Wie nennt man dieses Vergehen?

Weiß jemand, wie man dieses Vergehen nennt und mit welchen Konsequenzen man zu rechnen hätte:

BAB, dreispurig. Linke Spur PKW A. Mittlere Spur PKW B. Als B auf gleicher Höhe ist setzt A den Blinker und zieht rüber, läßt sich auch durch Hupen nicht davon abhalten, so daß B gezwungen ist, auf die linke Spur zu wechseln.

Es ist ja nichts passiert, aber wenn links nicht frei wäre, hätte B freie Auswahl des Unfallpartners gehabt…

OMG, der Fehlerteufel hat zugeschlagen! Richtig ist natürlich:
A rechts, B Mitte!

(Vom MOD nachträglich hier hereinkopierte Korrektur)

So wie ich mir die Situation vor Augen halte, wäre mir ein Ausweichen nach rechts viel naheliegender gewesen. Denn dabei weicht man dem einscherenden A ja aus, bei Wechsel nach links schneidet man dessen Weg und käme erst recht in Bedrängnis.

Man nennt das Straßenverkehrsgefährdung, Einscheren ohne ausreichend Sicherheitsabstand mit Gefährdung anderer- Verwarngeld 30 € (?)

MfG
duck313

B war schneller als A und fuhr dann neben ihm?
Was war denn mit dem rechten Fahrstreifen? Warum nutzt man diesen nicht und „tauscht“ stattdessen die Plätze?
Wäre bremsen keine Option gewesen?

Das nennt man Ordnungswidrigkeit. Die Folgen findet man unter TBNR 107100.

Gruß Crack

So weit würde ich nicht gehen, dann hätten wir täglich tausende von Straftätern auf den Straßen [§ 315c StGB] …

Gruß Crack

Also war B schneller als A und wollte diesen verbotenerweise rechts überholen?
wäre ne OWi -

?? war da jemand rechts? wenn nicht: warum rechte Spur nicht benutzt? Wenn ja: mit dem rechten Fuß das andere Pedal (Bremse) betätigen - wäre die bessere Alternative gewesen.

OMG, der Fehlerteufel hat zugeschlagen! Richtig ist natürlich:
A rechts, B Mitte!

Wieso nicht? Hat derjenige, der da ohne zu gucken die Spur wechselt, vielleicht niemanden gefährdet?

Haben wir ja wahrscheinlich auch.
Es passiert ja bei weitem nicht bei jeder Gefährdung etwas. Wenn aber nicht sehr häufig Gefährdungen stattfinden würden, hätten wir doch kaum Unfälle.

Das Problem ist, dass die einzigen Straßenverkehrsgefährdungen, die konsequent (wenn auch nur stichprobenartig) überprüft werden, die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit oder auch das Nichtbachten von roten Ampeln sind. Wobei da ja gar nicht immer tatsächlich eine Gefährdung vorliegt, was dann aber niemanden interessiert.

Sollte A unmotiviert die Fahrzeugspur gewechselt haben und B nicht übermäßig schnell zum Überholen angesetzt haben, müsste der A für den Unfallhergang verantworten.

In der Regel dürfte wegen unzureichend nachzuweisendem Unfallhergang die Frage der Verantwortlichkeit 1:1 ausgehen.

Letztlich ist ein Auto wie eine Waffe. Wer damit ´rumfuchtelt´ (mangelnde Sorgfalt bzw. Umsicht), darf sich über Querschüsse nicht wundern.

Grüße mki

Sicher hat er das.
Ist aber bei einer OWi auch schon der Fall, siehe dazu die schon erwähnte TBNR 107100 aus dem BKat, da heißt es: Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten dabei Andere.

Auch Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße werden nur als OWi, und nicht als Straftat geahndet, wie z.B. die „Gefährung des Straßenverkehrs“ eine ist.

Lies Dir doch §315c StGB mal durch, um diesen Straftatbestand zu erfüllen braucht es schon etwas mehr als einen fahrlässig durchgeführten Fahrstreifenwechsel, eine Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit oder Fahren bei Rot - selbst dann wenn es eine Gefährdung gibt.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315c.html

Gruß Crack

Hallo,

Hupen hörst du auf der Autobahn fast nicht. Also nicht außerhalb deines eigenen Autos.

Dem A kann nur nachgewiesen werden, dass er fahrlässig einen Fahrstreifenwechsel durchgeführt hat und dich dabei gefährdete.

Tatbestand des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges:
107100 Sie wechselten den Fahrstreifen und gefährdeten dabei andere. 30€, 0 Punkte
(warum eigentlich bekommt man für die tatsächliche Gefährdung weniger Strafe als für die wohlmögliche Gefährdung, etwa durch die Benutzung des Handys? Völlig unlogisch.)

Beim Unfall:
107101 Sie wechselten den Fahrstreifen und verursachten dabei einen Unfall. 35€, 0 Punkte.
(Auch hier keinen Punkt zu vergeben, ist für mich nicht nachvollziehbar)

Nur mal als Beispiel, was ICH heute Böses gemacht habe:
Ich habe meine Freisprecheinrichtung (zum Einstecken in den Zigarettenanzünder) vom Beifahrersitz mit der rechten Hand aufgenommen und in den Zigarettenanzünder gesteckt. Bei laufendem Motor. Vor der Ampel. OK, ich musste dazu nicht einen Augenblick in die Richtung schauen. Ein Griff und gut war.
Aber es handelt sich unstrittig um ein elektronisches Gerät, was der Kommunikation dient. Und ich habe es benutzt und kurz in der Hand gehalten. Schuldig im Sinne der Leute, die unfähig sind, einen Gesetzestext so zu formulieren, dass er sinnvoll ist.
Vielleicht wäre das hier sinnvoller:
"Der Fahrzeugführer darf kein Gerät benutzen, wenn er es dazu so lange in der Hand halten muss, oder so lange seinen Blick auf das Gerät wenden muss, dass er sein Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann. Die Zeitdauer gilt sicher als überschritten:

  • Bei stehendem, am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeug: 5 Sekunden
  • Bei fahrendem Fahrzeug: 1 Sekunde."

In wie weit ist man eigentlich Führer eines Fahrzeugs, wenn dies geparkt ist, aber die Zündung an ist (etwa, weil das Gebläse laufen soll)?

Ok ok, ich gebe es zu, ich hab mich nur an dem Wort ‚Gefährdung des Straßenverkehrs‘ orientiert und ansonsten nicht richtig gelesen.

Was hat das mit dem Ausgangsfall zu tun?
Oder willst du nur auf die Ungerechtigkeit hinweisen? Dann: tröst