Hallo,
Hupen hörst du auf der Autobahn fast nicht. Also nicht außerhalb deines eigenen Autos.
Dem A kann nur nachgewiesen werden, dass er fahrlässig einen Fahrstreifenwechsel durchgeführt hat und dich dabei gefährdete.
Tatbestand des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges:
107100 Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten dabei andere. 30€, 0 Punkte
(warum eigentlich bekommt man für die tatsächliche Gefährdung weniger Strafe als für die wohlmögliche Gefährdung, etwa durch die Benutzung des Handys? Völlig unlogisch.)
Beim Unfall:
107101 Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall. 35€, 0 Punkte.
(Auch hier keinen Punkt zu vergeben, ist für mich nicht nachvollziehbar)
Nur mal als Beispiel, was ICH heute Böses gemacht habe:
Ich habe meine Freisprecheinrichtung (zum Einstecken in den Zigarettenanzünder) vom Beifahrersitz mit der rechten Hand aufgenommen und in den Zigarettenanzünder gesteckt. Bei laufendem Motor. Vor der Ampel. OK, ich musste dazu nicht einen Augenblick in die Richtung schauen. Ein Griff und gut war.
Aber es handelt sich unstrittig um ein elektronisches Gerät, was der Kommunikation dient. Und ich habe es benutzt und kurz in der Hand gehalten. Schuldig im Sinne der Leute, die unfähig sind, einen Gesetzestext so zu formulieren, dass er sinnvoll ist.
Vielleicht wäre das hier sinnvoller:
"Der Fahrzeugführer darf kein Gerät benutzen, wenn er es dazu so lange in der Hand halten muss, oder so lange seinen Blick auf das Gerät wenden muss, dass er sein Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann. Die Zeitdauer gilt sicher als überschritten:
- Bei stehendem, am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeug: 5 Sekunden
- Bei fahrendem Fahrzeug: 1 Sekunde."
In wie weit ist man eigentlich Führer eines Fahrzeugs, wenn dies geparkt ist, aber die Zündung an ist (etwa, weil das Gebläse laufen soll)?