Wie lange Rechnung bei Zusatzversicherung einreichen möglich?

Hallo und sorry für den schwammigen Titel. Es geht um folgendes:

Ich hatte 2008 ein schlimmes Jahr, habe nur das allernötigste gemacht, wie zum Beispiel auf der Arbeit zu funktionieren, trotz diverser Schicksalsschläge.
Ich sortiere momentan meine Unterlagen und habe eine Mappe gefunden in die ich 2008 und 2009 alles wichtige unsortiert reingelegt hatte. Ich habe tatsächlich mehrere Rechnungen über Kontaktlinsen, Heilpraktiker etc. gefunden, die ich nicht bei meinen zwei Zusatzversicherungen eingereicht hatte weil damals gar nichts ging außer überleben.

Jetzt ist es so, dass ich gerade das Geld brauchen könnte wie selten zuvor. Mache ich mich lächerlich, wenn ich jetzt noch diese Rechnungen einreiche und wie soll ich die Verzögerung begründen ohne ins Detail zu gehen?

Die Rechnungen davor, hatte ich immer sehr zeitnah eingereicht, ich habe bislang keine Erfahrungswerte und in den Verträgen steht gar nichts diesbezüglich.

Kennt sich jemand aus?

Es gibt doch nur 2 Möglichkeiten:

  1. Du schickst die Rechnungen ein und sie werden dir ersetzt
  2. Du schickst die Rechnungen ein und sie werden dir nicht ersetzt, mit der Begründung dass Rechungen nur bis x Jahre ab Rechnungsdatum erstattet werden.

Wobei ich meine dass in den AVB genau geregelt ist wann welche Ansprüche verjähren.

Hallo,
ich würde die auch einreichen. Ist doch egal, ob du dich lächerlich machst. Ich gehe aber mal davon aus, dass die nicht mehr gezahlt werden, will es zu lange her und unter Umständen nicht mehr komplett nachvollziehbar ist. Aber Versuch macht klug.

Es wird auch da keine längere Frist als die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren gelten. Läuft ab Jahresende in dem der Anspruch entstanden ist.

Da ist wohl alles lange zu spät. Nur mal zur Erinnerung, wir schreiben aktuell das Jahr 2016 !

Hast Du einen Kalender ?

Man kann es aber versuchen noch einzureichen und geltend zu machen.

Wie schon gesagt, es gibt nur 2 Möglichkeiten

Ja, sie bezahlen es
Nein, sie weisen es ab, weil viel zu spät eingereicht.

MfG
duck313

Danke, für die Information bezüglich der Verjährungsfrist von drei Jahren, das wusste ich nicht.

Und danke auch, dass du mich so überaus freundlich auf das aktuelle Kalenderjahr hinweisen musstest.

Ja, wahrscheinlich ist es verjährt, ich rechne auch nicht mehr damit.