Wie lange muss ich verkaufte und bezahlte ware auf

ich gabe vor fast 3 monate ein puppenhaus bei ebay verkauft,ich hatte in den verkaufsbedingungen,barzahlung bei selbstabholung,
da die käuferin,das riesen haus nicht transportieren konnte,hatten wir ein termin mit ihr abgemacht,und wollten ihr es bringen,sie war nicht da und wir namen das haus wieder mit,
nach langen hin und her wollte sie es auf unsere kosten,per spetion geliefert bekommen,ich bin aber nicht bereut die kosten dafür zu übernehmen,
sie will das haus den nicht haben,sie hatte das geld dafür vor 3 monate bezahlt,ich bin privatanbieter,habe ein rückgaberecht ausgeschlossen!
nun ziehe ich um,kann das haus nicht mitnehmen!wie lange muss ich es aufbewahren?

Hallo
IN: Mein ebay EINLOGGEN, Verkaufte Artikel anzeigen, Puppenhaus, Klick auf das Dreieck-Aktion: Problem klären, Dann Punkt auf: " Ich habe den Artikel verkauft aber keine Zahlung erhalten, Weiter, Ausloggen.
Emailprogramm starten, Email an die Käufer/in: Fall ist eröffnet. Entweder holen Sie es ab innerhab 2 Tagen ab wie abgemacht oder wir treten vom Kaufvertrag zurück. Ich zahle doch nicht die Spedition selber. Außerdem überlege ich mir die Umsonst-Anfahrt Ihnen in Rechnung zu stellen. mfg.
Falls keine Rekation: Tage später Fall schließe,Zahlung nicht eingangen- Käufer bekommt Verwarnung, sie bekommen Verkaufsprovision zurück. Dann die Möglichkeit: Angebot an den Unterlegenen (Zweitbieter unterbreiten) -Falls es kein Sofortkauf war.
Falls dieser nicht reagiert. In ebay Kleinanzeigen einfach rein-Fertig. Sollte man mit den sperrigen Dingern eigentlich immer machen.
Ich hoffe ich konnte die etwas helfen
Alles gute und viel Glück.

Nicht vom Kaufvertrag zurücktreten!
Hallo

Entweder holen Sie es ab innerhab 2 Tagen ab wie abgemacht oder wir treten vom Kaufvertrag zurück.

Wieso denn vom Kaufvertrag zurücktreten??
Das wäre doch verrückt.
Außerdem ist es ja das, was die Käuferin will. Dafür müsste man keinen Fall eröffnen.

Ich würde ihr per Einschreiben UND per Mail über Ebay mitteilen, dass sie das Teil UMGEHEND bis dann und dann abholen muss, es ansonsten kostenpflichtig bis zum x.x.13 (viielleicht bis zum Sperrmülltermin im Mai) zwischengelagert und dann entsorgt wird. Das kann ja irgendein Bekannter sein, bei dem es in der Garage oder im Keller steht, und mit dem man einen Mietvertrag für den halben qm Lagerplatz und abschließt.

Die hat das Teil nicht abgeholt, dann ist man dagewesen, um es ihr zu bringen, und sie hat es nicht angenommen, und jetzt will sie ihr Geld zurück, also unverschämter geht es ja wohl nicht.

Bei einem Kaufvertrag hat der Käufer die Pflicht, das Geld zu bezahlen UND die Ware anzunehmen. Wenn er das nicht macht, ist es sein Problem.

Ich denke, man dürfte das Teil auch auf Kosten des Käufers jetzt schon entsorgen, da wäre ich mir aber nicht so sicher und würde es deswegen nicht machen.

Viele Grüße

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