Wie niedrig kann man den Anteil fürs Grundstück bei einer Eigentumswohnung beim Nptar angeben

Hallo.
Ich kaufe eine Wohnung. 48qm. 5 Parteien Haus. Kaufpreis 33000. Rücklagen ca. 5000 für die Wohnung vorhanden. Wie niedrig kann man den Grund und Boden hier ca. angeben im Notarkaufvertrag damit es glaubwürdig ist fürs Finanzamt. Ich will den Wert möglichst gering halten weil der ja nicht abgeschrieben werden kann bei der Steuer.
Vielen Dank schon mal!

Altenau im Harz? Innenstadtlage München?

… wegen Steuerhinterziehung? Es gibt Bodenrichtwerte, bei der Gemeinde normalerweise, und das Finanzamt kennt die Bodenwerte, aus den Steuerdaten zu allen der fuenf Eigentumswohnungen. Sie haben dazu eine eigene Meinung.

Nein nicht Steuerhinterziehung. Man kann direkt beim Notar den Anteil eintragen lassen in den Kaufvertrag. Das ist dann bindend. Aber ich weiß nicht ob es ok ist wenn ich 2000 Euro Grund und Boden angebe

Hallo,

Bindend für wen? Das Finanzamt hat sicher eine eigene Meinung zu „Freundschaftspreisen“.

Woher hast Du diesen Wert? Aus der Luft gegriffen?

Rechne mal nach: Gesamte Grundstücksgrösse mal Bodenrichtwert (siehe oben). Daraus errechnest Du den Anteil, der auf Deine Wohnung entfällt - der ergibt sich (auch) aus dem Grundbuch. Dann hast Du eine Hausnummer. Eine große Unterschreitung dieses Wertes würde ich mir nicht leisten.

Gruß
Jörg Zabel

Nur neugierdehalber: Wo in Deutschland gibt es derart billige Wohnungen? In Freiburg bekommt man dafür noch nicht einmal einen begehbaren Wandschrank.

:paw_prints:

Ok vielen Dank. Dann werde ich das mal so berechnen und dank ca. 20 % abziehen.
Denke dann muss das Finanzamt das anerkennen wenn das im Kaufvertrag verankert ist. Hier eine Info dazu die ich gefunden habe:

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Südl. Baden Württemberg

da denkst Du falsch und so steht es auch nicht in dem Link !
Und mit „steht im Kaufvertrag“ an sich hat es gar nichts zu tun.

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Ganz im Gegenteil. Selbst wenn die Bude in Nusplingen oder Pfronstetten liegen sollte - die Angabe „südliches Baden-Württemberg“ ist ungefähr so genau, wie wenn man dem Dokter auf die Frage, wo es denn weh tut, antwortet „Ha ja, mehr so innen!“ - zeigt der genannte Preis deutlich, dass der Anteil des Kaufpreises, der auf Grund und Boden entfällt, deutlich näher bei vierzig als bei zwanzig Prozent liegt; es gibt haufenweise Lagen im „südlichen Baden-Württemberg“, wo der genannte Kaufpreis nur einen Sinn gibt, wenn sechzig Prozent davon auf Grund und Boden entfallen.

Wie bereits ausführlich erläutert wurde: Die Leute vom FA kennen die Bodenrichtwerte für den Ort und für die Lage, wo das Objekt liegt. Wenn man im Einzelfall etwas anderes beweisen möchte - ja, das geht in Einzelfällen durchaus, die Richtwerte heißen nicht umsonst Richtwerte -, muss man dafür ziemlich früh aufstehen und darf vor allem nicht den Fehler machen, das alles ganz gemütlich auf sich zukommen zu lassen, mit dem Gedanken „Eigentlich müsste das jetzt klappen.“

Grundregel, die noch nicht genannt wurde: Bei jeder „guten Idee“, wie man das Finanzamt bescheißen könnte, muss man grundsätzlich davon ausgehen, dass vorher schon ungefähr elftausend andere Steuerpflichtige genau diese Idee hatten.

Schöne Grüße

MM

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