Wie lange dauert eine Gesetzesänderung?

Guten Abend!

Aus gegebenem Anlass beschäftige ich mich gerade mit dem Patientenanspruch auf eine (kostenlosen) Kopie der Patientenakte.

Eigentlich habe ich mich zuerst mit dem Anspruch überhaupt beschäftigt, weil z. B. die Sprechstundenhilfe des Kinderarztes meinte, die Akte geht nur vom Arzt zu Arzt (war vielleicht vor 20 Jahren so). Und beim Augenarzt waren sie der Meinung, die aktuellen Visuswerte reichen, wenn der neue Arzt mehr wissen möchte, soll er sich melden. :roll_eyes: Aber auch die Hotline der Krankenkasse hatte nicht mehr Ahnung, zum Glück war die Fachabteilung, mit der die Dame Rücksprache gehalten hat, etwas schlauer, und hat mir Recht gegeben (dass ich Anspruch auf die Kopie habe), aber weiter bin ich da auch nicht gekommen. Ich soll mich an die Kassenärztliche Vereinigung wenden, wenn ich beim Arzt nicht weiterkomme.

Bei den Recherchen stieß ich zunächst auf diese Seite:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/235607/Behandlungsakte-Recht-auf-kostenfreie-Kopie
auf der es um ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.10.2023 geht. Ich dachte, bis Anfang 2025 könnte es in die deutsche Gesetzgebung geschafft haben, aber nö:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html
Da steht immer noch, der Patient habe die Kosten zu erstatten.

Ich recherchierte weiter und stieß auf diese Pressemitteilung von Mai 2024:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0524_Einsichtnahme_Patientenakte.html

Dort steht am Ende: „Interessierte Kreise haben bis zum 5. Juli 2024 Gelegenheit zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.“

Hier wiederum:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2024_Einsichtnahme_Patientenakte.html
sind mit Stand 9. Juli 2024 die ganzen Stellungnahmen veröffentlicht worden, und danach finde ich nichts mehr.

Hier ist der allgemeine Weg der Gesetzgebung beschrieben, der sich ziemlich langatmig liest: https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/gesetzgebung_neu/gesetzgebung/weg-255468
aber gilt das auch für Gesetzesänderungen? Oder ist da der Weg kürzer?

Wann wäre mit einer Änderung des BGB ungefähr zu rechnen?

Viele Grüße
Christa

Die Änderung eines Gesetzes erfolgt durch ein Gesetz.

Man muss unterscheiden zwischen den beiden Bedeutungen des Wortes „Gesetz“. Einmal das Gesetzbuch, die Sammlung der Paragraphen. Das andere Mal der Akt der Gesetzgebung.
Da gibt es dann so schöne Titel wie „23. Gesetz zur Anpassung sozialrechtlicher Vorschriften“ (frei erfundenes Beispiel!), welches auf 178 Seiten Änderungen in 214 Stellen von 17 bestehenden Gesetzen durchsetzt.

Gesetze können schnell geschehen, wenn Einigkeit besteht.
Oder die Entwürfe kursieren jahreang zwischen Ausschüssen und Ministerien.

1 Like

In diesem Fall geht es um eine notwendige Änderung, weil das BGB nicht EU-rechtskonform ist (DSGVO sieht vor, dass der Patient auf Wunsch Anspruch auf eine kostenlose Kopie der Patientenakte hat, während im BGB noch vorgesehen ist, dass der Patient zwar Anspruch auf eine Kopie hat, dem Arzt aber die Kosten erstatten muss. Und das darf eben gem. DSGVO für die erste Kopie nicht gelten. Deswegen hätte ich gedacht, dass es etwas schneller geht. Aber wenn ich mir die ganzen Stellungnahmen angucke (20 Stück, eigentlich 21, aber eine ist doppelt), wird das Gesetz in 20 Jahren nicht geändert. :woman_facepalming:

Im rein praktischen Fall würde ich zusehen, dass ich die Kopie gegen Rechnung in die Hände bekomme, und mich dann mit Hinweis auf das Urteil weigern, diese zu bezahlen. Soll der Arzt doch gerne klagen, wenn er unbedingt vorhersehbar damit scheitern will. Das Gericht muss beachten, dass die Vorschrift, auf die sich der Arzt in seiner Klage beziehen müsste, gegen EU-Recht verstößt, und darf sie daher nicht anwenden.

2 Like

wat kostet?

… ich denke mal, dass der Weg, erst bezahlen und dann rückfordern der leichtere ist

Nö, denn dann zahlst Du erst mal deinem Anwalt und dem Gericht den Vorschuss (wenn Du nicht gerade eine Versicherung hast, die das übernimmt) und bekommst den erst wieder, wenn das Thema final vom Gericht zum Nachteil des Arztes entschieden wurde. Insoweit mein Rat, das Klagen doch besser dem Arzt zu überlassen.

Ja, die Kosten sind sekundär, das traue ich mir noch zu, mit denen zu klären, wenn ich mit dem Gerichtsurteil wedele :sweat_smile:. Die Frage nach der Dauer des Verfahrens mit der Gesetzesänderung dient nur meiner Neugierde. Momentan kämpfe ich darum, dass sie mir überhaupt die Unterlagen rausrücken. Wenn du da noch einen Tipp zur Überzeugung hättest …

Sie dürften bis 50 Cent pro Seite verlangen. Bei mindestens 10 Jahren an Unterlagen dürfte einiges zusammenkommen, wobei ich weiß, dass zumindest der Augenarzt alles von Anfang an hat, also mindestens 15 Jahre.