Wie oft darf ein Hersteller Nachbessern und muss es immer der selbe Mangel sein?

Angenommen man hat eine neue Waschmaschine gekauft(2 Jahre Garantie).
Nach einem Monat wird die Türdichtung ausgetauscht weil es die Wäsche zerreist.
Nächsten Monat tritt z.B. Wasser aus der Waschmaschine aus und es wird so denkt man behoben.
Am nächsten Tag tritt wieder Wasser aus der Waschmaschine aus.

Jetzt ließt man überall, dass der Hersteller 2x Nachbessern kann. Aber es steht nirgendwo ob der Fehler immer der selbe sein muss, damit man sein Umtauschrecht bekommt. Und was ist mit Kettenartigen Defekten, wo jeder Fehler anders ist?

Wer weis das?

Dann erzähl mal, worauf sich die bezieht. Der Garantiegeber (normalerweise der Hersteller) kann nämlich bei einer Garantie alles mögliche in den Garantievertrag schreiben.

Wenn du gar nicht die Garantie meinst, sondern die gesetzliche Sachmängelhaftung: da muss es jedesmal der selbe Mangel sein, bevor ein Anspruch auf Rückgabe besteht.
https://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
und die Paragraphen 437 und 439 kurz davor sind dafür interessant.

Was meinst Du mit Umtauschrecht ?
Das Recht statt Reparatur ein Neugerät zu bekommen ?

Es wäre ja widersinnig und lebensfremd wenn man ständig das Gerät reparieren lassen müsste solange es immer andere Fehler wären.
Es sind gerade die Anzahl der Mängel (in kurzer Zeit) die dann unzumutbar werden und nicht mehr hingenommen werden müssen.
Es ist dann doch eher anzunehmen das Gerät ist ein sogenanntes „Montagsmodell“ was voller Fehler steckt die nach und nach zu Tage treten. Reparaturen haben keinen Zweck und beheben nicht das Grundproblem der unzuverlässigen Maschine.

Beim Auslaufen nach einer Reparatur könnte man an einen Handhabungsfehler des Monteurs denken . Was kein gutes Licht auf seine Qualifikation und Sorgfalt werfen würde !

Tipp: Lass den Mangel nochmals beheben und kündige dem Verkäufer schriftlich an dass man sich weitere Schritte vorbehält sollte die Reparatur misslingen oder neue Mängel auftreten.

MfG
duck313