Hallo zusammen,
was würde passieren, wenn sich folgende Situation auf der Straße vor einem großen Mehrfamilienhaus abspielte:
Ein Anwohner kauft sich ein neues Auto und möchte sein Altes verkaufen.
Er stellt es (ab hier geht es um dieses „Alte“!) ordnungsgemäß in der Strasse vor dem Haus ab.
(Dort steht auch ständig ein Wohnmobil, das nur sehr selten bewegt wird, aber angemeldet ist.)
Er meldet das alte Auto ordentlich ab und bringt die entstempelten Kennzeichen wieder am Fahrzeug an.
Was passiert nun?
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Kann die Stadt bzw. das Ordnungsamt am Fahrzeug einen Strafzettel anbringen, weil es abgemeldet ist?
Es steht weder im Halte- oder Parkverbot noch wird es bewegt. -
Kann die Zulassungsstelle oder eine sonstige Behörde das Fahrzeug abschleppen lassen, wenn es abgemeldet ist?
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Wenn die Ämter unmittelbar nichts tun können sollten, gibt es dann ein zeitliches Limit, ab dem sie etwas tun können (z.B. ab dem dritten Monat nach der Abmeldung)?
Viel Spaß beim Rätseln
Richard