Wie läuft eine Scheidung ab?

Hallo Zusammen,

mein Mann und ich haben uns vor einiger Zeit getrennt und ich möchte gerne eine Scheidung durchführen lassen. Jetzt frage ich mich, wie genau so eine Scheidung eigentlich abläuft und was man beachten muss. Muss ich zum Beispiel erst das gesamte Trennungsjahr abwarten und gehe erst dann zu einem Anwalt, damit der dann die Scheidung durchführt? Und müssen beide die Kosten für die Scheidung zahlen oder nur der, der den Auftrag für die Scheidung erteilt? Wie lange dauert es dann nach dem Scheidungsauftrag bis zur Durchführung der Scheidung und mit was für Kosten muss man in etwa rechnen?

Ich werde mich natrülich auch noch mal bei einem Anwalt beraten lassen und mir ist klar, dass hier keiner meinen Fall ganz genau beurteilen kann, aber ich wollte mir gerne mal einen Überblick über den groben Ablauf, die Dauer und die Kosten verschaffen, bevor ich dann einen Anwalt beauftrage. Vielen Dank schon vorab für eure Hilfe, vielleicht hat hier ja der ein oder andere diesbezüglich Erfahrungswerte von denen er berichten mag :slight_smile:

Lies mal hier rein, es ist sehr übersichtlich und verständlich.

Hallo,

die Scheidungskosten hängen davon ab, wie hoch der Verfahrenswert vom Familiengericht festgesetzt wird. Je mehr Streitpunkte zwischen euch bestehen, umso höher der Verfahrenswert = Scheidungskosten. Deshalb ist bei Paaren, die sich über alle Scheidungsfolgen wie etwa Unterhaltsansprüche, Vermögensaufteilung etc. einig sind, eine einvernehmliche Scheidung der schnellste und friedlichste Weg raus aus der gemeinsamen Ehe.

Vor unseren Familiengericht herrscht Anwaltszwang. Das heißt jeder muss grundsätzlich von einem Anwalt vertreten werden. Bei der einvernehmlichen Scheidung braucht nur derjenige, der den Scheidungsantrag einreicht, einen Anwalt. Der andere muss dem Antrag nur noch zustimmen, da man sich bereits im Vorfeld außergerichtlich über alle Punkte geeinigt hat. Natürlich könnt ihr untereinander vereinbaren, dass derjenige von euch, der den Anwalt beauftragt, nicht alleine mit den Kosten dasteht. Ihr könnt diese Kosten vielmehr gerecht aufteilen.

Das sind grob all die Vorteile, die diese Art von Scheidung mit sich bringt. Insbesondere wenn ihr Kinder haben solltet, leiden diese nicht unter langen Scheidungsverfahren und Streitereien zwischen den Eltern.

…und beten, dass der gegnerische Anwalt ihn nicht über den Tisch gezogen hat.

Wenn es nur einen Anwalt gibt, ist er der Anwalt dessen, der ihn beauftragt hat. Und nicht der Anwalt beider Parteien. Das darf er nämlich gar nicht, weil das ein heftiger Interessenskonflikt ist. Er hat sogar die Pflicht, alles für seinen Mandanten raus zu holen, was irgendwie geht. Fair und Chancengleichheit ist das Gegenteil davon.

Also hübsch langsam mit solchen tollen Tips.

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Er hat aber nicht die Pflicht, das gegen den Willen seines Mandanten zu tun.
Wenn die noch Ehe-Partner sich noch gegenseitig vertrauen, spricht nichts dagegen.
Ich habe das so gemacht (meine Ex-Frau hatte den RA beauftragt), und wir haben die Schreiben und Ratschläge des Rechtsanwalts im Zweifel gemeinsam besprochen. Alle Schreiben im Rahmen des Verfahrens wurden vom Gericht jeweils in Kopie an die andere Seite weitergegeben, geheime Dinge waren da nicht möglich.

Wenn allerdings Unfrieden herrscht und/oder kein gegenseitiges Vertrauen da ist, sollten sich beide Seiten einen Anwalt nehmen. Man kann ja trotzdem die Ansage gegenüber dem Anwalt machen, dass man das Ziel eines fairen Ausgleichs verfolgt.

Dass ein Anwalt gegen den erklärten Willen des Mandanten versucht, die andere Seite über den Tisch zu ziehen, kenne ich nur aus amerikanischen Filmen.

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Darum geht es gar nicht! Laien gehen oft von falschen Voraussetzungen aus und sehen Dinge anders als Gesetz und Rechtsprechung. Und daher muss die Einigkeit der Parteien nicht unbedingt eine begründete Einigkeit sein, sondern kann daher rühren, dass mindestens eine Partei nicht erkannt hat, dass sie sich unwissend Rechtspositionen begibt, die sie bei Kenntnis der Sachlage nicht freiwillig aufgegeben hätte. Und jetzt kommt das Problem des einen Anwalts: Irrt sich der eigene Mandant zum eigenen Nachteil, muss der Anwalt ihn hierüber aufklären. Irrt sich die andere Partei zu ihren eigenen Nachteil darf der Anwalt diese darüber nur in Kenntnis setzen, wenn die eigene Partei dies ihm ausdrücklich - und zwar nicht so ganz im Allgemeinen pauschal vorweg vereinbart - sondern in Ansehung und Kenntnis ihr dadurch entstehender Nachteile gestattet.

