Wie ohne Mietvertrag in WG Hartz IV beantragen?

Ich muss/möchte übergangsweise (vermutlich 2-3 Monate) Hartz IV beantragen. Dem steht im Grunde auch nichts entgegen, nur weiß ich nicht wie ich denen meine Mietsituationen erklären soll.
Ich wohne in einer 4er Wohngemeinschaft und wir haben keinerleri Mietverträge, also keinen Hauptmietvertrag und auch keine Untermietverträge. Der Vermieter bekommt die gesamte Miete von einem WG-Konto (auf dem Namen eines Bewohners geführt) überwiesen und die Beweohner zahlen ihren Teilbetrag auf dieses Konto ein. Die Nebenkosten werden auch von diesem Konto aus beglichen.
Sollte ich mir nun eine Mietbestätigung (reicht sowas? ich habe eigentlich kein interesse jetzt einene Vertrag mit ihm abzuschließen) vom Vermieter holen und die durch vier teilen und dann die Nebenkosten noch aufschlüsseln oder sollte ich einen Untermietvertrag mit einem Mitbewohner abschließen?
Kommen die mir da krum von wegen Bedarfsgemeinschaft etc.? Was sind da die Stolpersteine?
Wir sind definitiv keine Bedarfsgemeinschaft, meine Mitbewohner würder mir den Vogel zeigen, schön wärs :wink:
Ist halt alles nur informell geregelt.
Danke schon einmal,
PL

Hallo,
für die ARGE reichen nach Gesetz die Kontoauszüge, in denen die Mietzahlung deutlich wird.
Ansonsten kannst du ja einen Dreizeiler mit Warm- und Kaltmiete mit dem Vermieter machen.

Die ARGE muss im Übrigen die Bedarfsgemeinschaft nachweisen…

Gruß
strandperle02

hallo peter,

du wirst nicht drum herum kommen, einen mietvertrag mit deinen mitbewohnern abzuschließen. das amt interssiert nur, was sie schwarz auf weiss haben. was nicht belegt ist, wird auch nicht bezahlt. es muss auch einen hauptmietvertrage geben, aus dem die gesamtfläche hervorgeht. die nebenkosten müssen auch einzeln aufgeführt werden.
dein anteil ergibt sich aus den von dir genutzten flächen. z.b. ein zimmer von dir genutzt zu 100%, bad, küche, flur usw. zu 25% (bei 4 parteien)… das ist zwar ein bisschen papier- und rechenarbeit, aber es lohnt sich.
ggf. kommen die vom amt auch in die wohnung und überprüfen vor ort die wohnverhältnisse, insbesondere ob du dein zimmer alleine bewohnst.

schöne grüsse,
hansemann

Hallo Herr Lem,

WG ist schwer denen beizubringen.

Am besten wird es m.E. sein, wenn Sie mit einem der Mitbewohner einen Untermietvertrag über Ihren anteiligen Mietzins und die Nebenkosten machen.

Wg. bedarfsgemeinschaft wird es keine robleme geben, da ja jeder sein Eigenes hat.

Viel Erfolg.

Hallo PL,
endlich mal eine leichte Frage :smile:

Grundsätzlich gilt: ohne Nachweise keine Kohle!
Ein Untermietvertrag nützt dir nur etwas, wenn Du den Hauptmietvertrag mit vorlegen kanst, damit die Arge Mietwucher ausschließen kann.

Hast du KEINEN Hauptmietvertrag, bekommst Du kein Geld. No Way! - So einfach ist das beantwortet.

Du kannst Dir eine Mietgenehmigung vom Vermieter holen. Diese muss die Kosten für Miete, Nebenkosten und ggf. Heizung für die gesamte WG genau aufschlüsseln und die Personenzahl der Mieter angeben. Dann hast Du Chancen anteilige „Kosten der Unterkunft“ (KDU) zu bekommen. Sonst nicht. Aus die Maus.

