Kann ich künftig nach Einführung der neuen Scheine eine Bezahlung mit alten Scheinen ablehnen?
Sie werden nicht ungültig
Meine beiden Fragen lauteten nich ob die alten 100 er Scheine ungültig werden.
Selbst DM - Scheine sind nicht ungültig!
https://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/verbraucher-alte-waehrung-gefundenlaesst-sich-d-mark-noch-umtauschen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160718-99-722044
Also: Die Scheine gelten weiter - Ende-Datum ist (noch) nicht vorgesehen.
Ob Du sie ablehnen willst, bleibt Dir überlassen.
Tankstellen beispielsweise nehmen oft Scheine ab 200 Euro nicht an.
hi,
das hat er sicher überlesen.
Um die erste Frage also zu beantworten: sie bleiben (vorerst für immer) gültig.
Oder, nicht dass du dich missverstanden fühlst: sie gleten weiterhin.
grüße
lipi
Das kannst du.
Aber du musst rechtzeitig vorher darauf hinweisen.
So z.B. „deutlich sichtbar“ an der Zapfsäule oder am Geschäftseingang.
Das kann aber auch zu spürbaren Umsatzeinbussen führen, solange die neuen Scheine nicht genügend verbreitet sind.
Wieso kann er das? Auf welcher Rechtsgrundlage? Die Scheine behalten doch ihre Zahlungsmittelfunktion.
Das kann er im Rahmen seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen so vorgeben, Rechtsgrundlage wäre das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im BGB und die allgemeine Vertragsfreiheit, die sich direkt aus dem Grundgesetz ergibt.
Angenommen ich habe einen Vertrag geschlossen der mich zur Zahlung von x Euro verpflichtet. Dann darf ich in Deutschland (spielt die Frage überhaupt hier?) diese Schuld weder mit Eiern noch mit Bitcoin entlastend tätigen. Aber mit Euro schon, denn der ist hier gesetzliches Zahlungsmittel. Und das darf der Zahlungsempfänger einfach so beliebig einschänken? Dürfte der denn auch nur Geldscheine akzeptieren, deren Quersumme der Seriennummer zB 3 wäre? Es ist nicht jeder beliebige Stuss in irgendwelchen AGBs auch tatsächlich rechtsgültig.
VG
J~
Beliebig nicht, aber begründet schon. Große Scheine (achte mal beim Tanken darauf, das machen die meisten Tankstellen) oder Münzgeld kann man ausschließen, ebenso kann man auch Barzahlung oder bargeldlose Zahlung einschränken.
Natürlich kann das nicht rückwirkend passieren, die AGB müssen bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart werden.
Moin,
Die Annahmepflicht von Münzgeld ist gesetzlich auf 50 Stück begrenzt, das zählt hier nicht.
Aber womit kann man denn die Annahme von zB 200 oder 500-Euro-Noten begründen? Die Angst vor Fälschungen wäre ja ziemlich esoterisch, denn diese großen Scheine werden ja faktisch nicht gefälscht. Ganz im Gegensatz zu den 50, 20 und 100ern die offensichtlich von den Tankstellen akzeptiert werden. Auch tankt wohl keiner für 1,80 , für 180,- passiert das schön öfters. Ein krasses Mißverhältnis zwischen Preis und Schein kann es wohl auch nicht sein.
Natürlich kann das nicht rückwirkend passieren, die AGB müssen bei Vertragsabschluss wirksam vereinbart werden.
Ja aber wich schon anmerkte, ist nicht jede AGB-Klausel immer wirksam. Auch dann nicht, wenn der Kunde sie (zB fahrlässig) vor Vertragsabschluß nicht kannte (sie könnte zB gegen die guten Sitten oder gegen ein anderes Gesetz verstoßen. Man denke auch nur an die vielen gekippten Wohnungsmietvertragsklauseln). So gesehen ist die Frage der anerkennung durchaus nicht uninteressant.
VG
J~
Definitiv N E I N .
Aber natürlich kannst du dich als Händler oder sonstiger „Geldeinnehmer“ überhaupt weigern Kunden zu bedienen die bar zahlen wollen.
Kein Geld, kein Geschäft - kann man machen.
Die Scheine sind in alter und neuer Ausgabe gültige Zahlungsmittel und gelten unbegrenzt weiter. Sie werden halt nur nach und nach von den Banken eingezogen und durch die neuen Ausgaben ersetzt.
Die alten DM- Scheine sind anders zu sehen. Die sind zwar auch nach wie vor gültig, heißt sie werden in Euro umgetauscht. Aber nur von der Bundesbank und ihren Niederlassungen.
Ein Händler muss sie nicht annehmen.
Übrigens, es sind bereits 4 Scheine aus unserem Sortiment gegen neue Versionen ersetzt worden. Hast Du da die alten Scheine auch schon nicht mehr annehmen wollen ?
MfG
duck313
Hallo,
gesetzliche Zahlungsmittel muessen angenommen werden. Gesetzliche Zahlungsmittel sind im Euro-Raum Euro-Muenzen und Euro-Scheine, keine zb Dollarscheine. Darunter die geltenden zugelassenen Versionen. Heisst auch alte Scheine, bis sie nicht mehr gueltig sind. Wann sie nicht mehr gueltig sein werden, muss noch festgelegt werden.