D.h. wenn die „einigen“ Parteien zum Anwalt gehen muss sich die nicht vertretene Partei darauf verlassen, dass auch wenn der Anwalt die vertretene Partei über einen riesigen Nachteil informiert, den die nicht vertretene Partei aufgrund der angeblichen Einigkeit erleiden wird, diese auch unter diesen Voraussetzungen dann auch noch bereit ist, mit offenen Karten zu spielen. Das wäre mir als nicht vertretene Partei doch etwas zu riskant.

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hat für mich einen anderen Fokus als

Es ist eine Entscheidung, die jeder nur für sich treffen kann - wieviel Vertrauen ist zum/zur anderen vorhanden?
Wir waren uns einig, dass wir hinterher in der Lage sein wollen, uns selbst und dem anderen auch vor den Kindern noch ins Gesicht zu sehen, und es hat uns ein paar tausend Euro erspart.
Ich kenne aber auch genügend Menschen, bei denen ich es nicht so machen würde.

Ich wollte nur der Aussage „mein Anwalt hat die Pflicht, die Gegenseite in die Pfanne zu hauen, auch wenn ich es nicht möchte“ widersprechen.

  1. geht man zusammen zu einem „unbekannten“ Rechtsanwalt - da hat keiner der beiden Parteien einen Vorteil.
  2. auch dieser Anwalt geht im Gespräch dann Punkt für Punkt durch
  3. so ein Richter (hat in meinem Fall) dann doch eindrücklich auf den einen oder anderen Punkt nachgefragt, ob das mit entsprechenden Folgen wirklich von beiden Parteien so gewollt ist.

Je mehr Streitpunkte und Diskussionen desto teurer wird’s (erst mal) für beide Parteien.

Die wenigsten Menschen haben einen „festen“ Scheidungsanwalt :wink: Der Normalfall ist doch ohnehin der, dass keine Partei einen besonders vertrauten Scheidungsanwalt hat, sondern - egal welcher Ehepartner - sich erst einmal einen Anwalt suchen muss. Das können die beiden natürlich theoretisch auch gemeinsam und mit Losentscheid machen. Das ändert aber nichts am Grundproblem!

Scheidungen sind jetzt nicht so mein Metier, habe ich nur ausnahmsweise mal gemacht, aber nehmen wir mal folgende Situation an (die ich nie akzeptieren würde):

Die mir unbekannten A und B stellen sich bei mir als scheidungswilliges Ehepaar vor. Sie sind sich vollkommen einig und wollen die Sache möglichst billig über die Bühne bringen, erzählen was vom „gemeinsamen Anwalt“, ich kläre darüber auf, dass es den nicht gibt, und eine Partei dann unvertreten ist. Die beiden erzählen mir, dass ihnen dies egal ist und wir gemeinsam offen über alles sprechen können und sie keine Geheimnisse voreinander haben, … Man einigt sich darauf, dass A von mir vertreten die Anträge stellen soll.

Im Rahmen der Aufnahme der Daten kommt es zu einem Punkt an dem ich sehe, dass die beiden bzgl. einer wertvollen Immobilie davon ausgehen, dass sie alleine einem Ehegatten zusteht, was aber nun mal keinen Rückhalt in Gesetz und Rechtsprechung findet. Um mich standesrechtlich korrekt zu verhalten, habe ich vorab ja bereits geklärt, wen ich vertreten soll, s.o.

  1. Variante: Da ich A vertrete, dem nach fälschlicher Ansicht der Eheleute die Immobilie zusteht, muss ich die Klappe halten, weil alles andere Parteiverrat wäre (strafbar!). Die generelle „Freigabe“ hilft mir da im Zweifelsfall gar nichts, weil sie in Unkenntnis des erheblichen Immobilienwerts erteilt wurde. Abgesehen davon: Warum soll ich mich überhaupt der Gefahr einer Anklage wegen Parteiverrats aussetzen? Ich wäre ja mit dem Klammerbeutel gepudert! Ich darf nur A unter vier Augen von meiner Erkenntnis erzählen. Was A dann damit macht, … Ich bin raus! Popo an die Wand und nach mir die Sintflut. Sollte B die Sache irgendwann spitz bekommen, kann ich als Anwalt ruhig schlafen, als Mensch könnte ich es schon in dem Moment nicht mehr, wo ich B sehenden Auges - ohne etwas tun zu dürfen - ins Verderben rennen lassen muss.

