Wie muss das EBIT-DA sein, damit eine Firma schwarze Zahlen schreibt?

Hallo Forum,

in der Überschrift stehts schon, hoffe dass ich hier richtig bin.
Wenn ich möchte, dass meine Firma schwarze Zahlen schreibt, kann ich dann ganz grob sagen, wie hoch das EBIT-DA sein muss?

Viele Grüße

Chris

Hallo Chris,

EBITDA (earnings before interest, taxes, depreciation and amortization) steht für Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen. Für die Grenze zwischen schwarzen und roten Zahlen, also ein Punkt, an dem gewinnabhängige Steuern noch nicht anfallen, wird Dir vielleicht die Redewendung begegnen, man müsse die Abschreibungen verdienen. Wurden nämlich die Abschreibungen verdient, sind damit Alterungen und Abnutzungen bezahlt, so dass nicht aus der Substanz gewirtschaftet wird.

Eine einzelne Kennzahl sagt i. d. R. wenig über ein Unternehmen aus. So bringt allein die Kenntnis des Ergebnisses vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen wenig bis nichts. Handelt es sich z. B. um ein Handwerksunternehmen, das im eigenen, langst bezahlten Gebäude mit irgendwann bar bezahlten Maschinen arbeitet und Aufträge aus dem Eigenkapital finanziert, muss nur die Abnutzung von Gebäude und Einrichtung übrig bleiben, damit das Unternehmen nicht aus der Substanz lebte und am Jahresende genau so dasteht wie zum Jahresbeginn.

Das gleiche Unternehmen im kreditfinanzierten Gebäude, mit kreditfinanzierten Maschinen und Finanzierung der Aufträge aus Krediten muss deutlich mehr Geld verdienen, um das Jahr mit +/- Null abzuschließen.

Ein drittes Unternehmen hat überhaupt kein Eigentum, weil vom Gebäude, über Maschinen und Fahrzeuge bis zur Büroeinrichtung alles gemietet oder geleast wurde. Solches Unternehmen muss die laufenden Miet- und Leasingzahlungen leisten, muss aber keine Abschreibungen verdienen, weil nichts aktiviert wurde, wie der Buchhalter anmerkte.

Nun weiß man aber immer noch nicht, ob der Unternehmer am Jahresende noch lebt oder zwischenzeitlich verhungerte. Es ist ein Unterschied, ob der Unternehmer ein Geschäftsführergehalt bezog oder ob er vom Unternehmerlohn lebt, also von einem Teil dessen, was nach Zinsen, Steuern und Abschreibungen übrig bleibt.

Und schließlich: Obwohl manche Leute Anglizismen und Kürzel für cooler halten, erweist es sich immer wieder als praktischer, sich hierzulande der deutschen Sprache zu bedienen. „Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen“ ist selbsterklärend, EBITDA nicht. Außerdem sind einschlägige Regelwerke in deutscher Sprache abgefasst, nicht in Suaheli.

Gruß
Wolfgang

Hallo Chris!

Was missfiel Dir an meiner Antwort, dass Du Dich zu einer Negativbewertung bemüßigt fühltest?

Die Frage lässt sich nicht beantworten. Deshalb versuchte ich zu erläutern, dass eine einzelne Zahl über ein Unternehmen wenig aussagt.

Es kann passieren, dass ein Inhaber trotz positivem Ergebnis vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen zwischen Kugel und Strick abwägt, um sich gerade noch rechtzeitig an die Bremer Stadtmusikanten zu erinnern, etwas Besseres als den Tod zu finden glaubt, die Mitarbeiter mit dem Gedanken an Insolvenzgeld vertraut macht und sich über die Formulare zur Insolvenzanmeldung und zur Beantragung von Hartz IV hermacht.

Positives EBITDA heißt noch lange nicht, dass auch nur ein einziger müder Euro Liquidität vorhanden ist. Möglicherweise gibt es ein bis unter die Decke gefülltes Warenlager, aber mit Paletten voller Schrauben kann man keine Zinsen bezahlen und keine Aufträge finanzieren.

Die Abschreibungen nicht zu verdienen, kann für begrenzte Zeit vertretbar sein, aber Zinsen und Steuern nicht bezahlen zu können, führt in aller Regel zu ernsten Problemen. Andererseits sind auch Konstellationen möglich, in denen man mit negativem EBITDA fröhlich der Zukunft entgegen sieht, den Mitarbeitern mit „Gut gemacht!“ dankt und man aus reichlich Liquidität erst einmal die Puppen tanzen lässt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

bitte entschuldige, ich bin schon seit Jahren hier nicht mehr aktiv gewesen - eigentlich wollte ich Dir ein „Sternchen“ geben, dasss es jetzt auch negative Bewertungen gibt, war mir nicht bewusst. Kann ich das auch zurücknehmen?

…also mein Problem ist folgende - rein hypothetische - Situation: ein Arbeitnehmer arbeitet in einem Dienstleistungsbetrieb, in einer gemieteten Immobilie, dieser Betrieb wurde vor einiger Zeit von einer Kette gekauft. Dem Arbeitnehmer wird in den Vertrag geschrieben: wenn das Ebit-DA über soundsoviel % ist, gibt es eine Beförderung und deutlich mehr Geld. Ansonsten Beförderung und G.-erhöhung erst in soundsoviel Jahren.
Jetzt kommt der Arbeitgeber auf den -nehmer zu und sagt: Also das Ziel werden wir wahrscheinlich knapp verfehlen, aber ich biete Dir etwas schlechtere Konditionen an mit leistungsbezogenen Tantiemen, d.h. du kannst ähnlich viel verdienen, wenn du die Leistungsziele erfüllst.

Daneben „hört“ man aber, dass das Unternehmen gerade so schwarze Zahlen schreibt dieses Jahr.
Ist dann damit zu rechnen, dass das Ebit-DA sagen wir mal, größer als 4 % ist?

Schöne Grüße,
Chris

Hallo Chris!

Viel verpasst hast Du nicht, jedenfalls nichts Positives.

Solche Regelung hat nur Sinn, wenn dem Arbeitnehmer die Zahlen des Unternehmens zugänglich sind. Sofern es sich um ein Unternehmen mit Veröffentlichungspflichten handelt (Kapitalgesellschaft), kann der Arbeitnehmer die Zahlen leicht beschaffen, allerdings mit zuweilen beträchtlicher Verzögerung.

Traditionell werden in kaufmännischen Aufzeichnungen Gewinne schwarz und Verluste rot geschrieben. Schwarze Zahlen zu schreiben, ist deshalb so zu verstehen, dass Abschreibungen verdient, Zinsen und Steuern bezahlt wurden.

Eine einzelne Kennzahl ist für 'n Arsch nicht aussagekräftig.

Gruß
Wolfgang