Wie lange KFZ mit entstempelten Kennzeichen parken

Hallo zusammen,

was würde passieren, wenn sich folgende Situation auf der Straße vor einem großen Mehrfamilienhaus abspielte:

Ein Anwohner kauft sich ein neues Auto und möchte sein Altes verkaufen.
Er stellt es (ab hier geht es um dieses „Alte“!) ordnungsgemäß in der Strasse vor dem Haus ab.
(Dort steht auch ständig ein Wohnmobil, das nur sehr selten bewegt wird, aber angemeldet ist.)
Er meldet das alte Auto ordentlich ab und bringt die entstempelten Kennzeichen wieder am Fahrzeug an.

Was passiert nun?

  1. Kann die Stadt bzw. das Ordnungsamt am Fahrzeug einen Strafzettel anbringen, weil es abgemeldet ist?
    Es steht weder im Halte- oder Parkverbot noch wird es bewegt.

  2. Kann die Zulassungsstelle oder eine sonstige Behörde das Fahrzeug abschleppen lassen, wenn es abgemeldet ist?

  3. Wenn die Ämter unmittelbar nichts tun können sollten, gibt es dann ein zeitliches Limit, ab dem sie etwas tun können (z.B. ab dem dritten Monat nach der Abmeldung)?

Viel Spaß beim Rätseln :wink:

Richard

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kfz in Betrieb nehmen will, muss dieses zulassen.
Dies ist insbesondere für die Haftung wichtig.

In Betrieb nehmen erfasst alle Verkehrsvorgänge, so auch das Parken, insofern müsste das abgestellte Fahrzeug zulassungspflichtig sein.
Dass entstempelte Kennzeichen angebracht sind, nützt hier wenig (vielmehr kann das schon fast in den Bereich Kennzeichenmissbrauch fallen, da kenn ich mich aber nich so aus).
Insofern wäre es möglich, dass hier eine Behörde eine Ordungswidrigkeitenanzeige dagegen fertigt.

Inwieweit es da eine Frist gibt, bei der man das Fahrzeug stehen lassen kann, weiß ich nicht. Hängt aber wahrscheinlich auch davon ab, ob andere Anwohner des Mehrfamilienhauses dadurch behindert werden würden.

Gar nicht…
im Öffentlichen Verkehrsraum dürfen sich nur zugelassene Fahrzeuge bewegen bzw.geparkt werden (wegen Versicherungsschutz).
Da für den sogenannten Ruhenden Verkehr die Städte und Gemeinden zuständig sind,gibt es unterschiedliche Regelungen in Bezug auf das weitere Vorgehen.
In der Regel ist aber der Ablauf immer so,das die Kommune am
Fahrzeug einen Aufkleber anbringt oder ,wenn wie bei vielen Neuwagen heute üblich,über die sichtbare Fahrzeug-Identnummer den letzten
Fahrzeughalter ermittelt und um Beseitigung des Fahrzeuges auffordert mit Fristandrohung.
Nach Ablauf dieser Frist wird das Fahrzeug sichergestellt und Abgeschleppt und bei einem Vertragsunternehmen der Gemeinde aufbewahrt.
Oder bei sehr schlechten Zustand sofort verschrottet.

Punkt 2: Ja, sie können es.
owt

Er stellt es in der Strasse vor dem Haus ab.

Hallo,
das sollte genauer definiert werden.
Ist es oeffentliche Strasse oder ist es Privatgrund, auf dem das Auto steht.
Gruss Helmut

Wie lange KFZ mit entstempelten Kennzeichen pa
Es ist eine öffentliche Straße.

Wo soll jemand mit so einem Auto hin, wenn er keinen Privatgrund besitzt, bis es verkauft ist?

Wird man gezwungen, das Fahrzeug auch in der Zeit, in der es gar nicht bewegt wird, zu versichern?

Richard

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Hallo

Wo soll jemand mit so einem Auto hin, wenn er keinen
Privatgrund besitzt, bis es verkauft ist?

Wo soll jemand mit seinen Möbeln hin, wenn er kein Haus besitzt? Er mietet sich eine Wohnung. Bezogen auf Auto statt Möbel: Er könnte sich Privatgrund mieten. In Form eines Stellplatzes oder einer Garage.

Wird man gezwungen, das Fahrzeug auch in der Zeit, in der es
gar nicht bewegt wird, zu versichern?

Wenn es im öffentlichen Verkehrsraum steht, dort einen Parkplatz blockiert und auch eine potentielle Unfallgefahr darstellt: Ja. Nicht nur, das Auto zu versichern, sondern es sogar zuzulassen und damit Kfz-Steuern zu bezahlen.

Gruß
smalbop

Gar nicht…
im Öffentlichen Verkehrsraum dürfen sich nur zugelassene
Fahrzeuge bewegen bzw.geparkt werden (wegen
Versicherungsschutz).

In einem gewissen Zeitraum gibt es da wohl eine inoffizielle Hühneraugenzudrückgrenze .
Ich hatte mal einen alten Bundesgrenzschutzbus gekauft , der nicht fahrbereit war.
Ich einigte mich mit einem Abschleppdienst , das der defekte Bus zu meiner Wohnung geliefert wird und dort vor dem Haus auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt wird .

Ich konnte aber erst einen Werkstatttermin am darauffolgenden Montag bekommen.
Ich habe dann einen gut lesbaren Zettel in den Wagen gehängt :

Der Wagen gehört Herrn XYZ , mit meiner Anschrift und den Vermerk das der Wagen am darauffolgeneden Montag in eine Werkstatt geschleppt würde ( also 4 Tage über das Wochenende )
Die Polizei ist in dieser Gegend recht präsent , Sie hielt auch einmal an , ging um das Auto herum , fuhr aber dann wieder weg.

anscheinend ist man da nicht päpstlicher als der Papst , aber offiziell ist es nicht genehmigt

Toni

Hallo,

wenn ein abgemeldetes Fahrzeug auf öffentlicher Straße steht, ist das eine Sondernutzung, die genehmigungpflichtig ist. Das liegt auf gleicher Ebene wie z.B. das Abladen von Baumaterial auf dem Gehweg. Gibt es keine Genehmigung, kann es eine Verwarnung, ein Bußgeld und zusätzlich noch eine zwangsweise Entfernung des Fahrzeugs geben.
Allerdings sind die meisten Kommunen, die ich kenne, recht großzügig und schlagen nicht sofort mit der Verwaltungskeule zu, sondern warten erstmal ab.

Gruss

Iru

Hallo,
im oeffentlichen Strassenverkehr ist ein Auto zu versichern und Steuer muss bezahlt werden. Das gilt auch fuer die Strassenraender, alle oeffentlichen Flaechen, wie Parkplaetze an Schwimmbaedern, um nur mal ein Beispiel zu nennen. Alles andere wird geduldet, bis die Gemeinde einschreitet.

Wenn ein Abschleppdienst kaeme, haette es sofort einen zulaessigen Stellplatz, kostet eben etwas. Wie waers mit Parken auf Privatgrund bei Nachbarn, Freunden, Verwandten. Kurzzeitkennzeichen besorgen und rueberfahren, kostet 50-80 EUR, voellig legal.

Gruss Helmut