Wie läuft das mit der Grundschuld für jemanden anderen

Hallo,

folgende Situation: Ich möchte eine berufliche Weiterbildung absolvieren, die 20.000€ kostet.
Würde der Kredit durch eine Grundschuld gesichert, gibt es deutlich günstigere Zinsen (logisch).
Nun meine Frage: Meine Eltern haben ein Wohnhaus und sind schuldenfrei. Der Grundbucheintrag besteht aber noch. Kann ich einen Kredit aufnehmen und ihn durch einen Grundschuldeintrag auf die Immobilie meiner Eltern sichern?
Wenn ja, wie geht das?
Sind dann meine Eltern die Kreditnehmer? Oder übernehmen sie dann irgendwie die Bürgschaft?
Muss der Grundbucheintrag gelöscht und ein neuer mit meinem Namen eingetragen werden?

Oder denke ich da viel zu kompliziert???

Vielen Dank für Antworten!

Hallo,

meinst Du mit Grundbucheintrag die Grundschuld, die seinerzeit zur Besicherung des Kredites Deiner Eltern eingetragen wurde?

Natürlich geht das. Der Ablauf hängt davon ab, ob Euch der Grundschuldbrief nebst Löschungsbewilligung bzw. löschungsfähiger Quittung vorliegt. Je nachdem, wird die Grundschuld an den neuen Kreditgeber abgetreten oder auf diesen umgeschrieben. Das alles hört sich aber komplizierter an als es ist. Sprich mit Deinem Kreditgeber und lege ihm die Unterlagen vor. Der wird dann (er)klären, was zu tun ist.

Gruß
C.

Hallo,
die eltern koennen eine Grundschuld neu mit der Bank vereinbaren. Und Dir das Geld geben. Natuerlich nur wenn sie moechten. Dein Argument - Du erbst dann weniger. Steuerlich eine Schenkung.
Gruss Helmut

Es hört sich so an, dass die vorhandene Grundschuld noch nicht gelöscht ist und noch besteht. Es kann eine Buchgrundschuld oder Briefgrundschuld sein. Diese kann man dann einfacher an die neue finanzierende Bank abtreten. Oder bei der Bank die noch im Grundbuch steht macht Ihr eine sogenannte „Neuvalutierung“. Das bedeutet dass die Grundschuld als Sicherheit neu verwendet wird.
Darlehensnehmer können Deine Eltern sein.
Darlehensnehmer können aber auch Sie sein und die Eltern geben nur das Objekt als Sicherheit.