Wie komme ich aus der freiwilligen Krankenversicherung für Rentner raus

Hallo,

ich bin Rentner mit 600€ und muss mich freiwillig gesetzlich kranken versichern, weil ich zu wenige Vorversicherungszeiten habe… Wenn ich nun einen Job mit z.B.600€ annehme komme ich dann wieder in die gesetzliche Krankenversicherung? Das Problem ist dass ich als Rentner Mieteinnahmen habe und auf diese Krankenversicherung zahlen muss.Eigetlich war die Immobilie meine Rente, aber monatlich 15% Krankenversicherung auf die Miete, da verkaufe ich die Wohnung besser und lege das Geld unters Kissen.

viele Grüße

Hallo!

M.W. ist Dein Status zu dem Stichtag für den Rest des Lebens maßgeblich, zu dem Du in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) gewechselt bist - und dieser Status ergibt sich durch den Versicherungsverlauf in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens. Nachträglich ist der Verlauf ja naturgemäß nicht mehr zu verändern.

Ich zitiere mal:
„Bei einem Erwerbstätigen, der freiwillig versichert war, prüft die Kasse, ob er in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens in mindestens 90 Prozent der Beitragsjahre in der GKV war. Wenn ja, gilt er als pflichtversichert; wenn nein, als freiwillig versichert.Wer zum Beispiel 36 Jahre lang erwerbstätig und in den 18 Jahren vor seinem Ruhestand 17 Jahre lang in der GKV war, ist damit als Rentner pflichtversichert. Seine Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte bleiben verschont.War ein Arbeitnehmer in den 18 Jahren vor seinem Ruhestand zum Beispiel nur zwölf Jahre lang freiwillig in der GKV, bleibt er als Rentner freiwillig versichert. Die Kasse langt bei Mieteinnahmen und Kapitaleinkünften voll zu. Betroffen sein dürften bis zu 850 000 Rentner, zum Beispiel Selbstständige, die ihr Geschäft aufgegeben haben und als Arbeitnehmer wieder in die GKV gewechselt sind.Freiwillig versicherte Selbstständige, die nicht ins Arbeitnehmerlager gewechselt sind, bleiben als Rentner freiwillig versichert. Sie müssen für Mieteinnahmen und Kapitaleinkünfte Beiträge zahlen.“ (Quelle: wiwo - Link siehe unten)

Hier mal ein paar Links über die ich vor einiger Zeit gestolpert bin - glücklicherweise für mich rechtzeitig:
http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.p…
unter Nachspiel für Rentner:
http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/vorsorge-wie-di…
http://www.sentiso.de/informationen/18-tipps-zur-kra…

Ob da jetzt noch etwas zu machen ist und wenn ja, was, das kann ich Dir leider nicht sagen. Ich würde da wohl zu einem fitten Honorar-Versicherungsberater gehen.

Grüsse Rudi

Hallo,

bei Aufnahme einer Beschäftigung entsteht zwar dort Versicherungspflicht und in dieser Zeit entfällt dann die Beitragspflicht für die Miete. Sie lebt aber wieder auf, wenn nach Ende der Pflicht wieder die freiwillige Versicherung folgt.

Die fehlende 90%-Deckung wurde bei Rentenbeginn festgestellt und daran ändert sich nichts mehr.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

ich bin Rentner mit 600€ und muss mich freiwillig gesetzlich kranken versichern, weil ich zu wenige Vorversicherungszeiten habe.

Wenn man es korrekt formuliert, dann hatte man die Option sich freiwillig in der GKV zu versichern oder eben bei einer privaten KV.

Wenn ich nun einen Job mit z.B.600€ annehme komme ich dann wieder in die gesetzliche Krankenversicherung?
Das Problem ist dass ich als Rentner Mieteinnahmen habe und auf diese Krankenversicherung zahlen muss. Eigentlich war die Immobilie meine Rente,

Dann ist es doch ok. Andere Rentner zahlen doch auf ihre Rente auch KV-Beiträge. Das hätte man mit einer privaten KV vermeiden können, man hat sich aber für eine GKV entschieden.

aber monatlich 15% Krankenversicherung auf die Miete,

Nicht 15% auf die Miete, sondern 15% auf den Überschuss der Mieteinnahmen über die damit verbundenen Werbungskosten.

da verkaufe ich die Wohnung besser und lege das Geld unters Kissen.

Da sollte mal jemand prüfen, ob nicht auch der resultierende Gewinn dann beitragspflichtig wäre. Für die KV sind ja nicht unbedingt die Steuergrößen maßgeblich, sondern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Versicherten.
Ändern kann man am jetzigen Status nicht mehr viel.
So ein bißchen entsteht schon der Eindruck der Rosinenpickerei. Man war viele Jahre nicht Teil der Solidargemeinschaft. Jetzt möchte man von deren Schutz profitieren, aber nicht den Beitrag zahlen. Möglicherweise ist man damals bei der Einkommensgestaltung aber auch einfach nur falsch beraten worden bzw. ist dieser Aspekt übersehen worden.
Damit man nun nicht gleich wieder unüberlegte Handlungen vornimmt, sollte man sich wenigstens jetzt vorher genau von einem Fachmann beraten lassen.

Grüße

Hallo ElBuffo, da hast du recht, falsche Beratung bzw. keine, um jetzt nix unüberlegtes zu tun habe ich einen Termin beim Anwalt.
Grüße

Hoffentlich kennt sich der Anwalt mit Sozialversicherung/GKV aus. Die Chancen sind nicht hoch.

viel Glück

Barmer

Hallo,

Hoffentlich kennt sich der Anwalt mit Sozialversicherung/GKV aus. Die Chancen sind nicht hoch.

Dass sich der Anwalt damit auskennt oder das man da rauskommt? Mit einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt wird es sicher nicht einfacher.
Wichtig ist es natürlich das Ziel zu definieren. Raus kommt man sicher durch eine zielgerichtete Gestaltung. Eine wäre die Wohnortverlagerung in einen entsprechenden Staat. Die Frage wäre dann, zu welchem Preis man dort leben kann und wie hoch die Kosten für ein vergleichbares Absicherungsniveau wären und ob man das überhaupt will.
Insofern sollte das Ziel der Beratung vielleicht nicht unbedingt auf Wie komme ich raus hinauslaufen, sondern eher darauf, wie man den Beitrag gestalten kann.

Grüße

Gemeint war der Anwalt…

Hallo,
so wie geschildert, wäre eine Beschäftigung über 450,00 € mtl. die beste Lösung.
Dann zahlt man Pflichtbeiträge für die Beschäftigung und „Pflichtbeiträge“ für die Rente, aber keine Beiträge für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge.
Gruss
Czauderna