Wie lange muss ich ein Grundbuchauszug aufbewahren und warum?
Für richtige antworten bedanke ich mich schon im vorraus.
Hallo,
die Antwort lautet: Es kommt darauf an.
Wie lange muss ich ein Grundbuchauszug aufbewahren und warum?
So lange wie er gebraucht wird, bzw. er aktuell ist.
Für richtige antworten bedanke ich mich schon im vorraus.
War die Antwort jetzt „richtig“?
Gruß
Jörg Zabel
PS: Ohne nähere Informationen ist die Frage genauso leicht zu beantworten wie „Wie lang ist ein Seil?“
Hallo Thommy,
Du mußt den Grundbuchauszug gar nicht archivieren, das ist Aufgabe des Grundbuchamtes. Du mußt den Auszug z.B. beim Notar vorlegen wenn Du Deine Immobilie verkaufen willst oder der Bank wenn Du die Immobilie über einen Kredit finanzieren willst. Ob Du den Grundbuchauszug aufhebst oder jedes Mal neu besorgst bleibt Dir überlassen. Es kostet halt jedes Mal was.
Im Übrigen kann jeder andere, der zu den sog. ‚interessierten Kreisen‘ gehört ebenfalls Einsicht nehmen; siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Grundbucheinsicht
Gruß, Steff
Hallo,
Du mußt den Grundbuchauszug gar nicht archivieren, das ist
Aufgabe des Grundbuchamtes. Du mußt den Auszug z.B. beim Notar
vorlegen wenn Du Deine Immobilie verkaufen willst oder der
Bank wenn Du die Immobilie über einen Kredit finanzieren
willst. Ob Du den Grundbuchauszug aufhebst oder jedes Mal neu
besorgst bleibt Dir überlassen. Es kostet halt jedes Mal was.
Als wir vor kurzem einen neuen Kreditantrag stellten, mussten wir auf jeden Fall einen neuen Grundbuchauszug anfordern - er durfte nicht älter als 3 Monate sein - also nutzte das Aufheben des „alten“ leider nichts…
Beatrix
Hallo Beatrix,
ja das mit den 3 Monaten stimmt, wobei ich mir nicht sicher bin, ob diese Drei-Monats-Frist eine Kann-Bestimmung oder eine Muss-Bestimmung ist. Es wäre aber interessant, dies mal in Erfahrung zu bringen. Hast Du Infos darüber?
Gruß, Steff