Wie lange darf ein Vermieter Kaution wegen Nebenkosten einbehalten ?

Ich bin vor einem Jahr ausgezogen und der Vermieter hat einen Teil meiner Kaution wegen evt. Nebenkostenforderungen, einbehalten. Jetzt nach einem Jahr habe ich eine Nebenkostenabrechnung erhalten, und bekomme sogar noch 150 ;-€ wieder. Nur den Kautionsanteil hat er weiterhin einbehalten, weil die Abrechnung für den Zeitraum 1.4.2016 bis 1.4.2017 gewesen ist. Da ich aber am 1.7.2017 ausgezogen bin, fehlen noch die Monate 5. und 6.2017. Auf Nachfrage hieß es dann, die Abrechnung für die 2 Monate würde dann mit der nächsten Nebenkostenabrechnung abgerechnet. Ich müsse da leider nopchmal ein Jahr warten.
Kann der Vermieter wirklich meine Kaution 2 Jahre einbehalten, obwohl er mir Geld schuldet. Weil wenn ich für ein ganzes Jahr 150,- € zurück gezahlt bekomme, dann werden 2 Sommermonate in denen ich keine Heizkosten verursacht habe, wohl nicht zu einer Nachzahlung ausreichen.

Ja, er darf die Kaution bis zur endgültigen Abrechnung zurückhalten.
Allerdings nicht die gesamte Summe. Er sollte abschätzen können wie hoch eine mögliche Nachzahlung sein wird, zumal es hier nur anteilig um 2 Monate geht.

Ich weiß ja nicht wie hoch die Kaution ist, aber so wie Du schreibst geht es nach fast 1 Jahr nun nicht mehr um Regressforderung aus der Wohnungsnutzung(Schäden z.B.) sondern nur um die 2 Monate(Sommermonate) der Abrechnung.

Da kann sicherlich mind. 2/3 der Kaution ausgezahlt werden. Darauf hat man übrigens einen Rechtsanspruch, es darf nur ein angemessener Teil der Kaution für noch nicht abgerechnete Dinge zurückgehalten werden.

MfG
duck313

Für 2 Monate darf er an Hand des Guthabens von der letzten NK Abrechnung von 150.-€ noch nichtmal das von duck erwähnten 1/3 einbehalten!
Rechne Dir mal, abzüglich der 150€ Deinen Monatsverbrauch aus bei dem ja die gesamten Wintermonate sind. Dann schreib dem VM diese Summe x 2 und verlang, dass er die restliche Kaution auszahlt.
Je nachdem wie hoch die Kaution überhaupt war und der Anteil den er überhaupt einbehalten hat, würde ich das sogar einklagen. Es ist ja nicht einsehbar dass der VM sich weiterhin für 1 Jahr an u.U. mehreren, zinslosen, gebunkerten 100 € erfreut. ramses90

Wegen der Nebenkostengutschrift ist der weitere Einbehalt voraussichtlich nicht angemessen und auch nicht „gerichtsfest“. Lies bitte mal die Informationsschriften in diesem Link: https://www.bmgev.de/mietrecht/infoschriften.html

Hinsichtlich der Heizkosten beachte, dass Du zwar nicht geheizt hast, aber die Kostenumlage auch nicht nur während der Heizperiode erfolgt und z. T. auf der Wohnfläche und nicht dem Verbrauch basisert. Nach welchem Massstab werden die Miettage nach der Heizperiode lt. Abrechnung berechnet? Gradzahltage oder Messgerät?

Messgerät arrow^^ erst einmal vielen Dank für eure Zeit :wink: Ich habe Ihm jetzt erst mal ne Mahnung geschrieben, habe Ihm 3 Wochen Zeit gegeben die Sache zu erledigen. Zumal ja auch die Nachmieter schon Ihre Nebenkostenabrechnung erhalten haben. Also muss er ja alles haben um meine Endabrechnung zu erledigen.
Ja nervig sowas, schauen wir mal wie es sich entwickelt ;-)))

Auch wenn er alles für den nebenksotenabrechnung hat, muss er diese nicht Abrechnen z.b. als Zwischenabrechnung, sonder hat die Gesetzlich bestimmte Frist von 12 Monaten nach Beendigung der Abrechnungsperiode zur Verfügung.

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Gar nicht!
Die Kaution hat nichts mit den Nebenkosten zu tun und somit darf der Vermieter diese auch nicht einbehalten. Fordere unverzüglich die Kaution ein, sollte er sich weigern, würde ich zum Anwalt gehen.

Wie kommst du zu dieser Erkenntnis? hast du dazu irgendwelchen Quellen?

Danke

Wenn man so gar keine Ahnung hat, darf man auch einfach mal die Finger still halten.

Gruß
damals

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Ob Ihr es glaubt oder nicht, er hat den Rest überwiesen. Sei es wegen der Mahnung oder weil er ein Einsehen hatte ,egal. Brauch mich nicht mehr ärgern. Geht doch ;-)))
Danke nochmal für die vielen Ratschläge / Tipps ^^