Wie lange speichern Provider die Verbindungsdaten?

Hallo!

Der Wirbel um diese Redtube-Abhmahnwelle hat ja nun etwas nachgelassen. Ich habe die Berichterstattung damals nur am Rande verfolgt, soeben aber einen Artikel durchgelesen, der mich etwas stuzig gemacht hat.

http://www.chip.de/news/Redtube-Wurden-die-Opfer-in-…

Im obigen Artikel steht, dass der erste Antrag auf Dateneinsicht am 12. August beim Landgericht Köln gestellt wurde. Desweiteren steht im Artikel, dass die ersten Abmahnung auf Urheberrechtsverletzungen, die am 24. Juli begangen wurden, zurückzuführen waren. Nun meine ich zu wissen, dass die Provider die Verbindungsdaten aber nur sieben Tage speichern dürfen. Zwischen dem 24. Juli und dem 12. August liegen allerdings fast drei Wochen! Wie kann es also sein, dass die Provider NACH dem 12. August überhaupt noch Auskunft geben können, über Verbindungen die am 24. Juli getätigt wurden? Speichern die Provider die Daten also doch länger als nur sieben Tage? Wenn ja, wie lange?

Auch hallo

Nun meine ich zu wissen, dass
die Provider die Verbindungsdaten aber nur sieben Tage
speichern dürfen.

Ja, Stichwort http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung…
Aber „unter der Hand“ dürfte wohl noch länger gespeichert werden.
Und wie ein analoges Beispiel zeigt, können zwischen Datenerfassung und Abmahnung noch längere Zeiträume vergehen: http://www.ferner-alsdorf.de/?p=10304 (auch hier kann es passieren, dass ein Provider die relevanten Daten später mitteilt als gewöhnlich)

mfg M.L.

Aha, das ist sehr interessant. VIelen Dank! Aber stellt das nicht einen klaren Gesetzesverstoß seitens der Provider da? Dürfen im Extremfall solche Daten vor Gericht überhaupt Verwendung finden?

Hallo nochmal

Dürfen im Extremfall solche Daten vor Gericht überhaupt
Verwendung finden?

Eigentlich nicht, aber bei der Menge an erhobenen Daten werden die nicht mehr zulässigen Ergebnisse wohl kaum auffallen… Desweiteren kann man das Stichwort „Quick Freeze“ anführen.

mfg M.L.

Hallo,

der Provider darf die Daten zu Abrechnungszwecken speichern und muss sie danach löschen, sonst macht er sich strafbar. Die Gerichte gehen davon aus, dass dazu 7 Tage ausreichend sind, eine festes Limit gibt es aber nicht.
Auch wenn die Daten übere einen illegalen Zeitraum erhoben wurden, haben sie vor Gericht bestand.
Das Verstehen nur Rechtsanwälte und Richter …

LG Culles