Hallo,
wir wohnen in Miete. Nun soll die Wohnung verkauft werden. Der beauftragte Makler erwartet nun von uns, dass wir uns den Freitag immer für eventuelle Besichtigungstermine freihalten. Kann er das verlangen?
Ich muss dazu sagen, dass der Makler die Interessenten immer nur vorbei schickt und noch nicht einmal bei einem Termin dabei war, da er über 200 km weit entfernt ist.
Nein.
der Makler schon gar nicht.
Und in Ansprache mit euch wäre ein Termin pro Woche sicherlich angemessen, am besten wenn der Makler mehrere Interessenten bündelt und einen gemeinsamen Termin durchführt.
Aber auf Abruf muss der Mieter nicht bereit sein, kurzfristig jemanden hineinzulassen. Man kann freitags als Tag schon festhalten, aber den genauen Tag/Uhrzeit muss man schon rechtzeitig vorher wissen.
Und das weder Makler noch Vermieter anwesend ist ?
MfG
duck313
Lies mal rein, das der Berliner Mieterverein zum Thema „Besichtigung“ schreibt:
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-164-das-besichtigungsrecht-des-vermieters.htm#2-Wer-darf-die-Wohnung-besichtigen
Das ist ja das tolle an den Mietervereinen: immer lösungsorientiert und konstruktiv.
Wieso sollte man allen Beteiligten das Leben auf diese Art und Weise schwermachen, ohne selbst davon etwas zu haben? Im Gegenteil: man macht einen Termin aus, trifft auf den Makler mit Kopie der Vollmacht, schickt den dann nach Hause, um anschließend wieder einen Termin zu machen, der entweder in die Arbeits- oder Freizeit fällt. Wie blöd oder prinzipienreiterisch muß man denn sein, um an so etwas Gefallen zu finden?
Hallo,
dazu gibt es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen. Mindestens 24 Stunden seien Termine anzukündigen und ein- bis zweimal in der Woche zwei bis drei Stunden hinzunehmen. Zieht sich die Besichtigungsphase länger hin, kann auch ein Sammeltermin einmal monatlich schon genug sein.
Bietet dem Makler doch an, ihm den späten Freitagnachmittag (oder was auch immer Euch am besten paßt) bis 24 Stunden vorher freizuhalten. Falls bis dahin keine Äußerung kommt, verfällt der Termin. So hat er seinen regelmäßigen Termin und ihr eine gewisse Flexibilität.
Gruß
C.
Du liest da etwas raus was weder inhaltlich noch sinngemäß gesagt/gemeint wurde.
Das kann schon rationale Gründe haben.
Möglicherweise ist es im Interesse des Mieters, den Verkauf zu erschweren, da bei einem geplanten Verkauf das Damoklesschwert der Eigenbedarfskündigung oder der umfassenden Sanierung mit anschließender Mieterhöhung droht. Manche Mieter versuchen deswegen, die Verkaufsbemühungen zu torpedieren.
Ok, was steht denn da? Etwa, daß man sich kooperativ verhalten sollte? Vermutet der Mieterverein, daß Kolonnen von Maklern unterwegs sind, die aus purer Langeweile Wohnungen anpreisen, ohne dafür vom Vermieter beauftragt worden zu sein? Und wo ist der praktische Unterschied zwischen Vollmacht und Kopie?
Die ganze verlinkte Seite trieft nur davon, dem Vermieter ohne Grund das Leben schwerzumachen. Siehe:
Bei überraschenden Besuchen von Vermieter, Makler oder Kaufinteressenten: „Mir passt das jetzt leider gar nicht; bitte melden Sie sich schriftlich an. Auf Wiedersehen!“ (Tür zu, keine Diskussionen! Unhöflich ist es, Sie so zu überfallen.)
Natürlich ist das unhöflich, aber wenn es den Mieter in dem Moment nicht stört…? Wo ist dann das Problem? Es hätte der Hinweis gereicht, daß man den Vermieter ohne Anmeldung nicht hereinlassen muß. Die Aufforderung, dem Vermieter immer die Tür vor der Nase zuzuknallen, wenn der unangemeldet aufläuft, ist reine Schikane. Wenn es einem nicht paßt: OK. Aber grundsätzlich?
