicken. Die Rechnung für das Attest schickt dein Arzt auch direkt an das Arbeitsamt.
Ich hab es damals so gemacht. Letztendlich war ich dann aber nur 1 Woche arbeitssuchend und habe für diesen Zeitraum Arbeitslosengeld bekommen.
Ich dachte mir damals, dass es den Aufwand nicht wert ist, allerdings ist es eine ArbeitslosenVERSICHERUNG. Somit hast du Anspruch.

Wünsche dir alles Gute.

Naja. Das kann auch schiefgehen, denn ein Aufhebungsvertrag wird i. d. R. so gewertet wie eine Eigenkündigung --> 3 Monate Sperre (was ich persönlich aber in Kauf nähme bzw. auch schon mal gemacht habe).

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Hi Muzl,

es ist schwer nachvollziehbar, dass das bei Dir wirklich so gelaufen ist. Aber gut, vermutlich war das wirklich so, dennoch glaube ich nicht, dass das allgemein so funktioniert.

Der erste - und wichtigste - Unterschied ist sicher, dass sie den Job zum 1. Februar wohl „in Aussicht“ aber keinesfalls „sicher“ hat. Das heisst, das kann noch scheitern und dann steht sie halt doof da.

Zweitens, das wurde ja schon erwähnt, wertet das Arbeitsamt einen Aufhebungsvertrag genauso wie eine eigene Kündigung, das hilft also nix.

Drittens kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Arzt jemanden der sich im Job „nicht mehr wohl fühlt“ und „langsam gesundheitliche Probleme“ bekommt einem sowas unterschreibt. Mal ne Krankschreibung für 1-2 Wochen, weil man grad die allgemeine (Job)Krise hat, okay. Aber ob er das Attest dann auch stellen darf und wird halte ich für höchst fraglich. Und ob in dem Attest dann auch noch das richtige drin steht, so dass das Arbeitsamt das anerkennt ist die nächste Frage. Denn wenn ich das richtig verstehe, will die Ausgangsfragestellerin ja im gleichen Bereich tätig bleiben und „nur“ den Arbeitgeber wechseln.

Darum nochmal der innigliche Tip an @AnneZi: Mach Dir bitte unbedingt erst den neuen Arbeitgeber klar. Sprich: guck, dass Du nen Vertrag schriftlich vorliegen hast! Dann kündigst Du zum 31. Januar (oder dem nächst möglichen, bitte unbedingt jetzt schon im alten Vertrag gucken, bis wann Du kündigen musst, damit Du zum 1. Februar im neuen Job anfangen kannst). Derweil gehst Du zur Kur, da verlierst ja erstmal nix. Notfalls nimmst das Kündigungsschreiben mit vorfrankiertem Umschlag mit zur Kur und schickst das von dort aus ab :wink:

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Zudem wird es wohl ein Arbeitszeugnis geben. Hierbei gibt es bei (für die Tätigkeit charakteristische, aber evtl. nicht vorhandenen) Formulierungen -neben den ohnehin zu erwartenden Standardfloskeln- einige Feinheiten zu beachten: (z.B.) https://www.anwalt.de/rechtstipps/arbeitszeugnis_087637.html , https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-arbeitszeugnis_091230.html (sonst bringt einem das Argument von wg. aktueller Beschäftigung bei XYZ vrmtl. auch wenig)

mfg M.L.

Ich würde dir empfehlen erst zu kündigen wenn du deinen neuen Job zu 100% hast, es kommt meist auch besser rüber wenn man aus einem Job in den nächsten kommt und nicht aus der Arbeitslosigkeit (auch wenn nur für kurze Zeit.

Zudem ist es auch wichtig deine Kündigungsfrist zu beachten, nicht das die jetzigen Vorgesetzten in der Hinsicht noch Stress machen.

Ansonsten einfach ein persönliches Gespräch mit den Vorgesetzten suchen, mit ihnen über die Kündigung reden und ihnen dann eine schriftliche Kündigung überreichen.