Wie Lastschrift-Einzugsermächtigung „anstoßen“?

Hi!

Ich habe eine Frage zu Lastschriften mit Einzugsermächtigung:
Und zwar stehe ich zum allerersten Mal vor der Situation, selbst der Zahlungsempfänger zu sein (es geht um eine oder evtl. auch mehrere Transaktionen vom Konto einer Bekannten), habe allerdings – genauso wie meine Bekannte :s – keine Ahnung, wie ich so eine Einzugsermächtigung anstoßen bzw. in die Wege leiten kann.

Muss ich da zu meiner Bank (Sparkasse) und dort eines dieser kleinen (DIN A6?) Durchschlagsformulare, die da immer so rumstehen, ausfüllen?
Wenn nein: Wie geht das sonst?

Ich praktiziere auch Online-Banking; dort habe ich aber nirgendwo eine Option gefunden, mit der ich einen Lastschrifteinzug in Auftrag geben könnte (nur die Möglichkeit zur Rückbuchung einer Lastschrift; aber das nutzt mir hier ja nichts). Oder ich habe riesige Tomaten auf den Augen…

Vielen Dank im Voraus für alle hilfreichen Antworten!

LG
Jadzia

Guten Morgen,

als erstes musst du bei der Bank mal eine „Vereinbarung zur Teilnahme am Lastschriftverkehr“ oder so ähnlich unterschreiben.

„Einfach so“ geht das nämlich nicht, weil Lastschriften eine Art indirektes Kreditgeschäft sind. Schliesslich können diese zurück gegeben werden und du die Kohle bereits ausgegeben haben.

Ausserdem darf eben nicht jeder jeden „Blödsinn“ einziehen.

Also rede mit der Bank, die machen das dann schon

Gruss HighQ

Hallo,

Also rede mit der Bank, die machen das dann schon

Nicht jede Bank (oder überhaupt eine?) macht das für Privatkunden.

Cheers, Felix

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Die Aussage stimmt natürlich auch wieder…

Nach 6 Jahren Schweiz wo es kein LSV gibt, hab ich da gar nicht dran gedacht.

Gruss HighQ

Moin,

Nach 6 Jahren Schweiz wo es kein LSV gibt

Mit SEPA aber schon, oder?

Grüße,
-Efchen

Ja… das SEPA Lastschriftverfahren gibt es.
Aber es gibt kein nationales (CHF-basierendes) Lastschriftverfahren.

SEPA dürft hier eher marginal zu betrachten sein.

Gruss HighQ

1 Like

Moin,

Ja… das SEPA Lastschriftverfahren gibt es.

Danke, da wollte ich mich nur vergewissern.

SEPA dürft hier eher marginal zu betrachten sein.

Beteiligt sich die Schweiz nicht, wenn die nationalen Überweisungsträger in 2 Jahren abgeschafft werden? Zumindest in Deutschland wird es ab 2014 nur noch SEPA geben.

Es würde ja nur Sinn machen, wenn sich alle an SEPA teilnehmenden Staaten genauso verhalten.

Liebe Grüße,
-Efchen

Hi!

Erstmal vielen Dank für Deine Antwort!

als Erstes musst du bei der Bank mal eine „Vereinbarung zur Teilnahme am Lastschriftverkehr“ oder so ähnlich unterschreiben.

Oh. Ich nehme an, sowas geht nur direkt beim Kundenbetreuer und nicht (einseitig) über diese bereits angesprochenen kleinen Formulare, die man einfach nur irgendwo einschmeißen oder abgeben kann…?!

„Einfach so“ geht das nämlich nicht, weil Lastschriften eine Art indirektes Kreditgeschäft sind. Schließlich können diese zurückgegeben werden und du die Kohle bereits ausgegeben haben.

*seufz* War ja irgendwie klar, dass die Sache einen Haken haben muss. Hätte ich geahnt, dass das doch so verhältnismäßig* kompliziert ist, hätte ich vermutlich gar nicht erst begonnen, mir über diese Idee überhaupt Gedanken zu machen…

Außerdem darf eben nicht jeder jeden „Blödsinn“ einziehen.

Gegen diese Unterstellung verwahre ich mich vorsorglich. :wink: Aber natürlich hast Du Recht.

Also rede mit der Bank, die machen das dann schon.