Solche Tipps gibt nur, wer den Vermieter grundsätzlich als Feind begreift und das ist völlig kontraproduktiv. Wer so agiert, braucht sich nicht zu wundern, wenn der Vermieter irgendwann auch anfängt, den Mieter aus purer Schikane zu nerven und bspw. wirklich kleinere Reparaturen vom Mieter zahlen läßt (was in der Regel nicht der Fall ist - trotz Standardklausel in den Mietverträgen) oder Arbeiten am Objekt verrichten läßt, wenn sie den Mieter am meisten nerven (Handwerkerbesuche zwischen zehn und zwölf sind z.B. super; da kann sich der Mieter gleich einen Tag Urlaub nehmen) usw.
„Versuchen“ ist das richtige Wort. Damit ist man nur lästig, aber niemals erfolgreich.
Und dann beklagt sich dieses eklige Pack dass es in D nicht genug Wohnungen gibt. Widerlich. Wer da noch vermietet hat ganz schön einen an der Waffel.
Zitat aus o.g. Link: „Zeigt er Ihnen nur eine Fotokopie, können Sie ihn vor der Tür stehen lassen.“
und: „Ist Ihnen der Termin ungelegen, so können Sie ihn absagen…“
Fehlt es dir etwa an Lesekompetenz?
Ich denke, dass die Mietervereine genügend schlechte Erfahrungen mit Vermietern gemacht haben.
Wenn es ums Geld und um verbriefte Rechte geht hört die Freundschaft ganz schnell auf.
Oder kannst du mit einer Kopie eines Geldscheines bezahlen?
Ordentliche Dokumente sind eben nur im Original gültig.
Gruß
Bernd (Mieter)
Moin,
es gibt Vermieter, die betrachten ihre Mieter auch nicht gerade als Freund. Geben einem keine „private“ Kontaktmöglichkeit, man solle sich im Laden (Verkaufsgeschäft) melde. Ist dort aber nie anzutreffen oder lässt sich verleugnen. Fragt man nach einer Liste von „Notfallhandwerkern“ die man in einem solchen kontaktieren kann gibt’s die Antwort „Er seie der Notfallhandwerker“. Protokollierung der Heizungsstände bei Wohnungsübergabe findet er auch schon etwas merkwürdig und überflüssig. Hat man einen Schaden an der Mietsache (undichtes Fenster etc) schickt er nach der x-ten Aufforderung mal einen „Handwerker“ vorbei = ungelernte Kraft die nichts weiß, nichts kann und nichts repariert.
Ich hatte auch schon Vermieter, die verstanden gar nicht, wozu ein Fenster durch das es im Winter eisig durchzog ein Dichtungsgummi benötigt (haben sie auch nicht ersetzen lassen trotz Aufforderung) oder andere die völlig verständnislos darauf reagierten, als ich eine Reinigung verlangte: Die Toilettenabwässer der Wohnungen über mir hatten sich in meinen Küchenschränken, dem Küchenfußboden und dem beteppichten Flur ergossen.
Da braucht man sich doch über ein Feinbild nicht zu wundern und o.g. Beispiele aus dem persönlichen Umfeld waren immerhin noch natürliche Personen. Institutionelle Vermieter kochen da manchmal mit ganz anderem Wasser hört man. Wer mag es da den Mietervereinen verdenken auch ihre Klientel mit den nötigen Tipps auszustatten?
VG
J~
Jetzt ist mir zumindest klar, wieso Du unhöfliches Verhalten völlig normal findest.
Mit einem kopierten Pass kann man auch nicht ausreisen und dennoch soll man immer eine Passkopie dabei haben, um im Zweifel nachweisen zu können, wer man ist. Wo genau soll das Problem liegen, wenn der Makler eine Kopie einer Vollmacht dabei hat? Hat er sich die Kopie auf dem Schwarzmarkt für Vermietervollmachten besorgt? Will er klammheimlich eine Wohnung verkaufen, die er gar nicht verkaufen darf? Hat der Makler einfach auf gut Glück irgendwo geklingelt, um eine Wohnung zu besichtigen?
Offensichtlich alles Quatsch. Sich das Original zeigen lassen zu wollen, ist ganz offensichtlich reine Schikane und deswegen unnötig. Genauso könnte man von einem Vermieter verlangen, daß der einen beglaubigten Grundbuchauszug und seinen Personalausweis vorlegt, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt, aber das würde man sich natürlich nicht trauen, weil man dann Angst hätte, die Wohnung nicht mieten zu können. Ist man aber erst einmal Mieter, glauben manche anscheinend, sich jeden Quatsch und jede Nickligkeit erlauben zu können.
