Wie lange können Finanzämter nach dem Tod Steuererklärungen verlangen?

Hallo, unser Vater verstarb in Alter von 84 im August 2018. Jetzt fällt dem zuständigen Finanzamt ein, dass es gern die Einkommensteuererklärungen von 2014-2018 hätte. Die Meldung der Rentenversicherungen könnte eine Steuerpflicht nahelegen. Unser Vater hat wohl nie eine Steuererklärung abgegeben. Kann das Finanzamt 2,5 Jahre nach dem Tod solch eine Forderung stellen und wenn ja, wie lange rückwirkend? Kann uns jemand helfen? Danke Euch.
Georg

Hallo,
grundsaetzlich kann das Finanzamt von den Erben eine Einkommensteuerklärung verlangen, zumindest für das Todesjahr - hier ein erklärender Artikel dazu - https://www.test.de/Steuern-nach-einem-Todesfall-Steuererklaerung-fuer-Verstorbene-5388050-0/
Danach kann das auch für Vorjahre möglich sein - wie viel Vorjahre habe ich da allerdings nicht gefunden und auch, ob es da seitens des Finanzamtes eine Frist gibt, bis wann es sich bei den Erben melden muss. Sicher gibt es hier genug Steuerexperten/innen.
Gruss
Czauderna

Die Verjährung im Steuerrecht beträgt 5 Jahre, beginnend mit dem darauf folgenden Jahr in dem die Steuerforderung entstanden ist.
https://dejure.org/gesetze/AO/228.html
Ihr werdet also u.U. nicht nur die Steuererklärung des Sterbejahres abgeben müssen.
ramses90

Grundsätzlich beträgt die Festsetzungsverjährung bei der Einkommensteuer vier Jahre, bei Steuerverkürzungsfällen fünf Jahre, bei Steuerhinterziehungsfällen zehn Jahre, aber es treten regelmäßig die Anlaufhemmungen (oft drei Jahre) und die Ablaufhemmungen hinzu. Zudem gibt es auch noch die Verfolgungsverjährung, mit 15 Jahren bemessen.

Das ist alles relativ unübersichtlich, aber wenn es zu einfach wäre, dann wäre ich ja arbeitslos!

Ja.

Für alle unverjährten Steuerjahre. Daumenregel (nicht wirklich exakt): sieben Jahre zurück.

Dann war mein Kommentar also eine sogen. ABM Maßnahme für Dich und das noch unentgeltlich! .
Wie konnte ich nur soviel Schuld auf mein Haupt laden. :confused: ramses90

1 Like

Die Antwort war nicht falsch, aber sie war unvollständig. Deswegen habe ich mir erlaubt, die Antwort des von mir geschätzten Users @ramses90 zu ergänzen.

Hallo und herzlichen Dank an alle, die hier geantwortet haben. Ich kann es für mich bzw. uns so zusammenfassen: 1.) Nichts genaues weiß man also nicht. 2.) Die Steuererklärungen müssen wohl abgegeben werden.
Ich finde es nur sehr fies, die Steuerpflichtigen bei Lebzeiten nicht anzuschreiben und die Erklärungen zu fordern, sondern deren Tod abzuwarten, um dann irgendwann von den Erben die Erklärungen einzufordern, wenn diese nicht mehr über alle steuersenkenden Unterlagen verfügen…man könnte den Eindruck gewinnen, dass ist so gewollt, zumindest hier im Osten. Also Dankeschön nochmal an alle!!! :slightly_smiling_face:

Servus,

Doch, durchaus. Steht alles in der AO, ganz genau und haarklein auseinandergesetzt.

Ja - wobei die Abgabe einer ESt-Erklärung nicht automatisch zur Festsetzung von ESt führt.

Na siehste, und ich finde es sehr fies, dass so viele Leute ihre Einkommensteuer nicht bezahlen. Ich kann mir das nicht aussuchen, der Arbeitgeber behält sie bei mir gleich bei der Zahlung des Gehalts ein - und wenn weniger hinterzogen würde, kämen Bund, Länder und Gemeinden mit niedrigeren Steuersätzen zu den selben Einnahmen, das gefiele mir gut.

In § 25 EStG, in dem steht, dass steuerpflichtige Personen ESt-Erklärungen abgeben müssen, steht übrigens nichts davon, dass man warten muss, bis sie vom Finanzamt angefordert werden, und dass Steuerpflichtige, die nicht vom Finanzamt dazu aufgefordert werden, keine Steuererklärungen abgeben müssen.

Kann schon sein, dass in den nicht so sehr finanzkräftigen neuen Bundesländern mehr geschlampt und geschlurt wird, weil schlicht das Personal dazu fehlt, den Leuten, die die ESt auf ihre Altersrente hinterziehen, systematisch und lückenlos ihr unfeines Handwerk zu legen.

Kann auch sein, dass das gar keine Schlamperei ist, sondern eine Art weiterhin bestehender Ossi-Bonus: „Lassen wir die Leute mal unbehelligt, sonst werden sie gleich wieder garstig und gehen jeden Montag demonstrieren - so ein bisselchen Steuerhinterziehung ist ja nicht so schlimm, und sie sollen ja auch was von der Freiheit des Westens haben.“

Schöne GRüße

MM

3 Like

MM,
Kannst Du nicht mal Deine Beiträge in mehrere Einzelbeiträge unterteilen, es ist schon sehr frustrierend immer nur ein :heartpulse: für Deinen Beitrag abgeben zu können.

Doch, natürlich kann man das genau durchdeklinieren. Aber dafür benötigt man detaillierte Informationen.

Das wird wohl so sein.

Einkommensteuererklärungen sind eine Bringschuld des Steuerpflichtigen, keine Holschuld des Finanzamts. Das ist nun mal so.