Wie oft ist Entnahme aus Wohnriester möglich?

Guten Tag,
es stellt sich die folgende Situation dar:

Ich möchte einen Wohnriester abschließen um damit die 300 Euro Jahresförderung für unseren Junior sowie die 154 Euro für mich zu kassieren. Ferner werde ich die restliche Summe bis zu den 2100 Euro förderfähige Höchstsumme pro Jahr zuschießen.

Ab 2014 ist es ja möglich, Entnahmen ab 3000 Euro Mindestsumme aus diesem Vertrag zu entnehmen um z.B. eine Sondertilgung für unser Häuschen vorzunehmen.

Mir ist klar das hierzu ein Antrag bei der ZfA gestellt werden muss und die Prüfung dieses Antrages ca. 3 Monate dauert.

Jetzt aber die eigentliche Frage:
Nach 2 Jahren Ansparzeit sind ja effektiv 4200 Euro (zzgl. ein paar Euro Zinsen) auf dem Konto angespart. Darf ich diese 4200 Euro dann entnehmen, 2 Jahre warten und dann das gleiche wieder von vorne beginnen?

Hintergrund ist einfach das ich keine Lust habe das Geld miserabel verzinst auf dem Riester-Konto liegen zu lassen und es lieber als Sondertilgung verwenden würde.

Der Vertrag wird ja dann quasi immer wieder auf null gesetzt. Ist das zulässig oder kann der Anbieter des Wohnriesters dieses Vorgehen verhindern? Er hat ja im Endeffekt von diesem Vertrag nicht wirklich viel (mal von der Abschlussgebühr abgesehen).

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

Torsten

Hallo Torsten,

von mir gibt es heute keine Antwort - da Wohnriester - nicht unser Beratungsgebiet ist aber eine Empfehlung gebe ich hier gerne in Richtung eines Kollegen der auf diese
Gebiet 100%ig Spezialist ist:

Das ist der Herr Andreas, zu erreichen http://www.mein-bauspar-vergleich.de/ macht online Beratung und online Vergleiche. 

Vielleicht noch einen Gruß von mir (Ute Goebels, Bad Kissingen)

Sonnige Grüße
Ute

Moin Torsten,

die beste Möglichkeit bietet hier meiner Meinung nach ein Fondssparplan, z.B. von der DWS. Dort können auch jährliche Entnahmen gemacht werden und es fallen, wenn du es richtig anstellst, auch keine besonders großen Abschlusskosten an.

Wichtig! Die Beantragung und Genehmigung auf Wohnriester erfolgt immer über die Zulagenstelle (ZfA). Dort solltest du auch vorab nachfragen, ob dein Projekt so durchführbar und förderwürdig ist.
Vor allem. ob du mehrmalige Anträge (jährlich) für ein und das gleiche Wohnobjekt stellen kannst.

Da bei einen guten Riester-Fondssparplan sogar eine höhere Rendite erreicht werden kann, als ggfs. du Zinsen im Kredit zahlen musst, könnte es vielleicht interressant sein das Darlehen erst endfällig abzulösen…

Ich empfehle übrigens die DWS Top-Rente. Die kannst du bei Fondsdicountern wie AVL oder fonds4less.de fast ohne Kosten abschließen.

ZfA:
Telefonisch zu speziellen Fragen
Zur Klärung Ihrer speziellen Fragen erreichen Sie einen persönlichen Ansprechpartner der Sachbearbeitung unter der Telefonnummer
Tel.: 0 33 81 - 21 22 23 40
zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
Montag bis Donnerstag
von 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag
von 08:00 - 15:00 Uhr

Grüße von der Ostsee
Björn

Gute Frage. Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht. Ich schliesse mich aber den Kollegen an, dass es sicher sinnvoller ist einen Fondssparplan (DWS passt da gut) zu machen und den endfällig, also bei Rentenbeginn zu entnehmen. Der Zinsgewinn dürfte wesentlich größer sein, als die Zinsen für den Kredit. Mit einem Banksparplan oder einem Wohnriester-Bausparvertrag (halte ich persönlich für Quatsch) sind die Zinsen natürlich so niedrig, dass man auf solche ideen kommt wie Du :smile:)

Unter www.zinsen-berechnen.de gibt es einen kostenlosen Hypothekenrechner, bei dem man mit jährlichen Sondernzahlungen etc rechnen kann, ab welchem Zinssatz (Rendite pro Jahr) sich die Anlage mehr lohnt, als die Sondertilgung.

Natürlich muss man die Abschlusskosten berücksichtigen. Für den Investment-Laien empfehle ich eher die RiesterRente Premium der DWS, diese hat aber höhere Kosten. Man kann aber mit etwas Suche auch erheblichen Rabatt bekommen. Hier lohnt aber die jährliche Entnahmen nicht, da die Schwankungen sich erst über mehrere Jahre ausgleichen. Ansonsten muss man jedes Jahr selbst ermitteln, ob es ein gutes Anlagejahr war, bevor man entnimmt und falls nicht wartet man.

Zur Klärung ob eine „regelmäßige“, also mehrmalige Entnahme für die selbe Immobilie überhaupt geht, sollte man zum einen die Zulagenstgelle anrufen und zum anderen mal die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Bei weiteren Fragen einfach melden.

Grüße aus Stuttgart
Volker