Wie muss ich die Datenschutzverordnung für Facebook Look-A-Like-Audiences anpassen?

Ich nutze Facebook Pixel auf meiner Unternehmens-Website sowie auch bestehende Newsletter-Abonnenten, um auf Basis dieser Daten sog. look-a-like audiences zu erstellen. Die Daten werden nicht für Retargeting-Zwecke verwendet, sondern nur für Neukunden-Akquise.

Um diese Praxis rechtskonform umzusetzen zu dürfen, muss ich wie genau meine Datenschutz-Verordnung anpassen? Reicht nur ein Opt-Out oder brauche ich zwingend auch einen Opt-in?

Veilen Dank vorab!

Was sagt denn dein bestellter Datenschutzbeauftragter dazu?

Wenn ich auf einer verranzten Webseite ungefragt (=opt-out) ausspioniert würde, dann wärst du als Handelspartner für mich schon gestorben. Und Opt-out ist ungefragt, weil ich schon mindestens einmal von dir ausgeschnüffelt worden bin, bevor ich dem widersprechen kann.

So geht man einfach nicht mit seinen Kunden um.