Das ist so schlicht Quatsch, wie dir ein Blick ins Gesetz zeigen würde. Es gibt Regelungen, die unabdingbar sind und andere, die man vertraglich ausschließen kann. Und das ist auch gut so, wenn du dir mal überlegst, was ein Neuwagenhändler mit 100000€ in 1ct-Münzen anfangen soll.
Nichts gegen Witze auf meine Kosten
Aber der satz ist doch nicht falsch, oder?
beim 50er ist das Risiko größer ( 43,6% der aufgetauchten Blüten sind solche).
„43,&% der aufgetauchten Blüten sind 50er“. Aber du hast solche auf Blüten bezogen du Schelm
VG!
J~
Argumente ausgegangen -> Muenz-Geld rausgekramt ?
Wir waren doch bei Schein-Geld.
Und wir waren schon bei passenden Betraegen. Mit 70 Liter Tank und 100 Euro Rechnungsbetrag sehe ich einen 200 Euro Schein aeusserst angemessen, er wird dennoch oft ausgeschlossen.
Du warst mitnichten beim Schein, sondern beim gesetzlichen Zahlungsmittel. Dazu gehören selbstverständlich auch Münzen, oder? Und du warst auch schon beim Finanzamt und bei der Rundfunkgebühr.
Aber das alles hat nichts mit dem zentralen Punkt zu tun: der Vertragsfreiheit. Zu der nicht ich, sondern du ALLE Argumente schuldig geblieben bist. Die du offensichtlich nicht mal verstanden hast, sondern die du nur mit irgendwas von ‚manche nicht‘ und ‚Annahme-Verweigerung‘ kommentiert hast. Kommt da noch was?
Ach sooo rum…
dann: mea culpa