Ich nutze Facebook Pixel auf meiner Unternehmens-Website sowie auch bestehende Newsletter-Abonnenten, um auf Basis dieser Daten sog. look-a-like audiences zu erstellen. Die Daten werden nicht für Retargeting-Zwecke verwendet, sondern nur für Neukunden-Akquise.
Um diese Praxis rechtskonform umzusetzen zu dürfen, muss ich wie genau meine Datenschutz-Verordnung anpassen? Reicht nur ein Opt-Out oder brauche ich zwingend auch einen Opt-in?
Veilen Dank vorab!