WIe lange dauert ein Einspruch und kommen da höhere Kosten dazu ?

Hallo,

eine Person macht gegen einen endgültigen Bussgeldbescheid einen Einspruch ( Zeit raus holen da man innerhalb von 2 Wochen seinen Führerschein abgeben sollte. Was damals nicht möglich war ).

Das ist jetzt 1 1/2 Monate her. Seitdem keine Antwort erhalten.

Ein Freund der Person meinte allerdings das jetzt evtl., jenachdem wie der Einspruch bewertet wird, eine höhere Geldbuße auf einen zu kommt.

Da die Geldstrafe schon recht hoch ist ( 600 Euro ), lautet die Frage kann das sein ?

Im Prinzip geht es ja um die FESTGESETZTE Strafe die schon bewertet wurde.

Welche erhöhte Kosten können die Person erwarten ? Kann es aber auch andersherum sein das einem eine geringere Geldstrafe erwartet ? Oder ist es bei einem Einspruch immer so das es „schlechter“ wird ?!

Sobald die Antwort kommen würde, würde die Person ihren Einspruch zurück ziehen und die Strafe antreten

Gruß

Hallo,
bitte die Begrifflichkeiten nicht durcheinander werfen. Bei einem Bußgeldbescheid gibt es keine Geldstrafe sondern eine Geldbuße.
Dann: was meinst du mit „endgültigem Bußgeldbescheid“? War der schon rechtskräftig? dann war kein Einspruch mehr möglich und das Fahrverbot läuft schon.
Oder war der Einspruch noch rechtzeitig? dann dauert es, so lange, wie es dauert. Die Behörde wird evtl. weitere Ermittlungen anstellen und den Vorgang dann an über die Staatsanwaltschaft an das Gericht abgeben. Dieses entscheidet dann neu. Möglich (aber unüblich) ist ein Urteil mit einem höheren Bußgeld. Dazu kämen noch die Gerichtskosten (dafür fallen die Verwaltungskosten weg).
Mehr sollte nicht passieren.
Wenn die Person auf das Urteil warten sollte, ist nix mehr mit Rücknahme des Einspruchs - dann gilt das Urteil.
Allerdings kann der Einspruch jederzeit zurückgenommen werden, solange es noch nicht so weit ist. Dann gilt der Bußgeldbescheid und das Fahrverbot ist sofort anzutreten, d.h. der FS muss abgegeben werden.

CU
HaWeThie

DIe Person hatte ein Beratungsgespräch beim Anwalt. Dieser meinte die Vorwürfe lassen sich nicht zu 100% halten und gab der Person einige Fakten mit um damit den Einspruch zu schreiben.

Die Person schrieb danach den Einspruch.

Deshalb würde die Person ungern diesen zurück ziehen wollen und erstmal abwarten was am Ende dabei rauskommt. Evtl. wird die Strafe ja entschärft oder ganz fallen gelassen.

Die Frage war nur welche Kosten noch hinzu kommen falls er abgeleht wird und die Strafe bestehen bleibt
? Grobe ABschätzung ?

Gruß

Ja, in dem Sinne, man fährt aktuell „ohne Fahrerlaubnis“, die ausgesprochene Sperrfrist zählt aber noch nicht, erst wenn man den FS tatsächlich abgegeben hat (amtliche Verwahrung genannt).

Gericht sind mW ca. das doppelte der Verwaltungsgebühr.
Dazu kämen evtl. noch Auslagen (Kosten für Zeugen etc…) falls es welche geben sollte.

Ich habe mal gehört das man, bevor es vor Gericht geht, nochmals eine Nachricht erhält bei der man mitgeteilt bekommt das der Einspruch agelehnt wurde und nun vor Gericht verhandelt wird.

Hier hätte man dann die Möglichkeit seinen Einspruch zurück zu nehmen

Kann - muss aber nicht…