Werd’ ich wohl müssen – oder halt doch das gute alte Überweisungsverfahren bemühen. Schau mer ma.

Danke nochmal & lG
Jadzia

*) im Vergleich zur üblichen Überweisung

Hi!

Also rede mit der Bank, die machen das dann schon

Nicht jede Bank (oder überhaupt eine?) macht das für Privatkunden.

Erstmal vielen Dank für den Hinweis! Da hab’ ich dann aber auch gleich noch 'ne Nachfrage:

Nehmen wir an, meine Bank gehörte zu jenen, die das Lastschriftverfahren nicht für Privatkunden anbieten:
Ich bin ja nebenberuflich freiberuflich tätig (mit entsprechender Meldung beim FA), benutze aber mein privates Girokonto auch geschäftlich. (Jetzt bitte keine Diskussion über Sinn und Unsinn der Entscheidung, die Finanzen nicht zu trennen. ;s Zumindest noch funktioniert das prima und das ist hier gerade wirklich nicht mein Thema.) Die Bank hab’ ich jedoch (noch?) nicht darüber informiert. (War mir bis eben noch nicht mal in den Sinn gekommen; vermutlich auch deswegen, weil der freiberuflich-geschäftliche Anteil an meinen Transaktionen weniger als 20 % beträgt.)*
→ Erfülle ich damit die Kriterien, um kein (reiner) Privatkunde mehr zu sein und dementsprechend bei der Bank Lastschriften-Einzüge in Auftrag geben zu dürfen; oder bedürfte (auch) dies einer gesonderten Antragstellung und/oder vielleicht sogar einer kompletten Kontoumstellung?

Auch für diese Antwort(en) vielen Dank
Jadzia

*) Bevor ich mich in die Tiefen meiner Bank-AGB vergrabe: Weiß jemand, ob Standard-Bank-AGB normalerweise einen Passus enthalten, die einen zu einer solchen Meldung verpflichten?

Hallo,

*) Bevor ich mich in die Tiefen meiner Bank-AGB vergrabe: Weiß
jemand, ob Standard-Bank-AGB normalerweise einen Passus
enthalten, die einen zu einer solchen Meldung verpflichten?

Normalerweise steht irgendwo, daß man Kontotyp xy nur für private Zwecke nutzen darf (natürlich viel schöner formuliert). Bei kostenlosen Konten (die nicht ausdrücklich auch als Firmenkonten angeboten werden) ist das eigentlich Standard.
Intern werden bei den Banken die Geschäftskonten meist von ganz anderem Personal betreut, weil die Risikostruktur eine andere ist und, wei du hier gelernt hast, es auch ganz andere Vorgänge gibt.

Cu Rene

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Nochmals:
SEPA funktioniert nur in EURO… die Schweiz selbst hingegen ist nun mal „Frankenland“.

Es gibt in der Schweiz nichts abzuschaffen… und warum sollten sie etwa einführen, was dort einfach nicht üblich ist (in Norwegen m.w. als anderes europäisches Land übrigens auch)

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Hallo,

→ Erfülle ich damit die Kriterien, um kein (reiner)
Privatkunde mehr zu sein und dementsprechend bei der Bank
Lastschriften-Einzüge in Auftrag geben zu dürfen; oder
bedürfte (auch) dies einer gesonderten Antragstellung und/oder
vielleicht sogar einer kompletten Kontoumstellung?

Das wird Dir hier niemand verbindlich beantworten können. Als Privatkunde kommt man in den Genuß eines Lastschriftenlimits eigentlich nur, wenn man bspw. Vermieter ist und die Miete per LS einzieht. Aber wie gesagt: das kannst Du nur bei Deinem Kreditinstitut erfahren.

*) Bevor ich mich in die Tiefen meiner Bank-AGB vergrabe: Weiß
jemand, ob Standard-Bank-AGB normalerweise einen Passus
enthalten, die einen zu einer solchen Meldung verpflichten?

Das wird in den Bedingungen zu Deinem Kontomodell stehen und da wird auch keine Grenze genannt werden, sondern eher, daß das Konto nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden darf.

Gruß
Christian

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Stimmt.
Da hab ich bei meiner Antwort nicht nachgedacht.

Sorry,
-Efchen

Danke Euch! (owT)
*