Hallo Rumburak,
aber sicher doch, gerne.
Die Antwort müsste heißen: Der Gesamtbereich der Ergänzung.
Warum, das hatte ich auch beschrieben.
Grundreiniger für Lino sind IMMER pH-neutral. Die „Neutralisierung“ hatte ich (wie auch hier) in Anführungszeichen gestellt, da es keine klassische Neutralisierung im Sinne der Abpufferung von sauer oder alkalisch nach neutral ist.
Eine Neutralisierung einer Belagoberfläche nach Grundreinigung ist das vollständige Aufnehmen der zuvor auf die Linooberfläche aufgebrachten Reinigungslösung.
Mit Lackmuspapier, wie von Dir vorgeschlagen, kann man zwar erkennen, in welchem pH-Bereich sich eine wässrige Lösung befindet. Also kann man nach einer Grundreinigung mit einem alkalischen Mittel durchaus erkennen, ob hinterher ausreichend mit Wasser neutralisiert wurde. Falls NEIN würde das Lackmuspapier nach blau umschlagen.
Aber noch einmal: bei Lino-Grundreinigern gibt es nichts zu messen und nichts zu schauen. Die sind pH-neutral, da sie mit Emulgatoren und langkettigen (daher geruchsfreien) organischen Lösemitteln arbeiten!
Da sich Deine Gesamtanmerkung des Beitrages aber auf die Messung des pH-Wertes nach „Neutralisation“ bezog, war bzw. ist meine „Korrektur“ berechtigt.
Deine Frage „Welcher Schaden entstände am Fußboden durch die von mir vorgeschlagene Prüfung der Neutalisierung nach der Grundreinigung?“ ist wie folgt zu beantworten:
Durch eine durchgeführte Messung (hier: pH-Wert), ob nun sinnvoll oder nicht, kann kein Schaden entstehen.
Das Grundproblem, welches sich hinter einer unzureichenden Beseitigung der Grundreinigerreste (das wäre die Neutralisation, mit und auch ohne Anführungszeichen) auf einer Belagebene abzeichnen wird, ist das später dann fehlende Haftvermögen zwischen Belagoberfläche und Einpflegefilm.
Die Neutralisation dient damit alleinig dem Zweck, eine gut haftende Unterlage für die später aufgebrachte Einpflege zu bilden. Als Vorleistung quasi.
Ausreichend beantwortet?
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Mfg Klaus