Wie läuft das mit Resturlaub nach eigener Kündigung?

Guten Tag,

folgende Situation: Ich habe zum 15.09. meinen Arbeitsvertrag gekündigt. Genommen habe ich bisher 11 Urlaubstage, vertraglich vereinbart sind 25. Da es aufgrund der Arbeitssituation nicht möglich war, diese abzufeiern, haben wir uns mündlich darauf geeinigt, die restlichen 14 auszuzahlen. Eine schriftliche Bestätigung der bisherigen 11 Tage wollte mir man aber nicht geben. Bei der Verabschiedung drückte mir der Geschäftsführer einen Satz rein, das ich ihm bitte noch den Namen meiner neuen Firma (bei der ich morgen am 19.09.) beginne, mitteilen muss, da er eine Bescheinigung schreiben muss, das sie mir dieses Jahr keinen Urlaub mehr gewähren. Und ansonsten könnte er mir das auch nicht auszahlen.

Also erstmal bezweifle ich, das es der alten Firma etwas angeht, wohin man wechselt und ich glaube auch nicht, das ein Urlaubsanspruch so berechnet wird. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Dennoch die Frage, wie ihr weiter vorgehen würdet. Ich vertraue ihnen nicht, sie haben schon in der Vergangenheit Dinge abgezogen, z.B. bei Ex-Mitarbeitern das letzte Gehalt sehr spät überwiesen etc.
Ich könnte jetzt warten bis zum 01.10. (oder eher 5.10.) und dann schauen, was auf der Abrechnung steht, aber ich bin mir fast sicher, das sie mich betrügen.

Tach auch,

Dir steht Urlaub nur anteilig zu. Und zwar genau der Anteil der Jahres vom 01.01. bis zu Deinem Ausscheiden am 15.9. Das sind grob 8,5 Monate. Da Du nichts anderes schreibst, gehe ich davon aus, dass Dein Urlaubsanspruch fürs ganze Jahre 25 Tage beträgt. Dann beträgt der 8,5/12 Teil 17,7 Tage, aufzurunden auf 18. Der alte Arbeitgeber müsste Dir also, sofern meine Vermutung richtig ist, 7 Tage Urlaub ausbezahlen.

Dabei hat ihn nicht zu interessieren, zu welchem Unternehmen Du wechselst. Er muss mit dem neuen AG keinen Kontakt aufnehmen. Dir stehen aus dem alten Arbeitsvertrag 17 Tage zu. Solltest Du bis zum Ausscheiden mehr genommen haben, ist das das unternehmerisches Risiko.

Beim neuen Arbeitgeber erwirbst Du wiederum einen anteiligen Urlaubsanspruch. Der neue AG kann von Dir fordern, dass Du belegst, wie viel Urlaub Du bereits hattest, damit Du so nicht in den Vorteil von mehr Urlaubstagen hast, als Dir zustehen würden, wenn Du das ganze Jahr schon bei diesem AG beschäftigt wärst.

Aber nochmal: es ist völlig unüblich, dass der alte AG glaubt, mit dem neuen wegen des Urlaubs in Verbindung treten zu müssen.

Grüße

Hallo Pierre,

danke für die Antwort.
Ich habe aber die Info, das man auf jeden Fall den ganzjährigen Anspruch hat, sollte man nach dem 30.06. kündigen.
Und mein neuer Arbeitgeber hat sich auch nicht nach der Vergangenheit erkundigt. Ich habe ganz normal wieder den gesetzlichen Urlaub. Ich denke, das sind wirklich zwei paar Schuhe.
Habe aber ehrlich gesagt sehr widersprüchliche Angaben im Internet gefunden, daher dieser Post.
Irgend wo stand sogar etwas von einer Bescheinigung, die der alte Arbeitgeber über den Urlaub ausstellt.

Hallo,

du hast, wenn du mehr als 6 Monate dort gearbeitet hast, den vollen Jahresurlaubsanspruch.
(§4 BUrlG)
Die Urlaubstage, die du wegen Kündigung nicht nehmen konntest, sin abzugelten.
(§7, Abs. 4 BUrlG)

Der alte AG hat dem AN eine Bescheinigung über die bereits genommen Urlaubstage auszustellen.
(§6, Abs.2 BUrlG)

Der neue AG muss dann keinen Urlaub mehr gewähren, wenn der Urlaub bereits vom alten AG gewährt wurde.
(§6, Abs.1 BUrlG)

Es besteht kein Anspruch darauf, dass du den neuen AG benennst.
Ob du den neuen AG beschei***t oder nicht, hat dem alten AG egal zu sein.
Er muss deine Ansprüche erfüllen, ganz egal, ob der neue AG dir weiteren Urlaub, Gold bis zum Abwinken oder das Paradies auf Erden gewährt oder nicht.

Da der neue AG jederzeit mal beim alten AG anrufen könnte, würde man natürlich die verwirkten Urlaubsansprüche von sich aus dem neuen AG melden.

Hallo, Pierre???
Mehr als sechs Monate beschäftigt, nach de 30.06. gekündigt - da hat er den vollen Anspruch.

EDIT:
Dass er länger als sechs Monate beschäftigt war, stand da aber nicht. Bitte Fakten nachreichen.

EDIT2:
Nun lese ich: 2 Jahre beschäftigt. Also alles klar, voller Anspruch.

Ja ich war knapp 2 Jahre beschäftigt

Hallo,

ein Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. So steht es geschrieben.
Ich würde da mit offenen Karten spielen.

Hallo, ich habe ihnen sogar darüber erzählt und sie waren sehr verwundert über die Reaktion des alten AG. Trotz allem verweigern sie mir gar nichts. Ob ich dieses Jahr noch Urlaub nehme oder nicht, keine Ahnung, da ich ja erst anfange.
Also eventuell einfach sehr kulante Firma…

Das einzige Problem ist, das ich mir fast sicher bin, das der alte AG zu wenig Geld überweist.

Oh. Dann ist mein Wissen an dieser Stelle offenbar nicht mehr aktuell und ich bitte um Entschuldigung für die fehlerhafte Information.

Wie schon weiter oben geschrieben, habe ich da offenbar eine Wissenslücke oder veraltetes Wissen. Ich bitte auch an dieser Stelle nochmals um Entschuldigung.

Hallo,

wir reden hier über den „Umkehrschluß“ von § 5 Abs. 1 Lit. c BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Und der ist schon sehr alt.

Allerdings gilt diese Vorschrift uneingeschränkt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub. Für einen evtl. gewährten übergesetzlichen Urlaubsanspruch kann durchaus etwas anderes gelten - auch eine Zwölftelung bei Ausscheiden nach dem 30.06.

&Tschüß
Wolfgang