Hallo dittsche27,
das hört sich aber so etwas wild an.
Was haben Sie denn nun genau bekommen? Wenn Sie eine Vorladung zur Vernehmung bekommen haben, könnten Sie dort doch Ihre Aussage machen und erklären, warum Sie glauben unschuldig zu sein.
Wenn Ihnen dann erläutert wurde, warum Sie auch noch ED-behandelt werden sollen, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Die ED-Behandlung scheint hier ja der Täteridentifizierung/Beweissicherung zu dienen. Wenn Sie doch nichts zu verbergen haben, bräuchten Sie sie eigentlich nicht fürchten.
Wenn es Ihnen nur um das rechtsstaatliche Prinzip geht, verweigern Sie die ED-Behandlung mit allen Konsequenzen. D.h. aber auch, dass diese auch gerichtlich gegen Sie angeordnet werden kann.
Ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft bringt dabei überhaupt nichts, da sich der Vorgang ja augenscheinlich noch in der polizeilichen Zuständigkeit / Ermittlungsphase befindet. Somit wäre ein Schreiben an die StA wohl eher verfrüht und damit überflüssig.
Wie dem auch sei, ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Ruhe bewahren und Schritt für Schritt dem Verfahren folgen, dann bekommen Sie ausreichend Gelegenheit und Zeit für rechtliches Gehör. Zur Not müssten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren.
M.f.G.,
dr.zimmerman.