Hallo alle zusammen,
ich habe im vergangenen Jahr als Hilfskraft an meiner Fachhochschule neben dem Studium gearbeitet. Dabei hab ich im gesamten Jahr als Hilfskraft circa 10.000 € verdient.
Zusätzlich habe ich einen Lehrauftrag (Dozententätigkeit) erhalten, und dafür in dem Jahr 2800 € verdient. Für den Lehrauftrag gilt, dass ich die Summer selber versteuern muss.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob der Lehrauftrag unter den Sachverhalt der Übungsleiterpauschale fällt. Wenn dem so wäre, würden für 2400 € keine Steuern anfallen, sondern lediglich für den Betrag der über 2400 € hinaus geht, oder?
Und wo in der Steuererklärung muss ich diesen Betrag angeben?
Viele Grüße,
D.