Wie lang ist die Kündigungsfrist mit folgenden Rahmenbedingungen

„Das Arbeitsverhältnis kann, nach Ablauf der Probezeit, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Nach Ablauf von 2 Jahren Beschäftigungsdauer gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Jede Verlängerung der für den Mitarbeiter maßgeblichen Kündigungsfristen gilt auch für die Firma.“

Mit 4 Jahren Betriebszugehörigkeit ist die gesetzliche Kündigungsfrist doch (weil weniger als 5 und mehr als 2 Jahre) genau einen Monat zum Monatsende. Muss ich die 3 Monate zuaddieren aus der Klausel, sprich dann 4 Monate? Oder gelten gar die 3 Monate, da immer der höchstmögliche Wert gilt?

Verstehe ich es richtig, dass bis zum 24. Monat die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt,
vom 25. Monat bis zum 60. Monat dann plötzlich nur noch 1 Monat?
Heißt wenn ich im 24. Monat kündigen wollte, warte ich lieber den 25. Monat ab und bin dann schneller raus als Arbeitnehmer?

Hallo,

Ja, § 622 BGB

Wie kommst Du auf das schmale Brett ? Es gilt entweder Gesetz oder Vertrag, je nachdem, was für den AN „günstiger“ ist. Bei Kü-Fristen wird idR eine längere Kü-Frist als günstiger für den AN gesehen.

Nein, da die 3-Monats-Frist vertraglich

Ja

Ja

Grundsätzlich ja.

Maßgeblich für die Kü-Frist ist der Zugang der Kündigung beim AG, nicht der Termin des Wirksamwerdens der Kündigung.

&Tschüß
Wolfgang

eindeutig befristet ist - mE auch rechtswirksam. Eine Reduzierung der Kü-Frist ist zwar ungewöhnlich, aber grundsätzlich zulässig, solange die gesetzlichen Grenzen nicht unterschritten werden.

Hallo,

da ist irgendwas beim Kopieren verrutscht

das hier

gehört natürlich damit

zusammen

&Tschüß
Wolfgang

Super, vielen Dank Wolfgang. Kurios, dass da nach 2 Jahren eine kürzere Frist gilt, aber im Falle eines Kündigungswunsches von AN Seite natürlich von Vorteil.