Wie lang dauer das bei sozialgericht in duisburg

ich habe ein frage wie langf duaer es bist das sozialgericht antwort bekommt.

es geht drum das ich seit dem 1 mai nicht mehr krankenversicher bin weil 23 geworden. ich habe im märz antrag auf verlägerung der familieversicherung und die habe es ab gelehrt mit der bergründung es ist kein dauer zustand und mein anwalt hat da widerspruch gegen das schreib gemach das mein behinderung ein dauer zustand ist. und das habe die abgelehr jetzt lieg die sach bei bei sozialgerich und wir habe den behinderausweis und die gutachten von knie da bei getan zu mal ich auch noch behandeln werden muss wegen das knie das mach problem und ich kann nicht zu untersuch weil die krankenkasse es nicht begreif.

ich war schon bei der argentur für arbeit und die meint mir steht kein geld von den zu und ich habe schon als versuch zu mal ich mein ausbildung anfang möcht mit ein gesund knie.

ich habe ein behinderausweis .

von 1992 bis 1994 gdb von 50% von 1994 bis 2009 gdb von 80% G B H von 2009 bis 2013 gdb von 60 %

diagnose psychischen entwichlungstörung mit kommunikationsstörung.

und zur zeit droht ein behinderung wegen mein linke knie was letzt jahr operiert wurden in oktober und zwar kann ich es kaum beugen und solt schon längst im mrt sein und anschliessen operierten werden

Hallo luna-x,

ich habe ein frage wie langf duaer es bist das sozialgericht
antwort bekommt.

das kann Dir keiner beantworten, da es dafür keine festen Regeln o.ä. gibt. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Also selbst, wenn Dir jemand angibt, dass es bei ihm in einem ähnlichen Fall zwei Monate gedauert hat, muss das in Deinem Fall nicht auch gelten.

Was wird das Sozialgericht voraussichtlich machen? Es wird sich die ärztlichen Unterlagen holen. Sollte danach eine Entscheidung nicht möglich sein, wird wahrscheinlich ein weiterer Gutachter beauftragt, eine Untersuchung durchzuführen. Das alles kann seine Zeit dauern … wie lange, kann aber - wie gesagt - kaum jemand abschätzen.

es geht drum das ich seit dem 1 mai nicht mehr
krankenversicher bin weil 23 geworden.

Das kann eigentlich nicht sein, denn jeder muss krankenversichert sein. Hat Dich denn Deine Krankenkasse noch nicht wegen einer freiwilligen Versicherung angeschrieben? Diesbezüglich solltest Du Dich - wenn Du nicht freiwillig oder sonst wie versichert sein solltest - auf Nachzahlungen rückwirkend ab 1. Mai einstellen.

Oder führt Dich Deine Krankenkasse vorläufig bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Sozialgericht als familienversichert? Auch dann solltest Du Dich - bei für Dich negativem Ausgang des Verfahrens - auf Nachzahlungen rückwirkend ab 1. Mai einstellen.

Ich würde Dir empfehlen, diesbezüglich mal mit Deiner Krankenkasse zu reden … auch wenn Du im Moment nicht ganz so gut auf die zu sprechen sein solltest.

Alles Gute für die Zukunft!

Servus,
Robert

ich habe das geld nicht für ein freiwillig versicherung und ich habe schon mit arg und mit arbeitsamt gesprochen die woll nicht wissen und ich soll mit der krankenkasse reden wegen den behinderausweis

Hi,

ich würde mich zur Beratung an den VDK wenden.
Arge und Krankenkassen werden dir nicht gross helfen weil jeder nur daran interessiert ist möglichst kein Geld auszugeben.

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1

viele Grüße
Susanne

ich habe ein frag wenn ein gutachte beauftrag wir kann der auch ein mrt untersuchung und röngenaufnahme veranlassen weil ich möcht das gern wissen .

ich habe ein frag wenn ein gutachte beauftrag wir kann der
auch ein mrt untersuchung und röngenaufnahme veranlassen weil
ich möcht das gern wissen .

Das Sozialgericht wird - wenn ein Gutachter benötigt wird - diesem die vorhandenen ärztlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Bisherige Untersuchungsergebnisse wie Ergebnisse einer MRT oder Röntgenaufnahmen liegen damit auch dem Gutachter vor.

Nur wenn diese Ergebnisse bzw. Aufnahmen dem Gutachter nicht ausreichen, wird er eine neue MRT bzw. neue Röntgenaufnahmen veranlassen.

Servus,
Robert

folgen behinderung habe ich

psychische entwicklungsverzögerung mit kommunikationsstörung oder
psychomotorische entwicklungsverzögerung mit kommunikationsstörung.

schwere neuropsychologische defizite

auditive verarbeitungs und wahrnehmungsstörung F80.20 (AVWS)