Wie lange haften Eltern für Schulden der Kinder?

Hallo an alle Rechtsexperten!
Bei uns in der Verwandschaft hat sich am Wochenende die Frage gestellt, wie lange die Eltern für die Schulden der Kinder aufkommen müssen.

Eigentlich heißt es doch, dass die Eltern die erste Ausbildung finanzieren müssen und dann aus dem Schneider sind.

Einer in der Gruppe meinte jedoch gelesen zu haben, dass Eltern bis zum Alter von 27 Jahren für die Schulden der Kinder aufkommen müssen, völlig unabhängig von Ausbildung und Beruf. Ob fertig oder nicht.
Wenn der 25 jährige arbeitslose Sohn Mist baut und Schulden sein Leben finanziert, dann müssen die Eltern dafür blechen.

Kann uns da jemand weiter helfen?

Vielen Dank.

Duchemin

Bei uns in der Verwandschaft hat sich am Wochenende die Frage
gestellt, wie lange die Eltern für die Schulden der Kinder
aufkommen müssen.

Gar nicht. Es gibt kein Gesetz, das dergleichen regelt. Die Schulden der Kinder sind die Schulden der Kinder und bleiben die Schulden der Kinder.

Einer in der Gruppe meinte jedoch gelesen zu haben, dass
Eltern bis zum Alter von 27 Jahren für die Schulden der Kinder
aufkommen müssen, völlig unabhängig von Ausbildung und Beruf.
Ob fertig oder nicht.

Die müssen nicht mal für die Schulden ihres 9-jährigen Sohnes aufkommen!

Wenn der 25 jährige arbeitslose Sohn Mist baut und Schulden
sein Leben finanziert, dann müssen die Eltern dafür blechen.

Nein.

Kann uns da jemand weiter helfen?

Klar.

Levay

Hallo,

Eltern haften grundsaetlich garnicht fuer die Schulden der Kinder. Ausnahmen gibt es natuerlich, etwa wenn sich die Eltern verbuergen.

Was du wohl eher meinst ist der Unterhalt. Er richtet sich unter anderem nach der Beduerftigkeit der Kinder.
Das ist eine Einzelfallbeurteilung. Grundsaetlich aber mussen die Eltern eine Ausbildung bezahlen. Wenn die Kinder das nicht durchhalten, muss man sich eben selbstkritisch fragen, woran das liegt.

Gruss
Christoph

Hallo,

zunächst einmal haften Eltern nicht für die Schulden ihrer Kinder…

Im Grundprinzip sind Eltern eigentlich auch nicht dür Erwachsene „Kinder“
zum Unterhalt verpflichtet…aber dank unserers Staates ZWINGEN gesetzliche Regelungen die Eltern für Ihre SPRÖßLINGE auch nach deren Volljährigkeit noch Unterhalt zu zahlen…
Bis 25 Jahre müssen die Eltern ihren Sprößlingen noch Unterkunft gewähren
(siehe SGB,oder besser bekannt als HARTZ IV )
Und die ERSTE Ausbildung müssen die Eltern finanzieren…
Dabei müssen sich allerdings die Kinder bei einer Lehre den Azubi-Lohn
als Einkommen anrechnen lassen.

Bei Kindern die Studieren,Volljährig sind und keinen Nebenjob ausüben,ist allerdings der Unterhaltsbetrag auf 500 € im Monat als von den Eltern zu leisten beschränkt (als Richtschnur…die genauen Beträge können nur im jeweiligen Einzelfall ermittelt werden ).

Im Grundprinzip sind Eltern eigentlich auch nicht dür
Erwachsene „Kinder“
zum Unterhalt verpflichtet…

Na ja, das „Grundprinzip“, wie du es nennst, lautet eben sehr wohl auf eine Unterhaltspflicht, vgl. § 1601 BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html

Aber im Grunde eh Wurscht, weil es hier nicht um Unterhalt ging, sondern um das Einstehen für Schulden.

Levay