Hallo, Nina,
- Klasse Gymnasium. Das Zeugnis mit den Noten haben wir noch
nicht erhalten. Es wurde uns ziemlich seltsam von der
Nichtversetzung mitgeteilt.
Das müsste ein Brief gewesen sein, der vom Schulleiter und evtl. noch vom Klassenlehrer unterzeichnet ist. Es ist ziemlich juristisch formuliert, weil garantiert mal jemand gegen eine Formulierung geklagt hat, … .
Das Kind war bei der entscheidenden Klassenarbeit krank. Das
Wissen für die Klassenarbeit saß und es wäre problemlos eine
gute Note gewesen. Damit wäre die Versetzung möglich gewesen.
Das heisst, dass alle Klassenarbeiten geschrieben wurden. Es liegt im Ermessen des Fachlehrers, ob er einen Schüler nachschreiben lässt oder nicht, das wurde bereits gesagt. (Notenbildungsverordnung)
Der Grund könnte darin zu suchen sein, dass eine entsprechende
Verbesserung der Gesamtnote rein rechnerisch nicht mehr
möglich gewesen wäre (…aber dazu müsste man sämtliche
Noten kennen).
Nein, dazu ist kein Lehrer verpflichtet. Er entscheidet ob nachgeschrieben wird oder nicht, völlig unabhängig von den Konsequenzen.
Da auch der Klassenlehrer die Empfehlung zur Wiederholung
unterstützt:
Gibt es vielleicht noch andere Fächer, in denen das Kind
„wacklig“ steht?
Natürlich, man bleibt nicht wegen der 5 sitzen, sondern weil man keinen Ausgleich dafür hat. Das bedeutet, dass bei einer Kernfach 5 alle anderen Kernfächer 4 sind. Falls es eine Nebenfach 5 wäre, müssten alle Fächer 4 sein. Und das ist in Klasse 7 wirklich nicht berauschend.
gibt es denn wirklich keine andere Wege mehr?
Das ist auf http://www.nachhilfe.de/schulsystem_bw.html#496
erläutert (Neuregelung der Versetzung) - aber auch hierauf hat
man keinen Rechtsanspruch, es entscheidet die
Klassenkonferenz.
Das Aussetzen der Versetzungsentscheidung mit Nachprüfung im nächsten Schuljahr entscheidet - wie schon gesagt - die Klassenkonferenz, mit Beteiligung der Schulleitung.
Ich werde um eine Probeversetzung bitte, mehr kann ich ja wohl
nicht machen. 
Das geht schon nicht mehr, weil die Klassenkonferenz entschieden hat. Bei der Versetzungskonferenz werden alle Möglichkeiten nach §1.3, §1.6 und §3 in Betracht gezogen.
Ich war gerade wieder in mehreren Klassenkonferenzen und die Lehrer machen es sich wirklich nicht leicht, ebenso würde ich warnen von einer „Verschwörung“ zu reden.
Das einzige was funktionieren könnte wäre das Widerspruchsverfahren. Du legst Widerspruch gegen die Entscheidung ein (formlos), dann muss der Schulleiter reagieren und Abhilfe schaffen, falls nicht, dann wird das Regierungspräsidium zuständig und das wird die Notenentscheidung überprüfen. So wie ich das sehe, ist kein Fehler passiert. Ich unterstelle, dass auch ein Protokoll richtig erstellt wurde und kein Verfahrensfehler passiert ist. Also kannst du dir die Beschwerde sparen oder du planst noch den Gang zum Verwaltungsgericht.
Deine Tochter hat alles in allem kein tolles Zeugnis, denk dran, dass in Klasse 8 eine zusätzliche Sprache oder NWT auf sie zu kommt. Mit einer Kernfach 5 und sonstigen Kernfach 4ern hat sie schon genug damit zu tun ihre Lücken zu schließen. Mit einem weiteren Hauptfach wird das sicher nicht leichter.
Gruß
MK