Habe ein Produkt nach 6 Wochen wegen Mängeln beim Händler zurückgegeben. Dieser hat das Produkt an den Hersteller geschickt. Nachdem nun 4 Wochen vergangen sind bin ich zum Händler um mich zu erkundigen was denn nun Stand der Dinge ist. Der Händler meinte nur er hätte nichts vom Hersteller gehört. Aber das ist doch nicht mein Problem, sondern das des Händlers, oder? Nun habe ich kein Produkt und kein Geld zurückerhalten. Kann ich den Händler auffordern mir den Kaufpreis zu erstatten? Oder wie lange muss ich mich noch für dumm verkaufen lassen?
Musst Du nicht. Was war der Zweck weswegen der Händler das Produkt angeblich an den Hersteller geschickt hat? Reparatur?
Der Händler ist Dein Partner, nicht der Hersteller. Ich würde den Hänler schriftlich „in Verzug setzen“ und ihm eine Frist von 2 Wochen setzen wo entweder das Produkt in Ordnung gebracht wurde oder der Kaufpreis zurück zu erstatten ist.
Reperatur wird nicht möglich sein, da die Mängel dadurch nicht zu beheben sind.
Danke Dir
Dann werd ich ihm schriftlich eine Frist von 2 Wochen setzen.
Hallo,
grundsätzlich kann sich der Käufer aussuchen, wie die sog. Nacherfüllung erfolgt. Er hat die Wahl zwischen der Lieferung einer mangelfreien Sache oder einer Reparatur. Darüber hinaus kann es dem Käufer also herzlich egal sein, was der Verkäufer mit seinem Lieferanten oder sonst wem hat. Allerdings hätte man hier schon viel früher Maßnahmen ergreifen müssen um die Sache zu beschleunigen.
Also umgehend schriftlich eine angemessene Frist setzen (10-14 Tage) eine mangelfreie Sache zu liefern und gleichzeitig androhen vom Vertrag zurück zu treten, wenn die Frist erfolglos verstreicht. Das hätte man bereits direkt bei der Reklamation tun sollen.
Gruß
S.J.