Wie lang ist die Kündigungsfrist bei normale Kündigung vom Arbeitgeber wenn der Arbeitnehmer gute neun Jahre im Beschäftigungsverhältnis steht?

Hallo liebe Experten,
Heute habe ich eine Frage betreffend einer Kündigung. Bei meiner Einstellung wurde im Arbeitsvertrag eine monatliche Kündigungsfrist zum Ende des nächsten Monats vereinbart.
Mittlerweile bin ich in diesem Betrieb seit etwas über 9 Jahren beschäftigt. Aufgrund einer schwerwiegenden Krankheit bekam ich einen Schwerbehindertenausweis und bin nun seit Juli letzten Jahres krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber rief mich vor einem guten Monat an und teilte mir mit, dass sein Steuerberater ihm geraten hätte das Arbeitsverhältnis zu Arbeitnehmern, die längere Zeit krank sind zu beenden , da diese zu teuer würden. Er bat mich einer Kündigung zuzustimmen und bot mir im Gegenzug an mir meine aufgelaufenen Urlaubstage auszuzahlen. Daraufhin sagte ich ihm, dass mir diese sowieso zustehen würden und ich mit Schwerbehindertenausweis 50 einem gewissen Kündigungsschutz unterliege und wenn ich eine Kündigung zustimmen so wurde auch mit einer Sperre vom Arbeitsamt zu rechnen hätte. Er wollte sich daraufhin schlau machen und mich im Laufe der nächsten Woche noch mal kontaktieren, was er nicht tat. Somit flatterte heute am 3. Juni meine Kündigung per Einschreiben und Rückschein ins Haus. Gekündigt hat er mir seiner Meinung nach fristgemäß zum 30.06. In seinem Kündigungsschreiben hat er auch selbst vermerkt, dass er das Schreiben am 31.05 zur Post gegeben hat. Meine Fragen sind nun folgende: gilt die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist oder die in Paragraph 622 BGB gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten? Kann er mir aufgrund seiner Kündigung überhaupt zum Ende Juni kündigen da der Brief ja erst am 3. Juni von mir in Empfang genommen wurde? Kann er mich mit meiner Schwerbehinderung überhaupt während meiner Krankheit kündigen ohne das Einverständnis des Integrationsamtes zu haben? Da es sehr aufwändig ist jedem von euch einzeln zu danken möchte ich im vorhinein schon euch allen fürs lesen und für eure Antwort danke sagen. Liebe Grüße Petra

Also das ist schon mal Bullshit, weil nach sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld gezahlt wird, welches von der Krankenkasse kommt und nicht vom AG. Bestätigt mich aber, leider wieder mal, in meiner Meinung, dass Steuerberater wenig bis gar keine Ahnung von Lohn und überhaupt keine Ahnung von Arbeitsrecht haben.
Für den Rest habe ich meine Gedanken, würde aber gern unseren Experten @Albarracin dazurufen, der dir bestimmt mit etlichen Paragraphen aushelfen kann.
Für die Beantwortung sind noch ein, zwei Fragen zu klären:
Wie groß (Mitarbeiter) ist der Betrieb?
Was genau steht im Arbeitsvertrag zur Kündigungsfrist?
Habt ihr einen Betriebsrat?

Soon

Hallo,

da isch er au scho’ !
Für die Kündigung eines schwerbehinderten AN ist zwingend und ausnahmslos die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes gem. § 163 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__168.html
notwendig.
Eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung ist völlig unabhängig von den Kündigungsgründen rechtsunwirksam. Alles andere prüft der Richter schon gar nicht mehr.
Deswegen brauchst Du Dir über Kündigungsfristen keine Gedanken machen. und die von Soon gestellten Zusatzfragen sind in Deinem speziellen fall völlig unwichtig.
Die einzige Frist, die du jetzt einhalten mußt, ist die 3-Wochen-Frist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.

&tschüß
Wolfgang

Danke für die schnellen und netten Antworten.
Der Betrieb hat 6 Büroangestellte und ca 50 fest angestellte Berufskraftfahrer zu denen ich gehöre, dazu einige Aushilfen und keinen Betriebsrat. Der wurde von der Geschäftsleitung unter Androhung der Kündigung bereits bei Anregungen dazu untersagt. Im Arbeitsvertrag steht 4 Wochen zum Monatsende, also Standartvertrag. Die Kündigung habe ich am 3.6. angenommen also 27 Tage vor Monatsende.

Vielen Dank,
Habe Donnerstag Termin beim Anwalt von Verdi, der Klage einreichen wird und gleich beim Arbeitsamt. So kann ich beruhigt und gut vorbereitet dort hingehen.

Dann würde sie nicht mehr rechtzeitig sein, da es immer darauf ankommt, wann die Kündigung beim Empfänger ankommt. (ist aber rein hypothetisch - da ja eh unwirksam, wie bereits festgestellt)

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Kurz zusammengefasst:

  • es wird 27 Tage vor dem Termin gekündigt
  • es wird einer Person mit 50% GdB ohne Zustimmung des Integrationsamts gekündigt
  • es wird die Abgeltung der Urlaubstage als Gegenleistung angeboten
  • es wurde einzelvertraglich eine vierwöchige Kündigungsfrist vereinbart, ohne dass die Voraussetzungen des §622 Abs. 5 erfüllt werden (evtl. gilt allerdings ein Tarifvertrag mit kürzeren Fristen - hier aber völlig egal)
  • der Betrieb hat über 50 fest Angestellte, das KSchG greift voll

Aber der Steuerberater hat gesagt… Jaa, bestimmt.

Warum hat der Chef ein Einschreiben mit Rückschein geschickt? Es wäre doch konsequenter gewesen, er hätte die Kündigung per WhatsApp verschickt oder vom Pizzaboten vorsingen lassen.

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Hallo,

die Gilde der Steuerberater

überschätzt sich nun mal gerne, gerade bei Klein- und Mittelbetrieben (" das bißchen Arbeitsrecht kann doch nicht so schwer sein…")
und die Chefs glauben ihnen gerne, wenn man damit erst mal sparen kann.

&Tschüß
Wolfgang

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Einen solchen Rat zu geben ist keine bloße Überschätzung eigener Kenntnisse, das ist eine krankhaft manifestierte Hybris vom Feinsten, die zudem mit einer gehörigen Portion Dummheit und/oder Ignoranz gepaar sein müsste.

Ich glaube eher, dass der „Chef“ den Steuerberater nur vorgeschoben hat.
Ob man dem Chef eher die Attribute „unglaublich dumm“ oder „extrem dreist“ zuweisen muss - oder beide - weiß ich natürlich nicht.

Schön, dass die Fragestellerin sich nicht verarschen ließ. Möge so ein „Chef“ finanziell bluten!

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Damit hast du genauso geantwortet wie gestern mein Anwalt von Verdi :))
Der meinte auch bei mir gilt eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten und die Kündigung an sich wäre schon ungültig weil das Integrationsamt nicht eingeschaltet worden ist.
Es wird wohl in ein paar Wochen einen Schlichtungstermin geben bei dem dann festgestellt wird ob und wann die Kündigung überhaupt eintritt und wie viel Urlaub ihr mir umgehend auszahlen muss . eventuell wird noch einer Abfindung ausgehandelt.
Ich möchte euch allen auf jeden Fall für eure bereit für die Hilfe danken und eure humorvollen Antworten stets in Erinnerung behalten.