Wie lassen sich unterschiedliche Einreisebestimmungen erklären?

Guten Tag,

ein Reiseveranstalter weist zu einer angebotenen Fernreise unter Einreisebestimmungen darauf hin, dass ein noch mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültiger Reisepass erforderlich ist.
Die Botschaft des Landes in das eingereist werden soll und auch das deutsche auswärtige Amt schreiben hingegen, dass Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen.
Könnte o.g. Hinweis des Reiseveranstalters eine Vorgabe der Fluggesellschaft sein und könnten diese Vorgaben ggf. je nach Airline bei gleichen Zielorten unterschiedlich sein ?
Riskiert der Reisende nicht befördert zu werden, wenn sein Reisepass zwar bei der Einreise noch 6 Monate gültig ist, aber nicht mehr bei der Ausreise?

Gruß
Pontius

ja, genau das riskiert er. Denn letztendlich entscheidet die Fluggesellschaft, ob sie dich einsteigen lässt oder nicht. Also den Pass rechtzeitig verlängern lassen.

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Es könnte auch sein, dass der Veranstalter und/oder die Fluggesellschaft ihr Geschäft nicht erst seit vorgestern betreiben und es um ein Land geht, in dem die Praxis der Behörden und die gesetzlichen Grundlagen für diese Praxis nicht immer besonders kongruent sind und wo beides ab und zu recht schnell - sozusagen von heute auf morgen - geändert wird.

In geschätzt 95 - 100 Prozent der souveränen Staaten der Welt ist es vollkommen aussichtslos, irgendeinen Rechtsweg beschreiten zu wollen, wenn man als Einreisewilliger schlicht und einfach den benötigten Stempel nicht in den Pass gedrückt kriegt.

Versuch doch mal mit diesem freundlichen Grenzpolizisten hier drüber zu diskutieren, ob er in Übereinstimmung mit aktuell geltendem Recht handelt und entscheidet oder nicht:

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank für eure Antworten.
Guten Rutsch!

Pontius