Ich habe eine kleine Firma und letzte Zeit habe ich bemerkt, daß einer von meinen Mitarbeiter immer länger in der Arbeit bleibt. Ich möchte wissen, was er dann macht. Wenn ich ihn fragte, dann ist er sehr aufgeregt. Ich vermute, daß er für meine Konkurrenz in der Stadt etwas macht… Ich hab gehört, daß man einen Keylogger im Computer montieren kann. Was meint ihr
Es ist grundsätzlich legitim, Mitarbeiter zu überwachen.
Aber nur, wenn die Mitarbeiter VORHER darüber informiert wurden und einer eventuellen Überwachung (schriftlich) zugestimmt haben.
Das macht man klugerweise gleich bei der Einstellung zusammen mit der Sicherheitsbelehrung.
Datenschutzbeauftragter und Personalrat (soweit vorhanden) müssen ebenfalls vorher zustimmen.
Wenn ein berechtigter Verdacht besteht, kann (nur) mit vorheriger Zustimmung des Personalrates eine Überprüfung der entsprechenden Person an ihrem PC vorgenommen werden, Sonst nicht!
Falls Dir das für eine schnelle Mitarbeiterüberprüfung zu aufwendig ist, gilt es, stets das 11. Gebot zu beachten. Es lautet: „Du darfst dich nicht erwischen lassen“. Das bedeutet auch, dass du gewonnene Erkenntnisse ggf. nicht direkt verwerten kannst, da du sie ja gar nicht gewinnen durftest. Besser ist der legale Weg.
mfg
naja, so nicht ganz richtig. wenn ich als Arbeitgeber die private Nutzung der EDV-Anlagen untersage darf ich diese auch voll umfänglich überwachen.
naja, so nicht ganz richtig. wenn ich als Arbeitgeber die
private Nutzung der EDV-Anlagen untersage darf ich diese auch
voll umfänglich überwachen.
Auch das ist so nicht ganz richtig. Vielmehr ist der zu überwachende im Vorhinein vollumfänglich von der Überwachung in Kenntnis zu setzen. Ansonsten besteht für den Überwacher die Gefahr, sich nach den §§ 201 u. 202 STGB strafbar zu machen
Ich hab gehört,
daß man einen Keylogger im Computer montieren kann. Was meint
ihr
Soll jetzt keine Empfehlung sein (ich kenne deren Produkte nicht), aber als Anregung: http://www.protectcom.de/
Vom Einsatz irgendwelcher Keylogger rate ich hingegen dringend ab. Ohne entspr. fachliche Kenntnis kannst du mit solchen Dingern erheblichen Schaden anrichten.
HTH
Christian, du kannst einen Keygrabber kaufen. Es kostet nicht viel. Ich habe es in der Firma auf jedem Computer. Viel Glück.
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Hallo Hilmann,
nein, dies trifft nicht zu.
Auf welche Urteile/Rechtsprechung beziehst du dich?
Grüße
godam
Hallo Andreas,
es gibt bestimmte Problem, die sich nicht so einfach technisch lösen lassen, und bei denen der technische Ansatz nur von den eigentlichen Ursachen ablenkt.
Das Vertrauensverhältnis von dir zu deinem Mitarbeiter ist gestört.
Du schreibst:
„Ich möchte wissen, was er dann macht. Wenn ich ihn fragte, dann ist er sehr aufgeregt“
Für die Aufregung kann es verschiedene Ursachen geben (viele Menschen werden nervös, wenn sie vom Chef gefragt werden, was sie denn da gerade tun …). Aber was hat er denn - aufgeregt oder nicht aufgeregt - auf deine Frage hin geantwortet?
Und was soll er denn für deine Konkurrenz machen? Das Hauptproblem in solchen Fällen ist doch der Datendiebstahl. Preislisten, Kundendaten, Auschreibungen …
Sind denn die USB-Ports an den Rechnern in deiner Firma deaktiviert? Die CD-Brenner?
Alles andere könnte er doch von zu Hause aus machen.
Wie auch immer: Du hast einen Mitarbeiter, der Überstunden macht, die ja - so hoffe ich zumindest - in der Regel bezahlt werden.
Ich empfehle ein offenes Gespräch mit dem Mitarbeiter.
Grüße godam
Moin,
naja, so nicht ganz richtig. wenn ich als Arbeitgeber die
private Nutzung der EDV-Anlagen untersage darf ich diese auch
voll umfänglich überwachen.
Nein. Das darfst Du nur in einem bestimmten Umfang. Wenn die private Nutzung von e-mail und Internet verboten wurde, dies dem Arbeitnehmer bekannt ist und er diese Betriebsvereinbarung auch unterschrieben hat, dann darf der AG stichprobenartige Kontrollen durchführen.
Ansonsten gerät der AG schnell in den Verdacht unzulässige Leistungs- und Verhaltenskontrollen auszuüben.
Wer ohne die Mitarbeiter zu informieren Keylogger einsetzt begibt sich auf ganz dünnes Eis.
Gruss Jakob
Moin,
ich kann godam da nur zustimmen.
Bei uns ist die private Nutzung der EDV (also e-mail, Internet, private Datenträger oder Software) per Betriebsvereinbarung ausdrücklich untersagt. Die Mitarbeiter wissen auch (und haben dafür unterschrieben) dass das stichprobenartig kontrolliert wird.
Natürlich gibt es auch Programme, die genau protokollieren wann welche Daten auf einen USB-Stick gewandert sind, Keylogger etc.
Aber die Verwendung ist sehr heikel und in den meisten Fällen unzulässig. Der Schuss könnte also für Dich böse nach hinten losgehen.
Gibt es denn Anhaltspunkte dafür, dass der Mitarbeiter für die Konkurrenz tätig ist?
Ein klärendes Gespräch halte auch ich für dringend notwendig.
Gruss Jakob