Wie lange speichert die IHK Zeugnisse

Hallo an alle,

durch Umzüge ist ein 22-jähriges IHK Zeugnis abhanden gekommen.
Man bittet um eine Abschrift bei der IHK. Die IHK in Stuttgart meinte, sie können die alten Daten nicht mehr finden. Wie lange ist die IHK verpflichtet die Daten zu speichern?

Danke und LG jasmin

Hallo

durch Umzüge ist ein 22-jähriges IHK Zeugnis abhanden
gekommen.
Man bittet um eine Abschrift bei der IHK. Die IHK in Stuttgart
meinte, sie können die alten Daten nicht mehr finden. Wie
lange ist die IHK verpflichtet die Daten zu speichern?

Die beste Auskunft wird wohl die IHK direkt geben können.
An bayerischen Berufsschulen ist es so, dass der Schülerbogen, der auch eine Zeugniskopie beinhaltet, 20 Jahre aufbewahrt werden muss.

Die wären hier schon überschritten. ich denke auch die IHK hat ähnliche Fristen.
Ein Anruf dort schafft Klarheit. du bist sicher nicht der erste und auchnicht der letzte mit so einem Problem :smile:

Gruß
Wawi

Hallo,

Ein Anruf dort schafft Klarheit. du bist sicher nicht der
erste und auchnicht der letzte mit so einem Problem :smile:
Gruß
Wawi

Genaus deshalb frage ich hier im Expertenforum die Experten.
Die Dame am Telefon meinte die Daten stünden nicht mehr zur Verfügung und man solle einen schriftlichen Antrage stellen.
Ich ging immer von 25 oder sogar 30 Jahren Datenspeicherung aus. Bin mir aber nicht sicher, deshalb frage ich hier.

Danke und LG jasmin

Hi,

durch Umzüge ist ein 22-jähriges IHK Zeugnis abhanden
gekommen.
Man bittet um eine Abschrift bei der IHK. Die IHK in Stuttgart
meinte, sie können die alten Daten nicht mehr finden. Wie
lange ist die IHK verpflichtet die Daten zu speichern?

Lt. diesem Dokument speichert die IHK die Prüfungsunterlagen 10 Jahre
(s. zweitletzte Seite §31)
.
Jetzt wäre die spitzfindige Frage, ob das Zeugnis auch zu den Prüfungsunterlagen gehört.

http://www.stuttgart.ihk24.de/linkableblob/sihk24/au…

lg
vordprefect

Hallo,

Lt. diesem Dokument speichert die IHK die Prüfungsunterlagen
10 Jahre
(s. zweitletzte Seite §31)
Jetzt wäre die spitzfindige Frage, ob das Zeugnis auch zu den
Prüfungsunterlagen gehört.

http://www.stuttgart.ihk24.de/linkableblob/sihk24/au…

lg
vordprefect

Vielen lieben Dank für deine Mühe!
Ich denke aber die Urkunde sollte länger gespeichert werden als 10 Jahre. Aber wie gesagt, ich weiss es leider nicht.
Vielleicht weiss es jemand hier im Forum.

Danke
Jasmin

Hallo,

Man bittet um eine Abschrift bei der IHK.

In welcher Form?

Die IHK in Stuttgart
meinte, sie können die alten Daten nicht mehr finden.

Ließt sich, als hätte man telefoniert? Stimmt dies? Wenn ja: Telefongeplauder ist nie verbindlich. Folge: Man schreibt einen Brief mit seinen Wünschen. Dann bekommt man auch eine schriftliche Antwort.

Wie
lange ist die IHK verpflichtet die Daten zu speichern?

Keine Ahnung. Wenn es sehr, sehr wichtig ist, kann man das BiBB (schriftlich) fragen http://www.bibb.de/

Gruß
Otto

Ich denke aber die Urkunde sollte länger gespeichert werden
als 10 Jahre. Aber wie gesagt, ich weiss es leider nicht.
Vielleicht weiss es jemand hier im Forum.

Hi,

ja, es stimmt, die IHK muss Zeugnisse 25 Jahre speichern.

Viele Grüße
Steffie

Hallo
hast du dafür

ja, es stimmt, die IHK muss Zeugnisse 25 Jahre speichern.

eine Quelle?

Gruß
Wawi

Hallo,

ja, es stimmt, die IHK muss Zeugnisse 25 Jahre speichern.

eine Quelle?

Ja die Quelle hätte ich auch gern. Angeblich ist das von Bundesland IHK zu IHK verschieden.

Hi,

Die Dame am Telefon meinte die Daten stünden nicht mehr zur
Verfügung und man solle einen schriftlichen Antrage stellen.
Ich ging immer von 25 oder sogar 30 Jahren Datenspeicherung
aus. Bin mir aber nicht sicher, deshalb frage ich hier.

Ich denke aber die Urkunde sollte länger gespeichert werden
als 10 Jahre. Aber wie gesagt, ich weiss es leider nicht.
Vielleicht weiss es jemand hier im Forum.

der erste hier im Forum sagte dir, du sollst dort anrufen. Der zweite sagt dir, es sind 10 Jahre. Beide Antworten willst du nicht „wahrhaben“ bzw. das einzige, was du vom Forum hören wolltest, war, dass es 25 Jahre sind. Den Wunsch hab ich dir erfüllt :smile:

Gruß
Steffie

2 Like

Hi

Hallo,

Lt. diesem Dokument speichert die IHK die Prüfungsunterlagen
10 Jahre
(s. zweitletzte Seite §31)
Jetzt wäre die spitzfindige Frage, ob das Zeugnis auch zu den
Prüfungsunterlagen gehört.

http://www.stuttgart.ihk24.de/linkableblob/sihk24/au…

lg
vordprefect

Vielen lieben Dank für deine Mühe!
Ich denke aber die Urkunde sollte länger gespeichert werden
als 10 Jahre. Aber wie gesagt, ich weiss es leider nicht.
Vielleicht weiss es jemand hier im Forum.

