Wie lang dürfen Pausen sein?

Hallo,

dürfen Arbeitgeber die Pausen so lang machen, wie sie wollen? Minimalzeit ist klar, bei mehr als 6 Stunden 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten, aber gibt es auch eine Maximalzeit?

Beispiel Arztpraxis:
8-12 Uhr: Arbeiten
12-15 Uhr: Pause
15-19 Uhr: Arbeiten

Wäre das okay? Man hat zweimal 4 Stunden gearbeitet und mittags eine lange Pause.

Beispiel zwei:
7-9 Uhr: Arbeiten
9-9:30 Uhr: Frühstückspause
9:30-12:30 Uhr: Arbeiten
12:30-14:30 Uhr: MIttagspause
14:30-16:30 Uhr: Arbeiten
16:30-17 Uhr: Pause
17-18 Uhr: Arbeiten

Damit hätte man ebenfalls 8 Stunden Arbeit, wäre aber 11 Stunden mehr oder weniger weg. In den zwei Stunden am Mittag könnte man sicher das eine oder andere erledigen, zwei Stunden früher Feierabend wären aber sicher besser. Würde es einen Unterschied machen, wenn die Mitarbeiter direkt an ihrer Arbeitsstelle wohnen, also theoretisch auch in einer 30 minütigen Pause nach Hause können, um zu entspannen oder etwas zu erledigen?

Kennt jemand hierzu Paragraphen oder ansonsten Beispiele, wo es so praktiziert wird?

Danke.

Hallo,

die Festlegung der Arbeitszeit ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers gem. § 106 GewO,
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html
sofern es keine tarif- oder arbeitsvertraglichen Festlegungen gibt und/oder es in dem Betrieb keinen BR gibt, der dabei volle Mitbestimmung hätte.

Arbeitszeiten mit relativ langen Pausen (auch z. B. „geteilte Dienste“ genannt) wie von Dir geschildert sind in vielen Branchen und Berufen durchaus üblich. Eine gesetzliche Begrenzung von Pausenlängen gibt es nicht.
Die von Dir geschilderten Beispiele sind nach meiner Kenntnis der Rechtsprechung nicht zwingend als „unbillig“ anzusehen. Evtl. könnte man bei Beispiel zwei ein Fragezeichen bei den zusätzlichen Pausen vormittags und nachmittags machen, aber auch mehrere unbezahlte Pausen an einem Arbeitstag sind durchaus für einen AG möglich.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

es gilt das Arbeitszeitgesetz, zusätzlich können durch Tarifvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung, sofern diese auf Grund eines Tarifvertrags möglich ist, Abweichungen davon gelten (aber nicht beliebig, da sind Grenzen definiert).

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html

Wichtig bei ausgedehnten Pausen ist, dass eine Ruhezeit von 11 Stunden einzuhalten ist. Wer also am Abend bis 20 Uhr gearbeitet hat, darf frühestens um 9Uhr am Folgetag zur Arbeit.
(Auch hier sind Ausnahmen und Verkürzungen möglich)

Nachtrag: Dummer Rechenfehler von mir, man darf ab 7 Uhr morgens arbeiten! Danke an @Anja_81a2c3 für den Hinweis.

oh ja, mein Dienste waren damals 10-14 und 18-22 Uhr

Aber wenn ich 11 Stunden Pause machen muss und bis 20 Uhr arbeite, dann sind die 11 Stunden doch um 7 Uhr rum oder? Wobei, ich hatte auch immer 12 Stunden Pause im Kopf.

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Das kommt daher, dass DU mit 24 Stunden pro Tag gerechnet hast.
ICH habe aber mit 22 Stunden pro Tag gerechnet.

Rate mal, was falsch ist :wink:

(Ich brauche mehr Schlaf)

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Was heißt denn „unbillig“. Also ja wahrscheinlich so was, wie „nicht erlaubt“. Gibt es denn Leute, die bereits mal wegen zu vielen Pausen geklagt haben? Klingt zwar zunächst paradox, aber ich persönlich bin schon froh, dass ich nur 30 Minuten Pause an einem Arbeitstag machen muss. Frage ist halt, ab wann es „unbillig“ wird.

wobei in diesen Fall die Ruhezeit sogar Kürzbar ist um 1 Std bei entsprechenden Ausgleich natürlich. Siehe § 5 ArbZG abs. 2

Hallo

Hier lese ich raus, dass einige Gerichte es nicht für zulässig halten, Teildienste ohne entsprechende Vereinbarung anzuordnen. - Also, ich verstehe das so, dass es ok ist, wenn die Arbeitszeit von Anfang an geteilt war, aber wenn sie später geteilt wird, dass der AG das erst mit dem AN kommunizieren muss. - Es kommt natürlich immer drauf an, was im Arbeitsvertrag steht, aber wenn da nicht weiter steht, kann man wohl - nach Auffassung dieser Gerichte - davon ausgehen, dass die Arbeit an einem Stück abgeleistet wird.