Wie läuft das mit dem Staatsexamen?

Hallo,
ich überlege in letzter Zeit was ich studieren soll, und habe Jura in betracht gezogen. Könnt ihr mir verraten wie das so läuft? Hat man während des Studiums wirklich so gut wie keine Prüfungen und dann nur am Schluss das Staatsexamen das so gut wie alles zählt? Vielleicht gibt es ja einen angehenden Juristen der mich da beraten könnte =)
Danke und beste Grüße, Lilly

Servus,

erst erzählst Du bitte, wer Dir gesagt hat, es gäbe im Jurastudium keine Hausarbeiten und keine Klausuren, wo Du das gelesen hast oder woher Du sonst die Formulierung „wirklich so gut wie keine Prüfungen“ nimmst.

Dann schaunwer mal.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Wer googeln kann findet u.a. https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsexamen
Wer in der Schule aufgepaßt hat kennt https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/suchergebnisse/kurzbeschreibung&such=jura&dkz=93746
Cleverle gehen gleich zur Webside einer Uni und finden z.B. https://www.jura.uni-tuebingen.de/studium/normen/studpro2015.pd

Gruß
Otto

Hi
kleine Korrektur:

Da fehlt ein „f“ am Ende, dann stimmt der Link… also so:
https://www.jura.uni-tuebingen.de/studium/normen/studpro2015.pdf

Hi,

so einfach ist es nicht.

ich kenne einige Juristen aus meiner Unizeit in Konstanz und habe selbst einige Rechtsscheine an der juristischen Fakultät abgelegt (wurde in meinem Studium anerkannt, teilweise auch Pflicht).
Man sollte vielleicht auch prüfen, ob man mit der „Denke“ und der Logik der Juristerei etwas anfangen kann mir fiel die juristische Sprache und Denkweise schwer.

Es gibt Pflichtvorlesungen, Hausarbeiten, Zwischenprüfungen usw. etc. die auch zum Examen zählen, aber es ist völlig frei, in welchen Abständen die abgelegt werden. Erste Hürde ist die Zwischenprüfung - der einzige Nachweis, daß man evtl. schon 4-6 Semester Jura studiert hat,

Mit dem Bologna-Prozess und der Angleichung der Studiengänge an Bachelor und Master gibt es auch diverse Änderungen - da würde ich aber eine Studienberatung empfehlen (s. a. Links am Ende)

Als Jurist in den Staatsdienst geht es nur nach der erfolgreich abgelegten 1. juristischen Prüfung. danach erfolgt das Refendariat, danach das zweite juristische Staatsexamen und auf das Refendariat hat man nur ne gute Chance, wenn man gut ist (sonst gibts Wartezeiten).

Nach der 1. Pflichtprüfung bist Du allerdings nur in sehr eingeschränkten Bereichen in der Lage, als Anwalt freiberuflich zu arbeiten. Erst als Volljurist (nach dem 2. Staatsexamen) ist das möglich (Befähigung zum Richteramt etc). (s. a. links unten)

Was man nicht unterschätzen sollte, ist das viele Jurastudenten vor dem Staatsexamen oft einiges an Geld ausgeben, um den Stoff zu wiederholen (sog. Repititorium), da es alleine sehr schwer ist, den Prüfungsstoff aufzuarbeiten.

Zwei Beispiele aus meinem persönlichen Umfeld:
Eine frühere Bekannte hat das Staatsexamen aus Prüfungsangst nicht geschafft. Sie arbeitete danach dennoch als Sachbearbeiterin in einer Versicherung und beurteilt Versicherungsfälle juristisch

Ein anderer Kommilitone hat seine Prüfungen in Jura immer wieder vor sich her geschoben, dann in mein damaliges Studienfach (Verwaltungswissenschaft) gewechselt, da einige Rechtsscheine anerkannt wurden. Aus Altersgründen und Verpflichtungen hat er dann ne Lehre gemacht und als Versicherungskaufmann sein Geld verdient,

Den Bericht empfinde ich als durchaus realistisch:

Viel Glück,
vordprefect