Wie lange ist der Rettungsassistent noch gültig ?

Hallo!

Ich bin Rettungsassistent bei der Bundeswehr! (habe dort eine Ausbildung gemacht).
Nun gibt es ja ab 2014 die neue Ausbildung " Notfallsanitäter" !

Meine Frage ist wie lange kann ich ohne die Kurse bzw. Lehrgänge zu absolvieren, weiter als Rettungsassistent arbeiten? Also wann ist der Stichtag ab dem ich nicht mehr mit diesem Berufsbild ( ohne weiter Qualifizierung) arbeiten kann?

evtl. auch Infos wo ich das nachlesen kann ?!

lg

Hallo

Ich bin Rettungsassistent bei der Bundeswehr! (habe dort eine
Ausbildung gemacht).
Nun gibt es ja ab 2014 die neue Ausbildung " Notfallsanitäter"

Ja, und was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Meine Frage ist wie lange kann ich ohne die Kurse bzw.
Lehrgänge zu absolvieren, weiter als Rettungsassistent
arbeiten? Also wann ist der Stichtag ab dem ich nicht mehr mit
diesem Berufsbild ( ohne weiter Qualifizierung) arbeiten kann?

Statt dem Rettungssanitäter gibt es zukünftig den Notfallsanitäter.
Eigentlich ändert sich nur der Name.

MfG Frank

Hallo

Ich bin Rettungsassistent bei der Bundeswehr! (habe dort eine
Ausbildung gemacht).
Nun gibt es ja ab 2014 die neue Ausbildung " Notfallsanitäter"

Ja, und was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Zwei unterschiedliche Berufe !!

Meine Frage ist wie lange kann ich ohne die Kurse bzw.
Lehrgänge zu absolvieren, weiter als Rettungsassistent
arbeiten? Also wann ist der Stichtag ab dem ich nicht mehr mit
diesem Berufsbild ( ohne weiter Qualifizierung) arbeiten kann?

Statt dem Rettungssanitäter gibt es zukünftig den
Notfallsanitäter.
Eigentlich ändert sich nur der Name.

Das ist Falsch! Der Rettungsassistent (2J Ausbildung). ab 2014 gibt es eine
neue Ausbildung den Notfallsanitäter ( 3J Ausbildung) Rettungssanitäter (6M Lehrgang) bleiben
weiterhin Rettungssanitäter !

MfG Frank

Heißt alle Rettungsassistenten müssen sich ab 2014 Weiterbilden dazu soll es 3 unterschiedliche Modelle geben !

  1. weniger als 3 Jahre im Job, 960 Stunden + Prüfung
  2. mehr als 3 weniger als 5 Jahre, 480 Stunden + Prüfung
  3. mehr als 5 Jahre brauchen nur die Abschlussprüfung machen !

( nach neuem Notfallsanitätergesetz muss jeder Rettungsassistent eine dieser Maßnahmen absolvieren wenn er weiter im Rettungsdienst tätig sein will ! )

aber ab wann bin ich wenn ich das nicht mache arbeitslos [Stichtag] ( es gibt ja sicherlich eine Übergangszeit )?? das ist die Frage !

Hallo

Meine Frage ist wie lange kann ich ohne die Kurse bzw.
Lehrgänge zu absolvieren, weiter als Rettungsassistent
arbeiten? Also wann ist der Stichtag ab dem ich nicht mehr mit
diesem Berufsbild ( ohne weiter Qualifizierung) arbeiten kann?

M. W. gibt es hierfür noch keinen Stichtag, bis wann Rettungsassistenten „ersetzt“ werden müssen. Erst müssen ja einmal genug Notfallsanitäter ausgebildet werden, bevor man so etwas ins Auge fasst.
Da werden noch einige Jahre ins Land gehen. Es dauert ja alleine 3 Jahre, also bis 2017, bis die ersten Notfallsanitäter überhaupt fertig werden.

Bislang gibt es lediglich Übergangsregelungen wie ein Rettungsassistent zum Notfallsanitäter werden kann:
Überleitung von bestehenden Rettungsassistenten/innen
Jeder Rettungsassistent, der mind. 5 Jahre Tätigkeit nachweist, kann innerhalb von sieben Jahren (voraussichtlich bis zum 01.01.2021) nach Inkrafttreten des Gesetzes, eine staatliche Ergänzungsprüfung ablegen und damit die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter/in“ beantragen.
Wer mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit nachweisen kann, muss einen 480 Stunden umfassenden Lehrgang besuchen und sich im Anschluss einer Ergänzungsprüfung stellen.
Wer weniger als 3 Jahre Berufstätigkeit nachweisen kann, muss einen 960 Stunden umfassenden Lehrgang besuchen und sich im Anschluss einer Ergänzungsprüfung stellen.

