Guten Tag,
ein Reiseveranstalter weist zu einer angebotenen Fernreise unter Einreisebestimmungen darauf hin, dass ein noch mindestens 6 Monate über das Reiseende hinaus gültiger Reisepass erforderlich ist.
Die Botschaft des Landes in das eingereist werden soll und auch das deutsche auswärtige Amt schreiben hingegen, dass Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein müssen.
Könnte o.g. Hinweis des Reiseveranstalters eine Vorgabe der Fluggesellschaft sein und könnten diese Vorgaben ggf. je nach Airline bei gleichen Zielorten unterschiedlich sein ?
Riskiert der Reisende nicht befördert zu werden, wenn sein Reisepass zwar bei der Einreise noch 6 Monate gültig ist, aber nicht mehr bei der Ausreise?
Gruß
Pontius