Hallo, man erwartet von mir eine Rechhnungsergänzung und ich bin mir nicht sicher wie sie aussehen. Bei einer Rechnung gibt es vorgeschreiben Bestandteile - und bei einer Rechnungsergänzung? Oder ist das nur eine Schreiben mit dem Betreff „Ergänzung zu Rechnung xxx von dd-mm-yyyy“ ?
Wahrscheinlich letzteres. Aus eigener Erfahrung würde ich schauen sowas zu vermeiden und einfach komplett korrigiert die Rechnung neu tippen mit den alten Daten Nummern etc. Und um Rückgabe oder Vernichtung des falschen Dokumentes bitten.
Danke,
klar versuche ich sowas zu vereiden, aber es ist nun mal passiert und eine neue Rechnung schreiben kann ich nicht, weil der Bezahler die Angaben beim überweisen verwendet hatte. Kann mir jemand einen Tipp geben, wie eine Rechnungsergänzung auszusehen hat.
Wahrscheinlich letzteres. Aus eigener Erfahrung würde ich
schauen sowas zu vermeiden und einfach komplett korrigiert die
Rechnung neu tippen mit den alten Daten Nummern etc. Und um
Rückgabe oder Vernichtung des falschen Dokumentes bitten.
Dann nenne bitte das Entscheidende, worum es geht bei deiner Rechnungsergänzung.
Was ist denn fehlerhaft?
Zumal
Ich habe eine Rechnungsnummer doppelt vergeben und möchte nun bei einer der beiden Rechnungen die Rechnungsnummer mit einem „-A“ erweitern. Ich habe mal einen Falle erlebt, wo eine doppelte Nummer vor dem Versenden der Rechnungen passierte. Da konnte man das noch auf der Rechnung selbst ändern (nachfolgende Nummern waren bereits versendet, weshalb die betreffen Nummer mit „-A“ erweitern mußte)
Dann nenne bitte das Entscheidende, worum es geht bei deiner
Rechnungsergänzung.
Was ist denn fehlerhaft?Zumal
Klingt harmlos, ist aber aus meiner Erfahrung aus Steuerprüfersicht ein Kriterium, dir alles anlasten zu wollen. Auch wenn immer wieder behauptet wird, eindeutige Nummern reichen und nicht unbedingt lückenlos müsse es sein.
Man solle sich bloß nicht täuschen lassen, wie Steuerprüfer dahinter her sind dir Unterstellungen zu unterstellen: nach dem Motto: Die Freiheit deine Unschuld zu BEWEISEN hast Du ja in einem Prozess. Er ist nur gehalten auf Verdachtsmomente zu prüfen. Besorge Dir ein gescheites Programm, das die Nummernfolge garantiert.
Z. B. WISO Mein Büro, sehr easy und übersichtlich. Daran hat man seine Freude.
Sicherlich weisst du auch nicht wie man eine Gutschrift als Stornorechung erstellt. Das ist das Einzige saubere Verfahren Storno zur Rechnung rücküberweisen und alles neu erstellen und überweisen lassen.
Unterschätze nicht welche Wirkung das auf einen Prüfer macht, mal eine A Nummer Rechnung zu haben!!
In dem Fall eine Rechnungsergänzung ist völlig riskant. Rechnungsergänzung werden bei Fehlern auf Vorsteueranspruch akzeptiert. Aber das hier ist ein anders Kaliber.
Glaube auch nicht bisher gings ja gut: Das wurde ja noch nie geprüft. Und wenn das mehrmals auftaucht hat der Steuerprüfer nur unangenehme Überraschungen für dich. Er sucht Kleinigkeiten und hält sich an den auf. Er ist nicht dazu da das Gesamtbild der Buchführung für okay zu deklarieren.
Also lerne besser daraus.
Vielen Dank für die Antwort und ja ich habe daraus gelernt, aber das kind ist jetzt schon in den Brunnen gefallen und ich weiß immer noch nciht wie eine Rechnungsergänzung auszusehen hat.
???
Vielen Dank für die Antwort und ja ich habe daraus gelernt,
aber das kind ist jetzt schon in den Brunnen gefallen und ich
weiß immer noch nciht wie eine Rechnungsergänzung auszusehen
hat.
Hallo. Das weiß ich leider auch nicht. Gruß - Helena