Vielen Dank für Eure Mühe.
Es ist so: Es wurde schon einmal problemlos ein Schlüssel nachgemacht, wohl als die Sicherungskarte noch da war. Auf dem nachgemachten Schlüssel steht sogar der Name von dem Allerwelts-Schlüsseldienst, der hier am Ort mehrere Filialen hat. Und auf dem nachgemachten Schlüssel steht keine Nummer, die in den Original-Schlüsseln drauf ist. Trotzdem hat der Schlüsselanfertiger erkannt, daß dazu eine Sicherungskarte gehört.
Den Nachschlüssel anzufertigen an sich ist also wohl kein Problem.
Ein Schraubenzieher schon. Ich weiß zwar, wie so etwas aussieht, aber ich habe im Leben noch keine Schraube eingeschraubt. Und die Eigentümerin den Hauses und des Türschlosses wird zufällig heute 86 Jahre alt, sie kann mit Sicherheit kein Türschloß austauschen.
Und ein Zylinder? Den würde ich eher in einem Geschäft suchen, das Hüte verkauft.
Auch wenn meine Antwort jetzt ein wenig witzig klingt (und klingen soll), so heißt sie doch:
Die Dame kann das Schloß nicht austauschen und kennt auch keinen, der das kann. Das bedeutet: Handwerker finden (oder Schlüsseldienst?), neues Schloß (Zylinder ? ? ?) kaufen, auswechseln lassen, mindestens sechs neue Schlüssel dazu bestellen.
Das wirklich Verblüffende an der ganzen Angelegenheit war für mich jetzt die Erfahrung, daß es wohl um nichts in der Welt möglich ist, nachzuweisen, daß man Eigentümer seines Eigentums ist und ein Recht hat, das man aber ohne ein gewisses Papier nicht ausüben kann und daß es nicht möglich ist, dieses Papier irgendwie wieder zu beschaffen oder anders seine Legitimation nachzuweisen.
Kontakt zur Unterwelt zwecks illegitimer Anfertigung eines Nachschlüssels haben wir leider auch nicht - das erste Mal, daß ich sowas bedaure …
Ich werde jetzt meine eigene Sicherungskarte bei einem Notar hinterlegen 
Sonst gerate ich vielleicht eines Tages auch in eine solche Bredouille.
Nochmals vielen Dank!