Guten Tag,
es stellt sich die folgende Situation dar:
Ich möchte einen Wohnriester abschließen um damit die 300 Euro Jahresförderung für unseren Junior sowie die 154 Euro für mich zu kassieren. Ferner werde ich die restliche Summe bis zu den 2100 Euro förderfähige Höchstsumme pro Jahr zuschießen.
Ab 2014 ist es ja möglich, Entnahmen ab 3000 Euro Mindestsumme aus diesem Vertrag zu entnehmen um z.B. eine Sondertilgung für unser Häuschen vorzunehmen.
Mir ist klar das hierzu ein Antrag bei der ZfA gestellt werden muss und die Prüfung dieses Antrages ca. 3 Monate dauert.
Jetzt aber die eigentliche Frage:
Nach 2 Jahren Ansparzeit sind ja effektiv 4200 Euro (zzgl. ein paar Euro Zinsen) auf dem Konto angespart. Darf ich diese 4200 Euro dann entnehmen, 2 Jahre warten und dann das gleiche wieder von vorne beginnen?
Hintergrund ist einfach das ich keine Lust habe das Geld miserabel verzinst auf dem Riester-Konto liegen zu lassen und es lieber als Sondertilgung verwenden würde.
Der Vertrag wird ja dann quasi immer wieder auf null gesetzt. Ist das zulässig oder kann der Anbieter des Wohnriesters dieses Vorgehen verhindern? Er hat ja im Endeffekt von diesem Vertrag nicht wirklich viel (mal von der Abschlussgebühr abgesehen).
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Torsten