Wie lange kann man ein Arbeitszeugnis anfechten ?

Hallo,

ich hab 3 Monate bei der DAA gearbeitet und kein wirkliches Zeugnis bekommen sondern eher eine Tätigkeitsbeschreibung. Jetzt hab ich erfahren,dass dies einer glatten 4 entspricht.
Es sist nun schon fas 2 Jahre her. Kann man das Zeugnis noch anfechten ?

Viele Grüße

Andere Frage: lohnt der Aufwand? Klar, das Teil ist kein Ruhmesblatt, aber hey, Du warst da grad mal 3 1/2 Monate. Was ist denn im Lebenslauf drumrum?

Klar, sehr nett ist das nicht, aber ich glaube auch nicht ob man das in dem Fall so negativ sehen muß. Ich habe in meiner Sammlung auch ein Zeugnis, in dem nur die Tätigkeit beschrieben wird, mit dem Hinweis, daß wegen der kurzen Beschäftigung (3 Monate) keine Beurteilung möglich wäre.

Immerhin bedankt sich die DAA, das ist schon mal positiv. Und - wie auch Frau Jana Boemer bemerkt hat - ich würde als Personalverantwortlicher diesem Zeugnis keine negative Bedeutung beimessen, wenn das Umfeld ansonsten stimmt. Viel wichtiger wäre mir, daß aus dem Lebenslauf plausibel erkennbar ist warum die Beschäftigung so kurz war: Hast Du gekündigt, weil Du eine bessere Stelle hast? War sie von vornherein befristet?

Ob Du es noch anfechten kannst, weiß ich leider nicht. Aber vielleicht fragst Du einfach mal nach, ob sie bereit wären noch eine kurze positive Beurteilung einzufügen. Oder bestätigen, daß die Stelle von vornherein befristet war etc.

Das steht schon drin, dass die Stelle befristet war :slight_smile:

Sind Sie sicher? Ich hätte zumindest einen kleinen Zweifel ob „termin- und fristgerecht“ nicht auch heißt, daß fristgerecht gekündigt wurde? Oder ist das ein feststehender Ausdruck für eine Befristung? Also ich kenne das nur so, daß ausdrücklich auch das Wort Befristung oder ähnliches fällt. Im Idealfall mit dem Hinweis, daß man sehr bedauert keine freie Stelle für den Ausscheidenden zu haben.

Oh verdammt, wenn Du so fragst: nein! Ich hatte nur den kurzen Zeitraum gesehen dann was von „fristgerecht“ gelesen und in meinem wirren Kopf „befristet“ draus gemacht. Vielen Dank für den Hinweis.

Hallo,

dem Zeugnis würde ich eine glatte 6 geben.

Es fehlt jede Beschreibung der „Softskills“. War man mit Deiner Arbeit zufrieden? Wie war Dein Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten?

So sehr zusammengestrichen ist das nur noch ein „einfaches Arbeitszeugnis“. Von außen betrachtet, würden für mich zwei Gründe dafür in Frage kommen:

  • das Arbeitsverhältnis war mit 2,5 Monaten so kurz, dass tatsächlich niemand in der Lage war, Deine Arbeit zu beurteilen
  • man war mit Dir so unzufrieden, dass man kein wohlwollendes Zeugnis schreiben kann, weil es gelogen wäre.
    Die Formulierung „das AV endete termin- und fristgerecht“ macht mich zusätzlich stutzig. Warum wird kein Grund für die Beendigung genannt?

Unter diesen Bedingungen würde ich mir die restlichen Zeugnisse Deiner Vita etwas ausführlicher ansehen. Sind die einwandfrei, würde ich die 2,5 Monate als „hat wohl nicht gepasst, kommt mal vor“ verbuchen. Wenn andere Zeugnisse ebenfalls unschlüssig wären, würde ich von Dir als Bewerber Abstand nehmen.

Zu Deiner Eingangsfrage: im Allgemeinen beträgt die Verjährung auf das Recht eines wohlwollendes Arbeitszeugnis wohl 3 Jahre. Allerdings habe ich gelesen, dass Gerichte auch schon nach 4 und 5 Monaten Klagen abgelehnt, weil sie die Wartezeit zu lang fanden.

Dir sollte bewusst sein, dass Streitigkeiten um Zeugnisse häufig vor Gericht landen, aber nur selten verhandelt werden. Meist gibt es eine außergerichtliche Einigung. In dem Fall müsstest Du Deinen anwaltliche Unterstützung aus eigener Tasche bezahlen. So was kostet schnell einige Hundert Euro, vielleicht sogar eine kleine 4-stellige Summe. Ist das den Aufwand für Dich wert?

