Wie kurzfristig darf der Arbeitgeber den Dienstplan ändern?

Hallo zusammen

ich arbeite auf 450 Euro Basis immer montags und dienstags in einem Unternehmen, insgesamt 52 Stunden im Monat. Diese Arbeitsstelle habe ich zum 30.09. gekündigt und habe noch so viele Überstunden, dass ich im September nicht zu arbeiten brauche.

Nun habe ich heute morgen eine Mail bekommen, dass ich anstatt morgen (Dienstag) am donnerstag arbeiten soll. Ich habe am Donnerstag einen wichtigen Termin und kann nicht tauschen.

Darf der Arbeitgeber so kurzfristig den Dienstplan ändern? Falls nein, mit welcher Begründung?

Ich danke euch im Vorraus.

Möchte noch hinzu sagen, dass es keinen wichtigen Grund für die Änderung am Arbeitsplan gibt.

Hi!

Nein.

Lies im Urteil des AG Berlin, Az. 28Ca 10243/12 bitte selbst nach, warum 4 Tage als Minimum geurteilt wurden.

VG
Guido

Und wie ist die Sachlage wenn der Arbeitgeber einen Tag vorher sagt dass man frei hat? Ohne wichtigen Grund. Muss er die Stunden dann dennoch zahlen?

Wahrscheinlich* begibt er sich in Annahmeverzug (siehe § 615 BGB) und muss zahlen.

*Ich könnte mir vorstellen, dass es Arbeitszeitmodelle gibt, die wirksam etwas Anderes regeln, aber so kurzfristig halte ich das für sehr unwahrscheinlich.

woher will und kann man das denn wissen ?
irgendeinen Grund für die Verlegung muss es ja geben.

Der Grund für die Verlegung ist, dass Chefs Tochter heute eingefallen ist, dass sie lieber morgen anstatt Donnerstag arbeiten möchte.

das ist ein wichtiger Grund. Kommt gleich nach Überschwemmung oder Brand im Lager.

:blush:

ganz genau :joy: