BTW: So sehr ich gegen diese Bauernfängerei mit der angeblich ach so viel günstigeren und einfacheren und tatsächlich nicht existenten „Online Scheidung“ bin, ist es keinesfalls so, dass ich irgendetwas gegen die Nutzung der modernen technischen Möglichkeiten im Rechtsverkehr hätte. Ganz im Gegenteil!
Ich mache zwar kaum noch etwas freiberuflich als Anwalt, aber wenn dann sind das Mandate bei denen ich überwiegend genau so arbeite, dass ich möglichst per Mail, Telefon oder Video-Konferenz mit meinen Mandanten kommuniziere, weil ich diese Dinge eben nur noch nebenbei machen kann und tatsächlich recht viele Mandaten nicht unbedingt um die Ecke wohnen.
Ich verspreche dafür aber keinen nach RVG ohnehin nicht zulässigen und standeswidrigen Kostenvorteil, und behaupte auch nicht, dass Gerichte und Behörden nur deshalb schneller arbeiten würden, weil ich die mögliche/teilweise schon ohnehin vorgeschriebene Nutzung des beA betreibe.
Und auch in meinem eigentlichen Broterwerb arbeite ich schon seit Jahren weit überwiegend online. Das war in der IT-Branche schon recht früh ohnehin üblich, und ist es in meiner aktuellen Branche auch zunehmend. Corona hat da einen mächtigen Schub bedeutet. Das ist aber inzwischen alles so selbstverständlich, dass damit eigentlich niemand mehr hinter dem Ofen hervor zu locken sein sollte.