O.k., dann müssen wir halt etwas allgemeiner bleiben.
Zunächst: Ohne Unterlagen wird es aus meiner Sicht noch schwerer, einen potentiellen Interessenten zu überzeugen, sich zu engagieren. Denn wer kauft schon die berühmte Katze im Sack???
Jeder Eigentümer hat das Recht, sich zu jeder Zeit einen Grundbuchauszug erstellen zu lassen. Erhält man beim Grundbuchamt (in Baden-Württemberg also beim Bezirksnotariat, sonst beim zuständigen Amtsgericht), kostet in sog. „unbeglaubigter“ Form (reicht für die ersten Informationen aus) ca. 10 EUR. Dann sind auch alle aktuellen Einträge, auch nachrangiger Art (können auch ganz schön Ärger machen) ersichtlich.
Zur Sache:
Daß die Eigentümer 60% und 40% halten ist zwar ungewöhnlich, aber nicht unmöglich.
Wenn also im Grundbuch etwas wie „Name 1 mit einem Miteigentumsanteil von 6/10 und Name 2 mit einem Miteigentumsanteil von 4/10“ in Abteilung 1 vermerkt ist, dann ist es tatsächlich so, dass jeder über seinen Miteigentumsanteil ohne Zustimmung des anderen verfügen kann, außer es ist in einer evtl. Teilungserklärung (handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus???)etwas anderes geregelt.
Gibt es wirklich keine Möglichkeit, mit der Miteigentümerin, ggfs. unter Beteiligung eines Vermittlers / Mediators, zu reden? Dies würde vielleicht vieles vereinfachen.
Als allerletzte Möglichkeit, wenn alle sonstigen Versuche einer gütlichen Lösung scheitern, könnte auch noch eine Versteigerung (entweder Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft oder aber Zwangsversteigerung durch einen Gläubiger) sein.
Bei ersterer beantragt einer der Miteigentümer die Versteigerung, um aus dem Grundbuch herauszukommen. Ich habe gerade einen Praxisfall auf dem Tisch, bei dem ein Miteigentümer (Eigentümer lt. Grundbuch = Erbengemeinschaft) die Teilungsversteigerung beantragt hat. Wir rechnen aktuell - auch nach Rücksprache mit dem Versteigerungsgericht - mit einer Gesamtlaufzeit von rd. 2 Jahren.
Bei der zweiten Möglichkeit beantragt der Gläubiger (= üblicherweise Bank) die Versteigerung, weil dort die Kreditraten nicht mehr bezahlt werden. Achtung: Dies funktioniert erst nach einer Kreditkündigung, die üblicherweise an die SCHUFA gemeldet wird. Wenn dieser „Makel“ akzeptiert werden soll (sorgt für mind. 3 Jahre dafür, dass eine neue Kreditaufnahme schwierig bis unmöglich wird!!!) könnte dies auch ein möglicher Lösungsweg sein - „einfach“ die Kreditrate nicht mehr bezahlen, dann laufen bei der Bank Rückstände auf, die entsprechenden Mahnschreiben ignorieren und nach Kündigung kommt die Zwangsversteigerung. Diese Möglichkeit setzt aber eine intensive Auseinandersetzung mit den zugrunde liegenden Verträgen, insbesondere Kreditvertrag, voraus. Also unbedingt vor Zahlungseinstellung mit der Bank sprechen!!! Auch evtl. Kosten, z. B. Vorfälligkeitsentschädigung, sind zu berücksichtigen!!!
Bei weiteren Fragen einfach melden.
Viele Grüße
Günter