Quelle: http://asb-schulen.de/Notfallsanitaeter/Aktuelle%20I…

Gruß
Dude

Hallo

  1. weniger als 3 Jahre im Job, 960 Stunden + Prüfung
  2. mehr als 3 weniger als 5 Jahre, 480 Stunden + Prüfung
  3. mehr als 5 Jahre brauchen nur die Abschlussprüfung machen !

Das hab ich oben auch geschrieben, hat sich wohl zeitlich überschnitten :smile:

( nach neuem Notfallsanitätergesetz muss jeder
Rettungsassistent eine dieser Maßnahmen absolvieren wenn er
weiter im Rettungsdienst tätig sein will ! )

WO bitte steht das? Nirgends!

aber ab wann bin ich wenn ich das nicht mache arbeitslos
[Stichtag] ( es gibt ja sicherlich eine Übergangszeit )?? das
ist die Frage !

Das ist, wie oben geschrieben, bislang noch nicht geregelt.

Gruß
Dude

„Insgesamt stehen sieben Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verfügung, sich zum NotSan nachzuqualifizieren. Danach ist dies nicht mehr möglich. Niemand ist verpflichtet an einer Nachqualifizierung teilzunehmen.
Für Mitarbeiter, die Ihre berufliche Zukunft im Rettungsdienst sehen und noch einige Jahre bis zur Rente abzuleisten haben, wird sich kaum eine Alternative bieten.“

Auszug der Arbeitsgemeinschaft Notfallmedizien.

das heißt ja das ich es machen muss wenn ich nach dem noch nicht bekannten Stichtag weiter arbeiten will ?! oder sehe ich das falsch ?

Hallo

ein Link wäre hiöfreich gewesen, aber ich habe die HP der AGNF (die bei mir zuhause gleich ums Eck ist zum Glück auch selbst gefunden.

"Insgesamt stehen sieben Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes
zur Verfügung, sich zum NotSan nachzuqualifizieren. Danach ist
dies nicht mehr möglich. Niemand ist verpflichtet an einer
Nachqualifizierung teilzunehmen.

Hier steht nur, dass das Gesetz 7 Jahre als Übergang einräumt. Nicht mer und nicht weniger. Wer sich als fertiger RettAss in diesen 7 Jahren nicht weiterqualifiziert, hat seine Chance vertan.

Für Mitarbeiter, die Ihre berufliche Zukunft im Rettungsdienst
sehen und noch einige Jahre bis zur Rente abzuleisten haben,
wird sich kaum eine Alternative bieten."

Das ist ein versuchter Blick in die Zukunft durch die AGNF, dass über Kurz oder Lang der Notfallsanitäter zum Standard wird.
Weiter oben steht auf der HP aber auch Flgendes:

_ Was passiert mit den „alten“ Rettungsassistenten?

Vorerst wird sich im beruflichen Alltag nichts ändern, da es mit Inkrafttreten des „Notfallsanitätergesetzes“ Anfang 2014 in Deutschland keinen einzigen Notfallsanitäter gibt. Zum einen müssen alle Rettungsassistenten erst zum Notfallsanitäter „upgraden“, sprich sich nachqualifizieren. Zum anderen müssen die Rettungsdienstgesetze der Bundesländer angepasst werden. Denn dort werden Besetzungsregelungen getroffen. Dieser Prozess wird einige Jahre in Anspruch nehmen._

Ich wage zu behaupten, dass es auf den RTWs weiterhin „Billigkräfte“ wie heute auch (nämlich den RettSan) geben wird. Für RettAss die sich nicht nachqualifizieren wird dann das die Option sein, oder halt lebenslang KTW …
Dazu gibt es aber mangels belastbarer Zahlen noch logischerweise keine gesetzliche Regelung. Warum sollte der Gesetzgeber sich hier selbst unter Druck setzen (wie etwa bei den Kita-Plätzen …)

Gruß
der Dude

Hallo

Statt dem Rettungssanitäter gibt es zukünftig den
Notfallsanitäter.
Eigentlich ändert sich nur der Name.

Das ist Falsch! Der Rettungsassistent (2J Ausbildung). ab 2014
gibt es eine
neue Ausbildung den Notfallsanitäter ( 3J Ausbildung)
Rettungssanitäter (6M Lehrgang) bleiben
weiterhin Rettungssanitäter !

Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es zukünftig also folgende „Rangfolge“?

Arzt
Notfallsanitäter
Rettungssanitäter
Sanhelfer

Ich finde das verwirrend und gefährlich! Das schreit geradezu nach Verwechslungen.

MfG Frank

Hi,

„Ich finde das verwirrend und gefährlich! Das schreit geradezu nach Verwechslungen.“

Hat aber einen sehr praktischen und nachvollziehbaren Hintergrund: https://www.youtube.com/watch?v=kybTDsVirKc

Gruss
K