Wie lange habe ich keinen Urlaubsanspruch nach erfolgreicher Wiedereingliederung?

Mein AG meint ich hätte 4 Wochen keinen Urlaubsanspruch nach erfolgter erfolgreicher Wiedereingliederung. Ich habe aber längst geplant und möchte 4 Tage nehmen während der 4 Wochen.

Das ist pauschal mal mindestens totaler Blödsinn.

Wurde der Urlaub denn auch genehmigt?

Gruß
Guido

googeln hat erbracht, dass es auch etwas mit den Zahlungen der Rentenkasse für die Wiedereingliederung zu tun hat:
https://www.google.com/search?client=safari&rls=en&q=urlaubsanspruch+nach+wiedereingliederung&ie=UTF-8&oe=UTF-8

Gruß, Diva

Hallo DDD,

Du solltest das UP genauer lesen:

Mit Wiederaufnahme der vergütungspflichtigen Arbeit besteht grundsätzlich ab dem ersten Tag auch der Anspruch, Urlaub zu nehmen.

@madfrank: Frag’ doch mal Deinen AG, wo das steht mit den 4 Wochen. Da wird er mE ziemlich ins Stottern kommen.

&Tschüß
Wolfgang

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