Wird sie aber nicht. Da hat auch Steffi nicht recht!
d.h. die gesetzliche Frist ist nach 10 Jahren vorbei.

Es werden auch kleine Zeugnisse gespeichert, sondern die Prüfungsunterlagen
und -ergebnisse werden aufbewahrt.

Bei Nachfrage etc. gibt es eine Ersatzausfertigung des Zeugnisses.

Dies solltest Du schriftlich bei der IHK beantragen, denn die Chancen stehen gut,
daß ein Ersatzzeugnis auch nach 22 Jahren ausgestellt werden kann.

Ich kenne jemanden persönlich bei der IHK Stuttgart, der mir diesen Sachverhalt jetzt bestätigt hat. Auch wenn sie gesetzlich nur zu zehn Jahren Aufbewahrungszeit verpflichtet sind, haben sie die Unterlagen länger aufbewahrt.

Danke
Jasmin

Bitte,
vordprefect

Hi

Ich denke aber die Urkunde sollte länger gespeichert werden
als 10 Jahre. Aber wie gesagt, ich weiss es leider nicht.
Vielleicht weiss es jemand hier im Forum.

ja, es stimmt, die IHK muss Zeugnisse 25 Jahre speichern.

Quatsch! - Die IHK muß 10 Jahre - sonst gar nix - siehe meine Antwort an Jasmin.
Ich habe zumindest den Ausschnitt aus der Satzung der IHK Stuttgart zitiert.

Aber wer nicht lesen kann, behauptet halt mal locker das Gegenteil, nur um auch was sagen zu müssen.

Alles weitere steht in der Antwort an Jasmin.

vordprefect

Aber wer nicht lesen kann, behauptet halt mal locker das
Gegenteil, nur um auch was sagen zu müssen.

Du hast nicht verstanden, was ich mit meinem Posting sagen wollte. Siehe weiter unten.

Steffie

HI

Aber wer nicht lesen kann, behauptet halt mal locker das
Gegenteil, nur um auch was sagen zu müssen.

Du hast nicht verstanden, was ich mit meinem Posting sagen
wollte. Siehe weiter unten.

Nein, das geht aus dem einen Satz nicht hervor und eine falsche Aussage hilft keinem. Wenn ich die Erklärung für so einen Einzeiler in einem zweiten Posting lesen muß, macht es das nicht besser.

lg,
vordprefect

1 Like

Bei einem Zeugnis handelt es sich um ein Dokument bei dem ein schutzwürdiges Interesse für deine Person besteht. Dies bedeutet, laut dem Datenschutz darf dieses Dokument nicht gelöscht, sondern maximal gesichert werden.
Siehe dazu: http://dejure.org/gesetze/BDSG/35.html Absatz 3 Punkt 2

Ich würde mich deswegen an deiner Stelle auf den Datenschutz berufen und darum bitten im Archiv nach deinem Zeugnis zu suchen.

Hallo

und wie bringst du diese merkwürdige Auslegung

Bei einem Zeugnis handelt es sich um ein Dokument bei dem ein
schutzwürdiges Interesse für deine Person besteht. Dies
bedeutet, laut dem Datenschutz darf dieses Dokument nicht
gelöscht, sondern maximal gesichert werden.
Siehe dazu: http://dejure.org/gesetze/BDSG/35.html Absatz 3
Punkt 2

damit in Übereinklang, dass Schulen nach 20 Jahren die Akten vernichten dürfen?

Ich würde mich deswegen an deiner Stelle auf den Datenschutz
berufen und darum bitten im Archiv nach deinem Zeugnis zu
suchen.

Sorry, aber da hilft alle berufen nichts. Wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, und die Daten vernichtet, hat man Pech gehabt …

Gruß
Wawi

Hi

Bei einem Zeugnis handelt es sich um ein Dokument bei dem ein
schutzwürdiges Interesse für deine Person besteht. Dies
bedeutet, laut dem Datenschutz darf dieses Dokument nicht
gelöscht, sondern maximal gesichert werden.
Siehe dazu: http://dejure.org/gesetze/BDSG/35.html Absatz 3
Punkt 2

Und was ist damit:

  1. Personenbezogene Daten können außer in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1 und 2 jederzeit gelöscht werden. Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn

[…] 3. sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, […]

Ich würde mich deswegen an deiner Stelle auf den Datenschutz
berufen und darum bitten im Archiv nach deinem Zeugnis zu
suchen.

Da hast Du schlechte Karten - wie ich schon den entsprechenden Paragraphen aus der Satzung der IHK zitiert habe, nach 10 Jahren Aufbewahrungsfrist ist die IHK dazu nicht mehr dazu verpflichtet.

An anderer Stelle habe ich der UP schon geschrieben, daß es durchaus die Möglichkeit gibt, daß die Daten noch angefordert werden können (aus sehr zuverlässiger Quelle).

Es wird auch keine Zeugnisurkunde gespeichert, sondern nur die Prüfungsunterlagen und es wird dann eine „Ersatzausfertigung“ des Zeugnisses von der IHK ausgestellt.

lg,
vordprefect

1 Like