Die Aufsichtspflicht richtet sich schlicht und ergreifend danach, wie viel Aufsicht das konkret betroffene Kind/die betroffenen Kinder brauchen, und welche sonstigen Möglichkeiten in der konkreten Situation bestehen, über die das Kind Aufsicht und im Zweifelsfall auch Hilfe bekommt.
Man sollte sich halt vorsichtig an das Thema heran tasten. Ist das Kind ausreichend reif, um bestimmte Dinge überblicken zu können? D.h. kann es schon etwas mit Zeitangaben anfangen, weiß es, dass es wichtig ist, sich mit genau den Dingen zu beschäftigen, die erlaubt sind, wenn die Eltern nicht direkt daneben stehen? Weiß es sich im Falle des Falles zu helfen, also Notrufe abzusetzen, sich an vertrauenswürdige Nachbarn zu wenden, …? Wie agieren mehrere Kinder untereinander? Sind die „ein Herz und eine Seele“ oder eher „Feuer und Wasser“? Haben die sich ggf. aber trotzdem ausreichend in der Gewalt, wenn dies notwendig ist, …?
Kinder, die problemlos mal abseits der Eltern längerfristig Spielen oder anderweitig sinnvoll und harmlos beschäftigen können, kann man recht frühzeitig mal für ein paar Minuten, dann eben auch zunehmend länger alleine lassen. Gerade wenn es guten Kontakt zu vertrauenswürdigen Nachbarn gibt, die Wohnsituation sicher ist, …
In anderen Fällen wird man eben deutlich länger warten müssen.
Bei uns sind Haus und Grundstück z.B. sehr weitläufig, Da hat es sich schon ganz automatisch sehr früh ergeben, dass die Kinder nicht unbedingt immer in unmittelbarer Nähe von uns waren. D.h. sie haben früh die Situation kennen gelernt, dass sie mal „um zwei Ecken“ suchen mussten, um einen von uns zu finden/konnten ungestört ihren eigenen Dingen nachgehen. Da war das dann kein großer Schritt mehr, die Kinder zu fragen, ob sie mit zum Einkauf, oder lieber zuhause bleiben wollten. Das war dann erst nur der Kurzeinkauf „um die Ecke“, ist jetzt der wöchentliche Familieneinkauf, und bald sicher auch mehr.