Hi
Bei einem Zeugnis handelt es sich um ein Dokument bei dem ein
schutzwürdiges Interesse für deine Person besteht. Dies
bedeutet, laut dem Datenschutz darf dieses Dokument nicht
gelöscht, sondern maximal gesichert werden.
Siehe dazu: http://dejure.org/gesetze/BDSG/35.html Absatz 3
Punkt 2
Und was ist damit:
- Personenbezogene Daten können außer in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1 und 2 jederzeit gelöscht werden. Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn
[…] 3. sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, […]
Ich würde mich deswegen an deiner Stelle auf den Datenschutz
berufen und darum bitten im Archiv nach deinem Zeugnis zu
suchen.
Da hast Du schlechte Karten - wie ich schon den entsprechenden Paragraphen aus der Satzung der IHK zitiert habe, nach 10 Jahren Aufbewahrungsfrist ist die IHK dazu nicht mehr dazu verpflichtet.
An anderer Stelle habe ich der UP schon geschrieben, daß es durchaus die Möglichkeit gibt, daß die Daten noch angefordert werden können (aus sehr zuverlässiger Quelle).
Es wird auch keine Zeugnisurkunde gespeichert, sondern nur die Prüfungsunterlagen und es wird dann eine „Ersatzausfertigung“ des Zeugnisses von der IHK ausgestellt.
lg,
vordprefect