Hallo,
eine Person macht gegen einen endgültigen Bussgeldbescheid einen Einspruch ( Zeit raus holen da man innerhalb von 2 Wochen seinen Führerschein abgeben sollte. Was damals nicht möglich war ).
Das ist jetzt 1 1/2 Monate her. Seitdem keine Antwort erhalten.
Ein Freund der Person meinte allerdings das jetzt evtl., jenachdem wie der Einspruch bewertet wird, eine höhere Geldbuße auf einen zu kommt.
Da die Geldstrafe schon recht hoch ist ( 600 Euro ), lautet die Frage kann das sein ?
Im Prinzip geht es ja um die FESTGESETZTE Strafe die schon bewertet wurde.
Welche erhöhte Kosten können die Person erwarten ? Kann es aber auch andersherum sein das einem eine geringere Geldstrafe erwartet ? Oder ist es bei einem Einspruch immer so das es „schlechter“ wird ?!
Sobald die Antwort kommen würde, würde die Person ihren Einspruch zurück ziehen und die Strafe antreten
Gruß