Variante 2: Ich vertrete B und kann in dem Fall sogar problemlos offen vor beiden meine Erkenntnis kund tun. Ob B ab dem Moment noch so einig mit A ist? Mir kann es egal sein, ich bekomme ja mein Geld von B so oder so. Hat A halt mit Kirschen gehandelt und soll sich jetzt gerne einen eigenen Anwalt suchen, wenn er die Sache anders sieht. Was ich aber nicht tun darf: „Einfach meine Klappe halten“, denn das wäre in dem Fall Parteiverrat an B, und sollte B ein Jahr später Wind davon bekommen, dass ihr/ihm da ganz schön was durch die Lappen gegangen ist, wäre von Einigkeit keine Rede mehr, und könnte ich meine Haftpflicht einschalten.

Richter gibt es gute und schlechte. Es kommt durchaus vor, dass die bei so genannten „gemeinsamen Anwälten“ dann mal etwas genauer hinsehen und kritische Rückfragen stellen, ob die nicht vertretene Partei wirklich weiß auf was sie sich da mit welchen Folgen eingelassen hat. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht, und da gibt es dann auch keine Berufshaftpflicht, die man in Anspruch nehmen könnte, wenn einem auf dem Weg etwas durch die Lappen gegangen ist.

Und das alles hat nicht mit „je mehr Streitpunkte“ zu tun, sondern einfach mit Waffengleichheit. Eine Einigkeit die auf Unkenntnis und schlechterer Beratung einer Seite beruht ist in meinen Augen nicht viel wert. Auch wenn beide Seiten vernünftig vertreten sind muss dies nicht zu Streit führen. Das gibt aber das gute Gefühl recht sicher sein zu können, dass man tatsächlich weiß, worauf man sich einlässt.

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Aus Interesse, weil ich es nicht weiß:

Müsstest du als Anwalt deinen Mandanten in diesem Fall darüber informieren, dass du die Annahme als falsch einschätzt (und erläutern, dass es in seinem finanziellen Interesse ist, dazu zu schweigen)?

Oder wäre es dir als Anwalt auch erlaubt, zu sagen „was mein Mandant nicht weiß macht ihn nicht heiß, und es ist ja zu seinem Vorteil“, dir deinen Teil zu denken und in diesem Punkt so zu tun als wüsstest du es nicht besser?

Ein Anwalt muss seinem Mandanten sein Wissen natürlich zur Verfügung stellen. Dafür bezahlt der Mandant ihn schließlich. Und er muss selbstverständlich auch entsprechend qualifiziert sein, dieses Wissen zu besitzen. D.h. einfach den Mantel des Schweigens über so eine Geschichte zu legen, geht nicht. Und später zu behaupten, dass man es selbst nicht besser gewusst habe, schützt nicht unbedingt vor einem Regress.

D.h. ein Anwalt muss seinen Mandanten nach bestem Wissen und Gewissen aufklären und beraten. Dabei sollte ein Anwalt dann natürlich auch auf längerfristige Konsequenzen einer daraufhin in Erwägung gezogenen Entscheidung des Mandanten ganz objektiv hinweisen. Also z.B. was zu viel Großzügigkeit für Auswirkungen auf ggf. mal benötigte Sozialleistungen, in Hinblick auf die Situation im Alter, … haben könnte, damit der Mandant eben in der Lage ist, die Reichweite seiner Entscheidung richtig einzuschätzen. Eine Beratung in Richtung: „Du musst das jetzt unbedingt durchziehen!“, wird ein seriöser Kollege nie geben.

Und wenn dann immer wieder davon gesprochen wird, dass ein Anwalt schließlich einen eigenen Vorteil von jedem zusätzlichen Streitpunkt hätte, so stimmt dies vielfach einfach nicht/reden wir hier häufig von Peanuts. Wenn man sich das Gebührenrecht ansieht, dann sind die Aufschläge für einen um recht bescheidene Euros nach oben gehenden Streitwert nicht der Rede wert (und was da in den Tabellen steht ist Selbständigen-Brutto und nicht das was der Kollege sich in die eigene Tasche stecken kann!). Dabei wäre dann auch zudem zu bedenken, dass man mit der „Grundvergütung“ für eine gütliche Lösung kaum Stress und Aufwand hat, aber dann gerade für den minimalen kleinen Aufschlag für eine kleine streitige Position sich so richtig die Arbeit ans Bein bindet. Da liegt dann in der genauso oft zu hörenden Aussage, dass Anwälte sich „nicht richtig ins Zeug“ legen und zu schnell faule Kompromisse akzeptieren würden, sicherlich mehr Wahrheit, weil es rein wirtschaftlich betrachtet einfach mehr Sinn ergibt zwei Sachen schnell und einfach zu Ende zu bringen, als in einer Sache zu versuchen noch den letzten Cent streitig zu stellen und raus zu holen, wenn das zehn Stunden zusätzliche Arbeit bedeuten würde, davon unter dem Strich aber für den Anwalt selbst nur der Gegenwert von zwei zusätzlichen Stunden zum angemessenen Satz übrig bleiben würden. Und je nach den konkreten Beträgen kann es einem sogar passieren, dass man sogar noch in der selben Tabellenzeile bleibt. D.h. dann gibt es da nicht einen Cent extra, wenn durch die zusätzliche Geschichte nicht ein zusätzlicher Gebührentatbestand ausgelöst wird.

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Danke für die ausführliche Antwort.