Guten Abend,
folgender Fall: man erhält im Jahr 2016 aus seiner privaten BU eine Nachzahlung und eine Beitragserstattung für den Zeitraum 01.02.2015 bis 30.06.2015.
Wie wäre das ganze denn, falls überhaupt nötig, in der Steuererklärung anzugeben?
Guten Abend,
folgender Fall: man erhält im Jahr 2016 aus seiner privaten BU eine Nachzahlung und eine Beitragserstattung für den Zeitraum 01.02.2015 bis 30.06.2015.
Wie wäre das ganze denn, falls überhaupt nötig, in der Steuererklärung anzugeben?
Eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gehört in die Anlage R, eventuell auch in die Anlage KAP. Meist schickt einem das Versicherungsunternehmen eine Bescheinigung, auf der die steuerlich relevanten Daten stehen.