Es werden auch Ausnahmen der Annahmepflicht derzeit durchgesetzt, Tankstellen nehmen keine grossen Scheine, das Finanzamt gar keine gesetzlichen Zahlungsmittel, nur Giralgeld, bei der Rundfunkgebuehr wurde lange vor Gericht gestritten.
Gruss Helmut
Das Risiko ist einfach sehr hoch. Wenn man dir für eine Tankrechnung von 5,00€ einen falschen Zweihunderter unterjubelt, hast du 205€ Verlust aus dem Geschäftsvorfall. Außerdem musst du höhere Bargeldbestände in der Kasse haben, um auf große Scheine herausgeben zu können.
Das liegt unter anderem daran, dass diese großen Scheine kaum unter das Volk zu bringen sind, weil viele die einfach nicht annehmen.
Das lässt aber nicht den Umkehrschluss zu, dass jede AGB-Klausel unwirksam wäre.
Zur Zulässigkeit der Begrenzung von Zahlungsmitteln schau mal beispielsweise auf die Seite der Bundesbank:
Moin,
Aber womit kann man denn die Annahme von zB 200 oder 500-Euro-Noten begründen?
Das Risiko ist einfach sehr hoch. Wenn man dir für eine Tankrechnung von 5,00€ einen falschen >Zweihunderter unterjubelt, hast du 205€ Verlust aus dem Geschäftsvorfall.
(Für mich wären das €5.- Benzinwert plus €195.- Wechselgeld. Unter der Vernachlässigung des mickrigen Verdienstes des Pächters pro Liter Benzin wären das genau €200.- Verlust. Auf deine wundersame Geldvermehrung gehen wir mal nicht weiter ein )
Warum ist das Risiko sehr hoch? Die Frage des hohen Wechselgeldes stellt sich hier nicht, weil ich ja schon sagte, dass ein krasses Missverhältnis zwischen Preis und Noten nicht akzeptiert werden muss.
Die Frage ist also,
darf die Tanke die Annahme eines 200ers verweigern,
EDIT: warum sollte sich das Risiko verändern,
wenn ich z.B. 200.- bezahlen muss. Ein 200er ist ziemlich sicher nicht gefälscht (nur 2,9% der aufgetauchten Blüten sind solche), beim 50er ist das Risiko größer ( 43,6% der aufgetauchten Blüten sind solche).
Ein gefälschter 200er würde einen Schaden von €200.- hervorrufen, vier 50er ebenso.
Ich vermute übrigens, dass das Entdeckungsrisiko dabei nicht wirklich steigt. Ist die Noten-Eigenschaft, die der vielleicht zur Anwendung kommende Geldscheinprüfer der Tanke prüft bei gleichbleibender Blütenqualität erfolgreich gefälscht, wird er KEINE EINZIGE Blüte als solche erkennen. Ist sie es nicht, wird er wohl ALLE erfolgreich erkennen. Sowohl alle vier 50er ALS AUCH den 200er.
Wo ist jetzt die Risikominimierung?
Obwohl ich es jetzt hier nicht belegen kann vermute ich sehr stark, dass es ein typisch menschlicher Trugschluss ist zu denken, dass man vier 50er eher erkennt als einen falschen 200er. Und der Aufwand für die Fälscher nun vier statt nur einer Blüte drucken zu müssen (im Falle des von der Tanke akzeptierten 100ers sogar nur zwei) wird sich wohl auch in Grenzen halten im Vergleich zur Erschaffung der nötigen Kenntnisse und Infrastruktur.
Bisher bin ich nicht überzeugt.
Zur Zulässigkeit der Begrenzung von Zahlungsmitteln schau mal beispielsweise auf die Seite der Bundesbank:
Ah OK, danke. Zumindest das scheint möglich. Wobei die Ursprungsfrage dadurch leider IMHO auch nicht geklärt wird
VG!
J~
Moin,
doch, im Sinne eines gesetzlichen Zahlungsmittels sind sie „ungültig“. Dass die Bundesbank diese weiterhin umtauscht hat damit sicher nichts zu tun (aber: IANAL), Zentralbanken anderer Euroländer tun dies übrigens nicht!
BTW: Auch die Reproduktion (aka Erzeugen von Blüten) ist NICHT MEHR illegal weil die DM kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr ist:
https://web.archive.org/web/20120623223030/http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Presse/Bildarchiv/DM_Banknoten_und_Muenzen/dm_banknoten_und_muenzen.html
VG
J~
ist das Gegenteil von:
Was wolltest du denn nun wirklich sagen?
Dass es Vorschriften gibt, an die sich manche nicht halten muessen, sogar der Staat verweigert sich. Wenn „der kleine Mann“ dasselbe fuer sich beanspruchen mag, werden vermutlich dennoch die Vorschriften gelten. Herr Koch soll es ausprobieren mit Geldscheinen und seiner Annahme-Verweigerung, dafuer nannte ich einige Beispiele.
Frag das Finanzamt, die haben ihre Begruendung.
43,64% der 50er-Blüten sind falsch?
gibt es auch Blüten, die nicht falsch sind?
*scnr