Grüße

P.S.: Ich habe hier nur meine Meinung und Rechtsverständnis niedergeschrieben. Ich will und kann eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.

ja man war unzufrieden ich muss zugeben das mir schon einige Fehler passiert sind. Auf der anderen Seite war die Einarbeitung Grotten schlecht teilweise wurden mir dinge schlecht oder gar falsch erklärt. Dann gab es phasenweise überhaupt keine Arbeit . Was man mir dann so ausgelegt hat ich würde das ganze zu locker sehen. Obwohl ich schon immer nach Arbeit gefragt habe.
Umgang mit Kollegen war eigentlich normal es gab keine größeren Streitigkeiten, so wirklich warm geworden bin ich allerdings mit keinem.
Die Arbeit hat mir aber auch null Spaß gemacht vielleicht hat man das gemerkt.
Die anderen Zeugnisse sind auch nicht so gut . Ich hab viele Praktika gemacht dabei waren 2 Praktika mit einer guten Beurteilungen die restlichen 3 waren so etwa 2-3. Ich wär also schon angewiesen auf ein gutes Zeugnis.
Wie ist den der Ablauf , wenn man ein Zeugnis einklagen möchte.
Vielen Dank

Also nach 2 Jahren brauchst du dir den Aufwand nicht mehr geben. Wenn der Rest in deinem Lebenslauf stimmt, dann wird nicht mehr all zu sehr danach gefragt. Schwamm drüber.

Danke für die Rückmeldung :smile: Allerdings passt das

und das

so gar nicht zusammen :slight_smile:

Ich denke mal, die einzige realistische Chance ist, dass Du ganz menschlich freundlich dort mal nachfragst. Nette Geschichte dazu, Du hättest Dir damals das Zeugnis gar nicht richtig durchgelesen und jetzt im Zuge einer generellen Sichtung Deiner Unterlagen festgestellt blafasel. Darum wölltest Du mal schüchtern nachfragen, ob man gegebenenfalls in Erwägung ziehen könne, Dir ein im Wortlaut etwas hübscheres Zeugnis zu erstellen.

Bevorzugt hängst Du Deinen Entwurf dann auch direkt dran, so dass die das im allerbesten Fall bloss noch abnicken und reinkopieren müssen. Mit Glück klappt das direkt. Mit Pech musste mal persönlich hin. Mit etwas mehr Pech ändern die ein paar Dinge zu Deinen Ungunsten ab. Und mit maximalem Pech sagen die Dir „nö, machma ned“, dann biste so schlecht dran wie jetzt.

Gibt’s denn aus dieser Zeit irgendwelche Protokolle aus Mitarbeitergesprächen, Abmahnungen, Tätigkeitsbeschreibungen oder sowas?

Nur für mein Verständnis: wie kam es zum Ende des Arbeitsverhältnisses dort? Wer hat wem gekündigt und warum? (Befristet war die Stelle ja nicht, oder?)

Das Problem beim Klagen ist: Worauf willst Du Dich stützen? Wenn die mit Dir unzufrieden waren und Du selbst auch nicht die Top-Leistung gebracht hast, dann kommt da vermutlich auch mit den besten Anwälten der Welt nix annähernd „gutes“ raus. Wie könntest Du nachweisen, dass Du „gut“ gearbeitet hast? Wie könnten die nachweisen, dass Du „schlecht“ gearbeitet hast? Darum meine Frage eingangs nach Protokollen von Mitarbeitergesprächen etc.

Also hoff drauf, dass der Personaler einfach nett und faul ist, und Dir Deinen Textvorschlag als „neues Zeugnis“ gibt :wink: Alles andere wird viel, viel Aufwand (auch finanziell!) für ggf. wenig Ergebnis.

Probier’s doch mal und halt uns dann auf dem Laufenden.

ja schon aber wenns ne glatte 6 ist , ist das doch etwas übertrieben . Ich hab mich anständig Verhalten und mein Verhalten z.B. gegenüber Kollegen war einwandfrei. Beim Buchen sind mir halt ein paar Fehler passiert . Ist das aber nicht okay für einen Neueinsteiger.

Sagen wir so: die Aussage, dass das „ne glatte 6“ sei, ist übertrieben :wink: Was ist mit den restlichen Punkten, dazu Anmerkungen?

Hallo Zusammen!

Ich muß zugeben, daß ich nicht so ganz auf dem aktuellen Stand bin, aber ich halte das doch für übertrieben. Wie erwähnt: Immerhin bedankt der AG sich und die fehlende Beurteilung kann man auch durch die kurze Beschäftigungsdauer erklären. Ich würde eher sagen 4 - 5.

