Wie lange vor einer Arbeit muss ein LehrerdenTer min bekanntgeben.In Hessen

Naja
Ich bin ja der Meinung von 2 Wochen… Wäre nett,wenn ihr auch einen Link oder sowas hättet . Dankeeee Anna 96

Naja
Ich bin ja der Meinung von 2 Wochen… Wäre nett,wenn ihr
auch einen Link oder sowas hättet . Dankeeee Anna 96

Also, ich arbeite in Bremen und habe davor in NRW gearbeitet und kann nur sagen, dass es dort gesetzlich nicht verankert ist - also keine Pflicht lehrerseits. Ich denke mal, dass es in allen Bundesländern ähnlich ist. An unserer Schule machen wir es so, dass wir es spätestens eine Woche vorher sagen (aber das ist auf freiwilliger Basis).
Gruß SB

Dankeschön.
Naja unsere Lehrerin hat uns das jetzt für Übermorgen angekündigt. Und ich denke DAS ist wirklich zu spät,nicht wahr.
Aber danke trotzdem.

Anna

  1. Ich kann nur für Bayern antworten.

Es sind lediglich Richtlinien. Mittlerweile sind es zwischen 1 Woche und 14 Tagen.
In der 11. und 12. Klasse sind es naturgemäß 14 Tage. Manchmal vergisst es auch eine Lehrkraft, aber der ganze Stoff und die Methodik weist darauf hin, dass eine Schulaufgabe bevorsteht. Man kann es dann auch nicht juristisch einklagen.
Die Arbeit muss aber 2 Jahre lang im Archiv aufbewahrt werden; dies gilt nicht für kleinere Leistungsnachweise, Extemporalien und Stegreifaufgaben. Grüße und viel Erfolg°!

Naja
Ich bin ja der Meinung von 2 Wochen… Wäre nett,wenn ihr
auch einen Link oder sowas hättet . Dankeeee Anna 96

Ein Lehrer (in NRW!) muss eine Abeit GAR NICHT ankündigen. Wenn er es tut ist das einfach nett.
Gruß
Andrea

Naja
Ich bin ja der Meinung von 2 Wochen… Wäre nett,wenn ihr
auch einen Link oder sowas hättet . Dankeeee Anna 96

kommt auf die arbeit drauf an!