Hallo,
wenn man so etwas bei der Übergabe erlebt, sollte man die Wohnung nicht nehmen und wenn einem der Umgang zu doof und kompliziert ist, sucht man sich halt eine neue Wohnung, wenn es einen zu sehr nervt. Im übrigen steht auf der Seite vom Mieterverein nicht, daß die vorgeschlagene Verhaltensweise nur dann anzuwenden ist, wenn der Vermieter ein Idiot ist. Im übrigen stellt sich mir gerade die Frage, warum man sich selber aufführen sollte wie ein Arschloch, nur weil der Vermieter eines ist. In jedem anderen Fall sollte man das erst recht nicht.
Gruß
C.
In diese Kerbe, in die ich allzu gerne haue, wollte ich eben auch noch schlagen. Als ich neulicherweise meine Wohnung vermietete, hatte ich in der ersten und einzigen Runde drei Interessenten. Die ersten fragten, ob sie einen Teil des Gartens in einen Kräutergarten umwandeln durften. Die zweiten beklagten, die Wohnung sei zu dunkel und der eine Raum zu klein und der dritte fand in gebrochenem Deutsch auch etwas zu meckern (ich weiß nicht mehr, was es war). Jedenfalls dürfte klar sein, für welche Bewerber ich mich entschied. Die restlichen 30 Interessenten, die die Wohnung anhand der Bilder anscheinend auch nicht so ganz furchtbar fanden wie Paar 2 und 3 (keine Ahnung, warum die überhaupt da waren), habe ich gar nicht erst eingeladen.
Moin,
da war ich nicht der Mieter sondern nur die Begleitung bei der Übergabe. Hab halt solche Sachen angesprochen wie Notierung der Heizungsverbrauchsmesser, hängende Türen und lose Thermostate. Man merkte deutlich, dass dem Vermieter das nicht recht war. Auch wollte er „aus Prinzip“ einen Teil der Mietsache (Abstellraum auf halber Treppe) nicht in den Vertrag aufnehmen, damit man darauf keinen Rechtsanspruch hat.
Ein paar Kleinigkeiten habe ich dann einfach selbst als Freundschaftsdienst repariert (am Wasserhahn war warm und kalt vertauscht, die Klotür ließ sich nicht abschließen) damit sich der Mieter da nicht rumärgern muss.
und wenn einem der Umgang zu doof und kompliziert ist, sucht man sich halt eine neue Wohnung, wenn es einen zu sehr nervt.
Bei einem ausgeglichenen Machtverhältnis am Markt würde ich dir ja zustimmen. Leider aber können sich Vermieter unverschämtes Verhalten leisten. Wirft dir ja niemand vor, dass du auch so bist. Aber viele Mieter machen offenbar schlechte Erfahrungen. Der größte Vermieter in Deutschland zB sieht sich IMHO doch auch gar nicht als Vermieter sondern als Händler von Wohnungen/Geld/wasweißich. Da hört man ganz andere Sachen als einen fairen Umgang. Mit die als Einzelperson, die hinter ihrem Wort und Abmachungen steht ist das sicher nicht vergleichbar. So gesehen bist du sicher nicht das „Feindbild“ der Mieterbunde.
VG
J~
Einerseits ja andererseits:
§ 174
Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
1Ein
einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen
gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine
Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus
diesem Grunde unverzüglich zurückweist. 2Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn >der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.
Die Besichtigung einer Wohnung ist kein Rechtsgeschäft.
ist sie nicht Teil des Rechtsgeschäftes zwischen Mieter und Vermieter und beide Parteien sind daran gebunden?
Zu einem Rechtsgeschäft gehören Willenserklärungen, die bei Übereinstimmung zum Abschluß führen. „Ich will hier rein“ ist zwar eine Willenserklärung im sprachlichen Sinne, aber nicht im juristischen Sinne dergestalt, daß ein „ja, OK“ zu einem Besichtigungsvertrag oder ähnlichem führt.
Im übrigen geht es im genannten Paragraphen um einseitige Rechtsgeschäfte - also Anfechtung, Kündigung. Hat mit dem Fall auch nichts zu tun. Der Paragraph soll verhindern, daß Idioten durch die Lande ziehen, sich als Bevollmächtigte ausgeben und für andere Menschen bspw. Miet- oder Arbeitsverträge kündigen.