Eine Bedarfsgemeinschaft gibt es nur mit leiblichen Kindern, Eltern oder dem Ehepartner. bzw. nach einem Jahr des Zusammenwohnens auch mit dem nichtehelichen Partner, wenn gemeinsam von einem Konto gewirtschaftet wird.
Also hier keine Sorge, Du bist eine einzlene BG innerhalb der WG :smile:.

Hast Du vorher bei den Eltern gewohnt, oder bereits schon Leistungen bezogen? Dann brauchst Du erst die Auszugs- bzw. Umzugsgenehmigung der ARGE, sonst gibt es eh keine KDU.

Ohne KDU liegt Dein Bedarf derzeit bei 359 Euro. Falls Du ohne ARGE-Genehmigung aus- oder umgezogen bist, wird im Regelfall um 20% auf 287 Euro gekürzt.

So sind die Fakten, auch wenn Du gern anderes gehört hättest.

VIel GLück wünscht Dir
Gwenhyfar

Hallo, PL. Hier meine kurze, wenn auch für dich sicher unangenehme Antwort: an einem Nachweis über die Art und Weise deines Mietverhältnisses kommst du nicht herum. Ob und inwieweit das Hartz IV Amt evtl. dann von einer „Bedarfsgemeischaft“ ausgeht, kommt auf die Erfüllung der Kriterien nach § 7 SGB II an.

Gruß, Klaus

Also ich würde mir eine Bescheinigung des Vermieters ausstellen lassen, wie sich die Situation gestaltet und dass quasi jeder 1/4 bezahlt. Es müsste ja auch auf dem Hauptkonto ersichtlich sein, dass jeder von euch seinen Anteil dahin überweist und das Ganze dann komplett an den Vermieter geht. Im Zweifel kannst du doch einfach mal mit deinem Sachbearbeiter sprechen und die Situation erklären. Ich glaube nicht, wenn die ggf. noch einen Hausbesuch durchführen würden und die 4er WG sehen, dass die dann noch Ärger machen.

Gruß
flottebiene

Hallo,

also einen Untermietvertrag mit einem Mitbewohner zu schliessen geht nict. Der Hauptmieter würde gehen bzw. mit dem Vermieter. Ohne Untermietvertrag brauchst du gar nicht erst H4 beantragen! Die zeigen dir dann den Vogel.

Die Arge braucht die Summen, um die Berechnung der Miete nach dem ortsüblichen Mietpreis zu bestimmen.
Also:

gehen wir mal davon aus wie du schreibst…das ihr 4 Personen seid… gehen wir mal davon aus das dein Wohnort in Berlin liegt.
Dafür ist darüberhinaus auch noch von essenzieller Wichtigkeit, wie alt bzw. wann das Haus gebaut wurde und ob Sanierungsarbeiten, Modernisierungsarbeiten durchgeführt wurden.
nehme ich jetzt die ortübliche Miete je nach Bezirk…

ein Haus gebaut im Zeitraum von 1919 bis 1949 …
Adresse: Am Friedrichshain (Pankow), alle Hausnummern von 1 bis 18
Stadtgebiet: Berlin Ost
Wohnlage: MITTEL
Gebäudeart: Altbau
Gebäudealter: 1919 - 1949
Lärmbelastung: hoch
Größe: 90 qm und mehr
Ausstattung: mit SH, Bad und IWC
Unterer Spannenwert: 4,40
Mittelwert: 4,81
Oberer Spannenwert: 5,34
Datenlage für das Mietspiegelfeld: ausreichend

ein weiteres Beispiel:
Adresse: Am Friedrichshain (Pankow), alle Hausnummern von 1 bis 18
Stadtgebiet: Berlin Ost
Wohnlage: MITTEL
Gebäudeart: Neubau
Gebäudealter: 1950 - 1955
Lärmbelastung: hoch
Größe: 90 qm und mehr
Ausstattung: mit SH, Bad und IWC
Unterer Spannenwert: 4,58
Mittelwert: 5,25
Oberer Spannenwert: 5,89
Datenlage für das Mietspiegelfeld: 15 - 29 Mietwerte

