Hallo
ein Link wäre hiöfreich gewesen, aber ich habe die HP der AGNF (die bei mir zuhause gleich ums Eck ist zum Glück auch selbst gefunden.
"Insgesamt stehen sieben Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes
zur Verfügung, sich zum NotSan nachzuqualifizieren. Danach ist
dies nicht mehr möglich. Niemand ist verpflichtet an einer
Nachqualifizierung teilzunehmen.
Hier steht nur, dass das Gesetz 7 Jahre als Übergang einräumt. Nicht mer und nicht weniger. Wer sich als fertiger RettAss in diesen 7 Jahren nicht weiterqualifiziert, hat seine Chance vertan.
Für Mitarbeiter, die Ihre berufliche Zukunft im Rettungsdienst
sehen und noch einige Jahre bis zur Rente abzuleisten haben,
wird sich kaum eine Alternative bieten."
Das ist ein versuchter Blick in die Zukunft durch die AGNF, dass über Kurz oder Lang der Notfallsanitäter zum Standard wird.
Weiter oben steht auf der HP aber auch Flgendes:
_ Was passiert mit den „alten“ Rettungsassistenten?
Vorerst wird sich im beruflichen Alltag nichts ändern, da es mit Inkrafttreten des „Notfallsanitätergesetzes“ Anfang 2014 in Deutschland keinen einzigen Notfallsanitäter gibt. Zum einen müssen alle Rettungsassistenten erst zum Notfallsanitäter „upgraden“, sprich sich nachqualifizieren. Zum anderen müssen die Rettungsdienstgesetze der Bundesländer angepasst werden. Denn dort werden Besetzungsregelungen getroffen. Dieser Prozess wird einige Jahre in Anspruch nehmen._
Ich wage zu behaupten, dass es auf den RTWs weiterhin „Billigkräfte“ wie heute auch (nämlich den RettSan) geben wird. Für RettAss die sich nicht nachqualifizieren wird dann das die Option sein, oder halt lebenslang KTW …
Dazu gibt es aber mangels belastbarer Zahlen noch logischerweise keine gesetzliche Regelung. Warum sollte der Gesetzgeber sich hier selbst unter Druck setzen (wie etwa bei den Kita-Plätzen …)
Gruß
der Dude