„Das Arbeitsverhältnis kann, nach Ablauf der Probezeit, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Nach Ablauf von 2 Jahren Beschäftigungsdauer gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Jede Verlängerung der für den Mitarbeiter maßgeblichen Kündigungsfristen gilt auch für die Firma.“
Mit 4 Jahren Betriebszugehörigkeit ist die gesetzliche Kündigungsfrist doch (weil weniger als 5 und mehr als 2 Jahre) genau einen Monat zum Monatsende. Muss ich die 3 Monate zuaddieren aus der Klausel, sprich dann 4 Monate? Oder gelten gar die 3 Monate, da immer der höchstmögliche Wert gilt?
Verstehe ich es richtig, dass bis zum 24. Monat die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt,
vom 25. Monat bis zum 60. Monat dann plötzlich nur noch 1 Monat?
Heißt wenn ich im 24. Monat kündigen wollte, warte ich lieber den 25. Monat ab und bin dann schneller raus als Arbeitnehmer?