nehme ich jetzt 90 qm als Gesamtwohnfläche und ziehe ca. 20 qm für Flur, Bad, Küche und Balkon ab, bleiben 70 qm über und die werden durch 4 geteilt kommen pro Zimmer ca. 17,5 qm raus. diese werden dann mit dem Mittelwert multipliziert und diese wäre dann die Nettokaltmiete + Betriebskosten die die Arge übernehmen könnte. Da es aber Höchstwertgrenzen bei der Miete gibt, musst du erst einmal in Erfahrung bringen, in welcher Hhe die Arge die Miete übernimmt… das muss vom Vermieter ausgefüllt werden. Dieses Formular nennt sich Bauklassenfizierung.

dann würde das wie folgt aussehen… die nettokaltmiete sage ich mal gesamt 480 euro wären dass ca. 119 Euro für die Nettokaltmiete + Betriebskosten in Höhe von ca. 100 Euro pro Kopf. also ca. 218 Euro + 364 Euro zum Leben.

Hoffe dir geholfen zu haben

LG Deern50

Peter,
Gib eine eidesstattliche Erklärung über die Miethöhe, die du tatsächlich zahlst, ab. Erklär dem Amt, dass Du keinen Vertrag hast. Wegen der WG und Bedarfsgemeinschaft dürfte kein Problem sein. Es sei denn die drei Mitwohner sind deine beiden Kinder und deren Mutter.
Der Mietvertrag gilt ja nur als Nachweis über die Zahlungen und als solcher Nachweis kann auch deine Erklärung dienen.
R.

Hallo Peter,

diese Situation hatte ich noch nicht.
Am Besten erklärst Du die Situation der ARGE/JOBCOm.
Die sind normalerweise mit einer vom Vermieter unterschriebenen Mietbescheinigung zufrieden.
Ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid weiß ich nicht; nur soviel; eine Freundschaft zwischen 2 Menschen unter einem Dach wird nach 1 Jahr zur Bedarfsgemeinschaft.
Wie bei Wohngemeinschaften verfahren wird ???
Einfach mal googlen: Hartz IV und Wohngemeinschaft da findest Du u. a. die Aussage, dass eine WG keine Wohngemeinschaft ist.

Gruß

Franjo

Hallo,
vielleicht bekommst du einen bescheinigung deines vermieters (mietbescheinigung) über deinen Teilmiete. Dies ist für den Nachweis der KDU (Kosten der Unterkunft) ausreichend.
Gruß Marty

Hallo peter lem,
du brauchst unbedingt einen Mietvertrag und die Meldebescheinigung für`s amt. Die Miete muss ja dann auf „vier“ aufgeteilt werden damit das amt weiß wieviel sie an Miete zahlen müssen, oder sehe ich das falsch??? Wenn du nur drei-vier monate in dieser WG wohnen willst dann musst du dieses auch beim Amt abgeben und die bestätigung von Vermieter das er darüber im klaren ist… Damit er danach keine Mietansprüche mehr hat…
Mfg

also ich würde der einfach heit halber einen untermietvertrag mit einem mittbewohner machen, da ihr ja zu 4. in der wg lebt, können die auch nichts mit bedarfsgemeinschaft, manchmal stellt sich das aa ziemlich dumm an und dem muß wann wenn möglich aus dem weg gehen, nacht einen untermietsvertrag und da ist alles ok.
Ich muss/möchte übergangsweise (vermutlich 2-3 Monate) Hartz
IV beantragen. Dem steht im Grunde auch nichts entgegen, nur
weiß ich nicht wie ich denen meine Mietsituationen erklären
soll.
Ich wohne in einer 4er Wohngemeinschaft und wir haben
keinerleri Mietverträge, also keinen Hauptmietvertrag und auch
keine Untermietverträge. Der Vermieter bekommt die gesamte
Miete von einem WG-Konto (auf dem Namen eines Bewohners
geführt) überwiesen und die Beweohner zahlen ihren Teilbetrag
auf dieses Konto ein. Die Nebenkosten werden auch von diesem
Konto aus beglichen.
Sollte ich mir nun eine Mietbestätigung (reicht sowas? ich
habe eigentlich kein interesse jetzt einene Vertrag mit ihm
abzuschließen) vom Vermieter holen und die durch vier teilen
und dann die Nebenkosten noch aufschlüsseln oder sollte ich
einen Untermietvertrag mit einem Mitbewohner abschließen?
Kommen die mir da krum von wegen Bedarfsgemeinschaft etc.? Was
sind da die Stolpersteine?
Wir sind definitiv keine Bedarfsgemeinschaft, meine
Mitbewohner würder mir den Vogel zeigen, schön wärs :wink:
Ist halt alles nur informell geregelt.
Danke schon einmal,
PL