Nun versuch Dein Glück. Den Weg dahin hat Dir ja @Frau_Jana_Boemer aufgezeigt. Aber offen gestanden - und das ist jetzt keineswegs als böse Kritik gemeint, sondern ein ehrlicher Versuch dir zu helfen – ich habe das Gefühl, dass das nicht Dein wirkliches Problem ist. Du hast große Schwierigkeiten deinen beruflichen Weg zu finden. Woran liegt es? Bist du im falschen Beruf? Bist du nicht belastbar? Hast Du private Probleme?

Vielleicht hast du ein paar gute Freunde – am besten ältere, Eltern, Verwandte – mit denen du darüber mal offen sprechen kannst. Vielleicht hast du auch die Möglichkeit über die AWO, Kirche, Caritas etc. einen Gesprächspartner zu finden, der dir weiterhelfen kann. Sei einfach mutig und spricht dort mal vor. Hier gibt es oft Einrichtungen, die Menschen in Schwierigkeiten unterstützen können. Und gib auch nicht gleich auf, wenn du abgewiesen wirst. Versuch’s dann einfach an einer anderen Stelle wieder. Ich habe oft die Erfahrung gemacht, dass sich Lösungen an Stellen auftun, an denen ich gar nicht damit gerechnet hätte. Aber diese Lösungen kam nur deswegen, weil ich „rausgegangen bin“, versucht habe möglichst viele Kontakte zu knüpfen, offen auf Leute zu gehen, sich nicht scheuen um Hilfe zu bitten (aber nicht zu betteln - der Unterschied ist die Hohe Kunst!). Aber auch respektieren, dass die anderen ihre eigenen Probleme haben und vielleicht abweisend oder sogar bösartig reagieren.

Kannst du denn Kritik annehmen? Wenn ich lese, was du über deine Zeit bei der DAA schreibst, frage ich mich schon, ob das wirklich alles so schlimm war, oder ob du zu denjenigen gehörst die bevorzugt die Schuld bei Anderen suchen. Versteh’ mich bitte nicht falsch, ich will Dich hier nicht fertig machen – im Gegenteil! Ich habe ganz schwer das Gefühl, dass bei Dir ein grundsätzlicher Umdeckungs- und "Umfühlungs-"Prozess in Gang kommen muss - sonst findest du schwerlich einen Job in dem du glücklich wirst.

Und selbst, wenn du tatsächlich schlecht behandelt wirst, denk immer dran: Es ist schon ziemlich schwer sich selbst zu ändern, andere Menschen zu ändern ist fast unmöglich! Ich weiß, selbst mir - obwohl im Beruf mittelprächtig erfolgreich - geht das manchmal so. Eins meiner Lieblingszitate dazu ist:

„Remember no one can make you feel inferior without your consent.“ (Eleanor Roosevelt)

Ich weiß nicht wie richtig oder falsch ich mit meinen Vermutungen liege und ich kann nur hoffen und beten, dass ich mit meinen Ratschlägen nicht alles noch schlimmer mache. Ich hoffe sehr, dass du es schaffst, deine wirklichen Probleme zu erkennen und auch die Kraft findest sie anzugehen. Fang ruhig bei der DAA an - aber nicht per Anwalt sondern durch ein nettes Schreiben oder einen freundlichen Anruf!

In diesem Sinne alles Gute!
Conrad

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Hi,

dieses Zeugnis entspricht keiner glatten 4 oder gar einer 6, es ist schlicht und ergreifend das, was man „[Einfaches Zeugnis][1]“ nennt.
Das ist bei einer Beschäftigungsdauer von gerade einmal dreieinhalb Monaten auch nicht ungewöhnlich und ein „normal befähigter“ Personaler erkennt das auch.

Der Anspruch auf ein „qualifiziertes Zeugnis“ gibt es nur auf [Verlangen][2].

Anfechten kann man generell keine Zeugnisse und das Recht auf Änderung wird mindestens mal [verwirkt][3] sein.

VG
Guido
[1]: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/arbeitszeugnis-arten-11-einfaches-zeugnis_idesk_PI10413_HI1326605.html
[2]: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__109.html
[3]: https://www.meyer-koering.de/meldungen/1950/wie-lange-muss-ein-zeugnis-korrigiert-werden-07-01-2014

Aus meiner Sicht ist in diesem Zeugnis überhaupt keine Wertung enthalten! Weder gut noch schlecht. Das ist einfach eine Auflistung deiner Tätigkeiten, fertig. Und wer sollte dich bei einen so kurzen Zeitraum, den du da warst jetzt noch nachträglich bewerten? Ich würde mich auch lieber auf das Hier und Jetzt konzentrieren und die Stationen, die wirklich wichtig sind und mich nicht mit so einer alten Geschichte aufhalten.

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich denke ich lass es gut sein und schau nach vorne das ich einen guten Job bekommen.

Gruß