Hallo Peter,

zum Nachweis über deine Kosten der Unterkunft (Warmmiete) reicht die Mietbescheinigung voll aus. Die wird von deinem Vermieter ausgefüllt. Eine Vorlage eines Mietvertrages ist nicht notwendig. Genauso kannst du auch Kontoauszüge vorlegen, aus denen die Zahlung der Miete hervor geht. Dabei kannst du alle privaten Ausgaben, die niemanden etwas angehen im Kontoauszug schwärzen.
Wichtig für die Behörde ist nur die Aufschlüsselung der Nebenkosten, da sie den Warmwasser- und Stromanteil, solange du nicht mit Strom heizt oder das Wasser erhitzt (Boiler), abziehen kann. Dafür reicht die Mietbescheinigung.
Bedarfsgemeinschaft liegt nur vor, wenn du 1.Grades (Frau, Kinder) mit deinen Mitbewohnern verwandt bist oder in Lebenspartnerschaft lebst. Solange ihr alle eigene Konten habt und somit keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft bildet, seid ihr keine Bedarfsgemeinschaft. Also wenn ihr finanziell nicht für einander einsteht. Es kann sein, dass man dir den Bedarfsfeststellungsdienst (BFD) oder Aussendienst auf den Hals schickt. Den musst du aber nur reinlassen, wenn er angemeldet (mit Termin), mit Begründung kommt und seinen Ausweiß zeigt. Er darf nichts anfassen, nur in dein Zimmer gucken. Lass dir bevor er geht, sein Protokoll zeigen!

Viele Grüße
Cindy

Hallo,

ich würde mir die Mietbescheinigung (Vordruck beri der Arge) vom Vermieter ausfüllen lassen, beschreiben, dass der Wohnraum von 4 WG-Mitgliedern genutzt wird und fertig. Daraus ergeben sich auch die Nebenkosten.
Verträge sind auch dann gültig, wenn sie nicht in schriftlicher Form vorliegen.
Ein Untermietvertrag könnte für den dann „Vermietenden“ Probleme geben … Steuern usw., aber damit kenne ich mich nicht wirklich aus.

hallo peter lem
tut mir leid das ich nicht gleich geantwortet habe, bin gestürzt und habe mir meinen rechten arm gebrochen und habe Gips. Nun zu deiner Frage, sie ist sehr kompleziert.leider kann ich dir da nicht helfen, ich würde an deiner Stelle beim HartzIV nach fragen wie du das machen sollst. die müssen dir da einen Rat geben können.
Mit freundlichem Gruß
Qualle2008

Hallo Peter,
erstmal Entschuldigung für meine späte Antwort, war ein paar Tage nicht da.
Eine Wohngemeinschaft ist keine Bedarfsgemeinschaft. Deine Mietsituation kannst du anhand der Kontoauszüge eures Mietkontos belegen. Gleichzeitig kannst du deine Mitbewohner bitten, schriftlich eure WG zu bestätigen.
Mehr kann ich dir dazu leider nicht sagen. Solange dein Mietanteil im Rahmen liegt, sollte es keinen Grund für eine Ablehnung vom Amt geben.

Gruß Caro

Du kannst doch mit Kontoauszügen nachweisen, das und was du zahlst oder?
Eine WG ist meines Wissens eine Zweckgemeinschaft.